Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen! Das Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) in Rheinland-Pfalz/Deutschland Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen!
Was ist IMI? IMI ist eine kostenlose Internetanwendung für die Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten, um die Verwaltungsarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern, die Sprachbarrieren zu überwinden und den Austausch von Informationen – die für die Anwendung des Binnenmarktrechts erforderlich sind – zu unterstützen.
IMI – Funktionen Datenbank – Online Register Meinungsverschiedenheiten -> Berufungsverfahren möglich Datenbank – Online Register Nachrichten hinzufügen – z.B. „Erinnerung, die Anfrage zu akzeptieren“ verschiedene Suchmöglichkeit nach zuständigen Behörden vorformulierte Fragen-/Antwortkataloge Verzeichnis der Kontakte Transparente Verfahren für Anfragen Übersetzungsmodus Elektronischer Dokumentenaustausch (Anhänge) DLR: Vorwarnungsmechanismus und Ausnahmen im Einzelfall DLR: Ausnahme im Einzelfall (Ausnahmen vom Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit): Verfahren wie bei Anfrageerstellung (E-Mail vom 26.02.2010) (Art. 35 II, 35 III + VI DLR); Voraussetzungen: Art. 18 DLR vorliegend DLR: Vorwarnungsmechanismus (d.h. schwerer Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen): separates Verfahren, wofür eine Freischaltung benötigt wird; Verweis auf Leitfaden (Online); auf übersendete E-Mail vom 09.02.2010 verweisen; (Art. 29 III, 32 I DLR); SGDs + Landesamt für Geologie und Bergbau, sowie Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht BQR: Vorwarnmechanismus auch im Bereich der Berufsqualifikation ab dem 18.01.2016 verpflichtend. BQR: Europäischer Berufsausweis (EBA): ab 18.01.2016 verpflichtend. Zunächst für die Berufe: Krankenschwester/-pfleger für allgemeine Pflege; Apotheker (Grundausbildung); Physiotherapeuten; Bergführer und Immobilienmakler. Bereich Ärzte, Ingenieure, spez. Krankenschwestern und spez. Apotheker wird zur Zeit überprüft (nähere Überprüfung der Vereinbarungen der festgelegten Bedingungen nach Art. 4 a Absatz 7 der Richtlinie 2005/36/EG) Duplizieren von Anfragen möglich BQR: Vorwarnungsmechanismus und Europäischer Berufsausweis (EBA/EPC) Splitten von Anfragen möglich
Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe Art. 28 Abs. 1 DLR Auf elektronischen Wege Bereitstellung von Informationen bei konkreten Zweifelsfällen – kein systematisches Auskunftsersuchen alle zulässigen Mittel ausschöpfen, um die benötigten Informationen zu erhalten soweit erforderlich, Durchführung von Kontrollen und Information über Ergebnisse näheres regelt die IMI-Verordnung (seit 04.12.2012 in Kraft)
IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 seit 04.12.2012 in Kraft verbindliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von IMI Anwendungsbereich und Erweiterungsmodalitäten IMI-Akteure Datenschutz, insbesondere Schutz personenbezogener Daten
IMI-Verordnung – wichtigste Regelungen Anfragen angemessene und zeitnahe Antworten (Art. 7 Abs. 1 IMI-VO) Rechtswirkung der Dokumente (Art. 7 Abs. 2 IMI-VO) > Beweismittel > Gleichstellung mit nationalen Dokumenten Vertraulichkeit (Art. 10 IMI-VO) > Wahrung des Berufsgeheimnisses oder vergleichbarer Verpflichtungen im Einklang mit nationalem Recht > Ersuchen anderer IMI-Akteure um vertrauliche Behandlung von über das IMI ausgetauschten Informationen nachkommen
IMI-Verordnung – Anwendung des IMI Anhang gemäß Art. 3 IMI-VO RL 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt RL 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen RL 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung VO (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums Empfehlung der Kommission vom 07. Dezember 2001 über Grundsätze der Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt
IMI-Verordnung – Anwendung des IMI ergänzend: RL 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen RL 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informations-gesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) Notifizierungen im Bereich der DLR ab 01.10.2013 Änderung der BQR – RL 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (elektronische Berufsausweise und Vorwarnmechanismus ab 18.01.2016) Nationale Nutzung des IMI (Art. 22 IMI-VO) auf Antrag bei der Kommission und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Februar 2014 für ein Pilotprojekt zur Umsetzung der in der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verwaltungs-zusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer“) Anfrageerstellung innerdeutsch -> bisher keine Rechtsgrundlage für EU-System zu nutzen
IMI-Verordnung – Datenschutz Zweckbindung (Art. 13 IMI-VO) Speicherung von personenbezogenen Daten (Art. 14 IMI-VO) > Sperrung der verarbeiteten personenbezogenen Daten 6 Monate nach dem förmlichen Abschluss > gesperrte Daten in IMI werden 3 Jahre nach dem förmlichen Abschluss automatisch gelöscht > personenbezogene Daten können auf Antrag vor Ablauf der geltenden Speicherzeit gelöscht werden > gesperrte personenbezogene Daten werden mit Einwilligung nur zum Zwecke des Nachweises verarbeitet Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 16 IMI-VO) (Versendung von sensiblen Daten) > z.B. Disziplinarverfahren, verwaltungs- oder strafrechtlicher Sanktionen > nur wenn in einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen > nur wenn für Entscheidung unabdingbar
IMI-Verordnung – Datenschutz Information der betroffenen Person und Transparenz (Art. 18 IMI-VO) > betroffene Personen müssen umgehend informiert werden > Formular bei Anfrageerstellung möglichst nutzen (Zukunft: Überarbeitung des Formulars steht aus) Recht auf Auskunft Berichtigung und Löschung (Art. 19 und 20 IMI-VO) > es muss sichergestellt sein, dass betroffene Personen ihr Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten, sowie Löschung ausüben können Beachtung des Datenschutzes (IMI-Startseite der Europäischen Kommission/ Datenschutz) Berichtigung/Löschung spätestens 30 Tage nach Ersuchen!!!
Aufbau der IMI-Anwendung in Rheinland-Pfalz Europäische Kommission DG Binnenmarkt (E3) EU Rechenzentrum Zentraler Helpdesk NIMIC = National IMI Coordinator = Bundesverwaltungsamt Köln Mitgliedstaat Nationaler Koordinator jetzige Bezeichnung: Coordinator Länderebene Landeskoordinator S-DIMIC = Super Delegated IMI Coordinator = Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion jetzige Bezeichnung: Coordinator Fachkoordinator [DIMIC* = Delegated IMI Coordinator = PQ: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Heilberufe)] E-Mail EU-Kommission (IMI-Helpdesk@ec.europa.eu): keine E-Mails senden Zukünftig keine speziellen Bezeichnungen mehr für Koordinatoren, sondern nur noch NIMIC + Koordinatoren Erweiterung der Koordinatoren in den Bereichen Öffentliche Auftragsvergabe, Kulturgüter und BQR-Vorwarnungen Rheinland-Pfalz: nur 1 Coordinator Registrierte Behörden CAs = Competent Authorities = zuständige Behörden
IMI in Rheinland-Pfalz Richtlinie ……….. Patientenrechte-richtlinie S-DIMIC ….. CA 6 CAs IMI-Notifizierungsworkflow für Dienstleistungen (Art. 15 Abs. 7, 39 Abs. 5 DLR) Dienstleistungs-richtlinie Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ohne Vorwarnungen + EPC) Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern 238 CAs 2 CA Nur in IMI erfasste Rechtsbereiche für S-DIMIC. z. Zt. Bundesfinanz-direktion West 249 CAs
IMI in Rheinland-Pfalz S-DIMIC (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Phone +49 651 9494 224, imi@add.rlp.de) -> Alle Richtlinien Bezirksverband Pfalz 24 Kreisverwaltungen 34 Städte 150 Verbandsgemeinden 8 Gemeinden 4 Bezirksärztekammern Landesärztekammer 4 Handwerkskammern Ingenieurkammer Landespflegekammer Landespyschotherapeutenkammer Landestierärztekammer Landeszahnärztekammer 2 Rechtsanwaltskammer Steuerberaterkammer Landesamt für Geologie und Bergbau Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Landesbetrieb Mobilität Landesuntersuchungsamt 60 Gerichte 2 Oberlandesgericht Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium für Bildung Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Aufbau RLP Anfragen können direkt an die Mitgliedsländer versendet werden. Reinkommende Anfragen aus den Mitgliedsländern werden im Bereich der Dienstleistungen vom S-DIMIC an die CAs zugewiesen
IMI-Startseite der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/index_de.htm oder http://www.add.rlp.de/Aktuelles/Binnenmarkt-Informationssystem-IMI/
IMI-System
Angabe des Rechtsbereichs Schritte einer Anfrage 1. Schritt: Angabe des Rechtsbereichs Schritt 1: entfällt bei Behörden, die jeweils nur für einen Rechtsbereich frei geschaltet sind.
Ermittlung der antwortenden Behörde Schritte einer Anfrage 2. Schritt: Ermittlung der antwortenden Behörde
Auswahl eines Fragenkomplexes Schritte einer Anfrage 3. Schritt: Auswahl eines Fragenkomplexes
Festlegung der Antwortfrist Schritte einer Anfrage 4. Schritt: Festlegung der Antwortfrist Schritt 4: Ab hier kann die Anfrage gespeichert und später weiter bearbeitet werden.
Angaben zum Dienstleister + Begründung Schritte einer Anfrage 5. Schritt: Angaben zum Dienstleister + Begründung
Schritte einer Anfrage Auswahl der Fragen
Schritte einer Anfrage Anlage hinzufügen
Schritte einer Anfrage Anfrage abschicken
Anfrage versandt Hinweis: Speicherung einer Anfrage ab dem Zeitpunkt der „Auswahl der Frist“ möglich. Anlagen hinzufügen: Bei nachträglichen Anlageversendung bitte ggf. Nachricht erstellen und versenden. Nachrichten hinzufügen: Wenn Nachrichtenübersicht auf ist, jeweils eine „Art der Nachricht“ auswählen und bei der „Nachricht eingeben“ die geschriebene Amtssprache eingeben (Hinweis: Amtssprache nicht korrekt, dann kann Übersetzungsmaschine nicht übersetzen) und das Kommentarfeld befüllen. Danach wird der Speichern-Button aktiv und im Hintergrund wird Nachricht an die andere Behörde versendet. Bericht ausdrucken: Datenschutz beachten; Sperrfristen; Neue geplante „DS-Erklärung/-Unterrichtung“ (zukünftig)
Lebenszyklus einer Anfrage 1. Anfrage erstellen und versenden Status: Anfrage versandt, noch nicht akzeptiert 2. Anfrage akzeptieren Status: Anfrage akzeptiert 3. Anfrage beantworten und Antwort versenden Status: Anfrage offen, Informationen übermittelt 4. Übermittelte Informationen akzeptieren Status: Anfrage geschlossen Zwischen 3. und 4. Punkt können noch „weitere Informationen“ bei der antwortenden Behörde angefordert werden. Nach Erhalt der weiteren Informationen kann dann die Anfrage geschlossen werden. Verweis IMI-Verordnung wegen Dauer einer Anfrage.
Wichtigste Punkte bei Anfrageausgang Anfrage bei Koordinator falls keine direkte zuständige Behörde ermittelt werden kann Datenschutz (betroffene Person informiert?) – Bericht „Bericht für die betroffene Person“ Kommentarfelder mit entsprechender Sprachauswahl (notwendig für Übersetzungsmodus) Nachrichten und Anlagen: es können jederzeit Nachrichten und Anlagen versendet werden Bericht: Bericht erstellen, ausdrucken und abspeichern (Vorschlag: nach Schließung Anfrage)
Wichtigste Punkte bei Anfrageeingang Zuständigkeit (?) ggf. nach akzeptieren der Anfrage weiterleiten oder splitten Frist: vorgeschlagene Frist akzeptieren oder neue Frist festlegen Nachrichten und Anlagen: es können jederzeit Nachrichten und Anlagen versendet werden (z.B. wenn Frist nicht eingehalten werden kann) Bericht: Bericht erstellen, ausdrucken und abspeichern (Vorschlag: nach Schließung Anfrage)
Anfragebeispiel Fall: Der Sekundarschullehrer John Mustermann, Dänemark, möchte in Rheinland-Pfalz als Lehrer tätig werden. Er legt Ihnen Unterlagen von seinen Abschluss vor. Aufgrund der vorgelegten Dokumente können Sie nicht erkennen bzw. feststellen, ob Herr Mustermann in Deutschland tatsächlich berechtigt ist der Ausübung als Lehrer nachzugehen. Auch stellt sich die Frage, welche Altersstufen und Fächer er unterrichten darf.
Anfragebeispiel erstellen Zugang über Schulungsversion Einloggen in die Schulungsversion (DE- und DK-Kennungen)
Fragen?
Vielen Dank! Claudia Kreten Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 13 – Organisation, Haushalt, IuK-Technik Kurfürstliches Palais Postfach 13 20 54203 Trier Tel. 0651/9494-224 Fax 0651/9494-77224 Claudia.Kreten@add.rlp.de imi@add.rlp.de