Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. 14. Februar 2017 Patientenverfügung Vollmachten Testament Gastvortrag beim Bürgerverein Süderelbe e.V. Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. 14. Februar 2017
Überblick Einleitung Patientenverfügungen Vollmachten, insbesondere General- und Vorsorgevollmachten Gestaltung von Nachfolgeregelungen, insbesondere durch Testamente Fazit
I. Einleitung Aspekte der persönlichen Vorsorge aktuelle Entwicklungen notarieller Beratungsumfang
II. Patientenverfügungen Inhalt: Was regelt eine Patientenverfügung (und was nicht)? schriftliche Festlegung für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit, ob man in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder nicht (§ 1901a Abs. 1 BGB) Problem: genaue Bezeichnung der konkreten Behandlungssituationen und gewünschten Maßnahmen
II. Patientenverfügungen Freiwilligkeit der Errichtung jederzeit formlos wiederrufbar bindend für Betreuer und Bevollmächtigte bei Lücken: Ermittlung des mutmaßlichen Willens und der Behandlungswünsche Erörterung zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem über die zu ergreifenden Maßnahmen „unter Berücksichtigung“ des Patientenwillens (§ 1901b BGB)
II. Patientenverfügungen Entscheidung des BGH vom 6. Juli 2016 „Von vornherein nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist. […] Vorausgesetzt werden kann nur, dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht. Die Äußerung, ‚keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ zu wünschen, enthält jedenfalls für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung.“ Vorteile der notariellen Patientenverfügung
II. Patientenverfügungen Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Exkurs: Betreuungsverfügung schriftliche Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung (§ 1901c BGB) grundsätzlich bindend für das Betreuungsgericht
III. Vollmachten Begrifflichkeiten Generalvollmacht Vorsorgevollmacht Spezialvollmacht Vermögensangelegenheiten: Generalvollmacht über den Tod hinaus Untervollmachten Befreiung von § 181 BGB Problem: (unkonkrete) Einschränkungen des Umfangs und das Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter untereinander
III. Vollmachten Persönliche Angelegenheiten: Vorsorgevollmacht unverzichtbare Ergänzung der Patientenverfügung für den Fall von Lücken oder mangelnder Konkretisierung Gesundheitsfürsorge Aufenthaltsbestimmung freiheitsentziehende Maßnahmen ärztliche Schweigepflicht Verhältnis von gesetzlicher Betreuung und rechtsgeschäftlicher Bevollmächtigung
III. Vollmachten Genehmigungsvorbehalte durch das Betreuungsgericht (§§ 1904, 1906 BGB) Vorteile der notariellen Vollmachtserteilung Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Spezialvollmachten, z.B. Grundstücks- oder Registervollmachten
IV. Nachfolgeregelungen betroffenes Vermögen (selbstgenutzte) Immobilie Kapitalvermögen Unternehmen Übertragungen zu Lebzeiten steuerliche Aspekte Pflichtteilsaspekte Vorbehalt von Rückübertragungs- und Nutzungsrechten Übertragungen von Todes wegen
IV. Nachfolgeregelungen die EU-Erbrechtsverordnung gesetzliches Erbrecht nach dem BGB Verwandte: „Ordnungen“ und „Stämme“ Ehepartner und Lebenspartner das privatschriftliche Testament Vorteile notarieller Testamente umfassende Beratung „richtige“ Umsetzung des Erblasserwillens Eindeutigkeit, d.h. Streitvermeidung erspart den Erbschein
IV. Nachfolgeregelungen Hinterlegung beim Nachlassgericht und Registrierung im Zentralen Testamentsregister Gestaltungsmöglichkeiten: äußere Formen Einzel-Testament Gemeinschaftliches Testament, insb. „Berliner Testament“ Erbvertrag
IV. Nachfolgeregelungen Gestaltungsmöglichkeiten: Inhalt Erbeinsetzung Vollerben Vor- und Nacherben Ersatzerben Vermächtnisse ggf. Auflagen und Bedingungen ggf. Testamentsvollstreckung ggf. Bestimmung eines Vormunds
IV. Nachfolgeregelungen Beispiel „Berliner Testament“ typischer Regelungsgehalt Fallstricke, insb. Bindungswirkung steuerliche Erwägungen Gestaltungsvarianten Vermächtnisse Pflichtteilsstrafklauseln Öffnungsklauseln
Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. Vielen Dank! Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. Veritaskai 1, 21079 Hamburg www.notariat-veritaskai.de