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Veröffentlicht von:Kurt Schäfer Geändert vor über 6 Jahren
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Krisenmanagement Hamburg | | Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
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Agenda Öffentlicher Rückruf EU-Schnellwarnung Meldepflichten gegenüber den Behörden Informationspflichten der Behörden Informationsrechte von Verbrauchern Sanktionen und Innerbetriebliche Verantwortung
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Einleitung Erkenntnisquellen einer Lebensmittelkrise Eigenuntersuchung / Untersuchung des Rohstofflieferanten amtlicher Befund Verbraucherreklamation Schnellwarnung / Öffentliche Warnung / § 40 LFGB Medien (Klarheit&Wahrheit, StiWA etc.)
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Übersicht über die Beteiligten im Krisenfall
Vorlieferant Meldepflichten: Art. 19 III, § 44 Abs. 4 LFGB (auch bei Art. 14 II b), § 44a LFGB Labor Information der Öffentlichkeit: Art. 19 I, Art. 14 „gesundheitsschädlich“ (Art. 14 III) Ausnahme: Ausreißer (Art. 14 Abs. VI) ggf. Anordnung, Maßnahme §39 I Nr. 8 LFGB Öffentlichkeit Behörde (n) / Untersuchungsämter VIG Information der Öffentlichkeit: Art /2002,§ 40 LFGB / §40a LFGB (n.F.) / Art /2002
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