Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS)

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 Präsentation transkript:

Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) Fachtagung: „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ Köln, 16.9.2016 Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

Übersicht Rechtlicher Hintergrund: Versorgung laut AsylbLG Versorgung laut EU-Aufnahmerichtlinie Besonders Schutzbedürftige und die Beurteilung Das Berliner Verfahren Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) Weiterentwicklung BNS/Berliner Verfahren Probleme und Herausforderungen Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

1. Rechtlicher Hintergrund (national) Versorgung laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) AsylbLG regelt die materielle und medizinische Versorgung von Asylsuchenden auf nationaler Ebene § 4 AsylbLG – medizinische Versorgung Notversorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen § 6 AsylbLG – sonstige Hilfen im Einzelfall können sonstige Leistungen gewährleistet werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind Ermessensentscheidung: was ist unerlässlich und was nicht? Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

1. Rechtlicher Hintergrund (europäisch) Versorgung laut EU-Aufnahmerichtlinie EU-Aufnahmerichtlinie regelt die materielle und medizinische Versorgung von Asylsuchenden auf europäischer Ebene – Umsetzungsfrist der „neuen“ RL 2013/33/EU endete am 20.07.2015 Art. 19 (2013/33/EU) - medizinische Versorgung „(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Antragsteller die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen Störungen umfasst. „(2) Die Mitgliedstaaten gewähren Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderlichen medizinischen oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung.“ Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

1. Rechtlicher Hintergrund (europäisch) Personenkreis besonders schutzbedürftiger Asylbewerber Art. 21 (2013/33/EU) – Allgemeiner Grundsatz „[…] schutzbedürftige wie (unbegleitete) Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben […]“ Art. 22 (2013/33/EU) - Beurteilung der besonderen Bedürfnisse Pflicht zur Beurteilung, ob eine besondere Schutzbedürftigkeit und welche Bedarfe aufgrund der Schutzbedürftigkeit gegeben sind Nur durch zeitnahe Beurteilung ob und wenn ja welcher individuelle vorliegt kann z. B. Art. 19 wirksam umgesetzt werden Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016 5

Ausgangspunkte von BNS: Asylsuchende haben nach §§ 4, 6 AsylbLG nur einen eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung AsylbLG entspricht nicht den geltenden europarechtlichen Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU). Problemstellung: materielle und gesundheitliche Situation der Zielgruppe muss verbessert werden Zielsetzung: Situation bes. schutzbedürftiger an europäische Vorgaben anpassen Auftrag: Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren für das Land Berlin entwickeln und hierdurch schnellere Wege in Versorgung schaffen (vgl. Art. 22 RL 2013/33/EU) Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

2. Das Berliner Verfahren paritätisch besetzte Steuerungsrunde 3. Materielle und gesundheitliche Versorgung 2. Gesundheitscheck/Diagnostik Feststellung der Vulnerabilität und des spezifischen Hilfebedarfs in den Fachstellen 1. Ermittlung und Weiterleitung durch die Erstanlaufstellen   Kooperation geregelt durch Rundschreiben der Senatsverwaltung (Integration, Arbeit und Soziales und heute Gesundheit und Soziales) Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

3. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten (BBZ) Bzfo – Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge (KUB) Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL) …für traumatisierte Flüchtlinge   schwangere und alleinerziehende Frauen Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge minderjährige AWO Kreisverband Berlin Mitte Erstaufnahme- wohnheime Verfahrens- beratung Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

3. Die Arbeit der Fachstellen Aufgaben: Durchführung eines Gesundheitschecks (Fragebogenbasiert) Durchführung einer Erstdiagnostik (bei Bedarf) Ausstellung einer Bescheinigung über das Vorliegen besonderer Schutzbedürftigkeit (gem. Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) Beurteilung des konkreten und spezifischen Hilfebedarfs Unterstützung bei der Beantragung der Leistung beim entsprechenden Leistungsträger Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

3. Die Arbeit der Fachstellen Angebote im bzfo-zfm: psychologische Sprechstunde Erstdiagnostik Einzeltherapie niedrigschwellige psychotherapeutische Gruppen psychosoziale Beratung Bei Bedarf Vermittlung in psychiatrische Behandlung Bei Bedarf Vermittlung an niedergelassene Psychotherapeut/innen Sozialrechtliche Beratung Schulungen/Fortbildung zum Umgang mit Traumatisierten sowie den rechtlichen Grundlagen zur Versorgung Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

4. Weiterentwicklung BNS …für traumatisierte Flüchtlinge   Bzfo – Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte AWO Kreisverband Berlin Mitte Erstaufnahme- wohnheime Verfahrens- beratung …für minderjährige Flüchtlinge   Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migranten (BBZ) …für schwangere und alleinerziehende Frauen   Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge (KUB) …für Flüchtlinge mit Behinderung und ältere Flüchtlinge   Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BZSL) Schwulenberatung Berlin e.V. …für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Flüchtlinge   Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

paritätisch besetzte Steuerungsrunde 4. Weiterentwicklung Berliner Verfahren Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Gesprächsleitfaden zur Hinweisaufnahme auf besondere Bedürfnisse. Beteiligte: (Landeskoordination für Flüchtlingsfragen (LKF)) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenAIF/ LADS, Frauen, Integration) Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS) paritätisch besetzte Steuerungsrunde Kooperation geregelt durch Rundschreiben der Senatsverwaltung (Integration, Arbeit und Soziales und heute Gesundheit und Soziales) 3. Materielle und gesundheitliche Versorgung 2. Gesundheitscheck/Diagnostik Feststellung der Vulnerabilität und des spezifischen Hilfebedarfs in den Fachstellen 1. Ermittlung und Weiterleitung durch die Erstanlaufstellen   Eingesetzt durch Sozialdienst im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)   Weiterleitung an BNS-Fachstellen, Einleitung der benötigten Versorgung bzw. Unterbringung   Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

5. Probleme und Herausforderungen Im Jahr 2015 kamen insgesamt 79.034 Asylsuchende nach Berlin, 54.325 Personen wurden in Berlin aufgenommen. Akute Problemfelder sind u. a.: Unterbringung: 2016 sollen zusätzlich mind. 24.000 Wohnheimplätze in 60 neuen Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden Derzeit existiert eine Notunterkunft für besonders Schutzbedürftige, 30 Plätze für med. und pflegerische Härtefälle 3 Gemeinschaftsunterkünfte für besonders schutzbedürftige Geflüchtete 1 Gemeinschaftsunterkunft für LSBTI-Gelflüchtete, 1 Gemeinschaftsunterkunft für Frauen Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

5. Probleme und Herausforderungen Medizinische Versorgung: Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, insbesondere psychosoziale Versorgung und von Geflüchteten mit Behinderung Regelsystem nicht auf Belange und Problemlagen Asylsuchender ausgerichtet Nach wie vor erheblicher Schulungsbedarf: Sensibilität für die Zielgruppe und deren/ihrer Bedarfe Integration von Geflüchteten mit besonderen Bedürfnissen gesamtgesellschaftliche Aufgabe umsetzen!!! Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wird gefördert durch: Sven Veigel-Sternberger/ Köln, 16.9.2016