Herzlich willkommen zur Sonder-Stadtratssitzung
Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse 3. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse 4. Vergabe der Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule- ab Leistungsphase 4
2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse
BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/S/07/06/16 für die öffentliche Sonder-Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstraße Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat möge überplanmäßigen Auszahlungen für den Gehwegneubau Fabianstraße i.H.v ,16 €, davon ,16 € für Baukosten (Produktkonto Finanzhaushalt / Inv.- Nr ) und ,00 € für Baunebenkosten (Produktkonto Finanzhaushalt / Inv.-Nr ) zustimmen. Die Finanzierung der Mehrkosten kann aus nicht geplanten Landeszuwendungen (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.-Nr ) abgesichert werden. 2. Der Beschluss Nr. 218/22/21/04/2016 wird aufgehoben.
Begründung: Im Haushalt 2015 war die Sanierung des nördlichen Gehwegbelages in der Fabianstraße als wichtige Verbindung zwischen Stadtzentrum und Bahnhof in Höhe von ,00 € geplant. Auf Grund der Verschlechterung des Zustandes der Bord-, und Entwässerungsanalgen und der Änderung der Zuwendungsrichtlinien für den Kommunalen Straßenbau ist ein Ersatzneubau des Gehweges angeraten. Für die Beantragung einer Zuwendung und Realisierung der Maßnahme ist ein Planungsbüro einzubinden. Nach der Einarbeitung der Festlegungen aus der öffentlichen Beteiligung betragen die berechneten Baukosten ,16 €. Dazu kommen Baunebenkosten von ,00 €. Bei Gesamtkosten von ,16€ ergibt sich ein Mehrbedarf von ,16 €. Bei förderfähigen Baukosten von ,17 € (Kosten der Bepflanzung i.H.v ,99 € sind nicht förderfähig) und förderfähigen Baunebenkosten von 8.680,83 € (15% der förderfähigen Baukosten als Baunebenkosten förderfähig), wird eine Zuwendung i.H.v ,05 € (85%) erwartet, die zur Finanzierung der Mehrkosten eingesetzt wird. Nach jetzigen Planungsstand sind keine Nachfolgekosten zu erwarten. Sollte keine Förderung erfolgen kann die Maßnahme in diesem Umfang nicht ausgeführt werden. Der am gefasste gleichlautende Beschluss ging von geringeren Kosten aus.
3. Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstrasse
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/S/07/06/16 für die öffentliche Sonder-Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Zustimmung zur Beantragung einer Zuwendung für den Neubau des nördlichen Gehweges der Fabianstraße Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat möge der Beantragung einer Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil A) für den Gehwegneubau Fabianstraße zustimmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ,16 €. Bei förderfähigen Ausgaben von ,00 € wird eine Zuwendung in Höhe von ,05 € erwartet (85%ige Förderung, dabei 15% der Baunebenkosten als Baukosten förderfähig). Die Finanzierung der Eigenmittel in Höhe von ,11€ erfolgt aus den bereits im Haushaltsjahr 2015 für diese Maßnahme bereitgestellten Haushaltsmitteln (38.000,00 €). 2. Der Beschluss Nr. 219/22/21/04/2016 wird aufgehoben.
Begründung: Im Haushalt 2015 war die Sanierung des nördlichen Gehwegbelages in der Fabianstraße als wichtige Verbindung zwischen Stadtzentrum und Bahnhof in Höhe von ,00 € geplant. Auf Grund der Verschlechterung des Zustandes der Bord-, und Entwässerungsanalgen und der Änderung der Zuwendungsrichtlinien für den Kommunalen Straßenbau ist ein Ersatzneubau des Gehweges angeraten. Für die Beantragung einer Zuwendung und Realisierung der Maßnahme ist ein Planungsbüro einzubinden. Die nunmehr geschätzten Baukosten betragen ,16 €. Dazu kommen Baunebenkosten von ,00 €. Die förderfähigen Baukosten betragen ,17 € (Kosten der Bepflanzung sind nicht förderfähig). Außerdem werden 15% der förderfähigen Baukosten als Baunebenkosten gefördert. Die förderfähigen Kosten betragen insgesamt ,00 €. Es wird eine Zuwendung in Höhe von ,05 € (85%) erwartet. Nach jetzigem Planungsstand sind keine Nachfolgekosten zu erwarten. Die Realisierung soll je nach Fortschritt der Beantragung und Bewilligung noch in 2016 erfolgen. Der am gefasste gleichlautende Beschluss ging von geringeren Kosten aus.
4. Vergabe der Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ - ab Leistungsphase 4 -
BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/S/07/06/16 für die öffentliche Sonder-Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Vergabe der Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule – ab Leistungsphase 4“ Beschlussvorschlag: a) Der Stadtrat möge die Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule – Leistungsphasen 4 – 9“ an das Architekturbüro Axel Höer, Bad Lausick“ vergeben. alternativ: b) Der Stadtrat möge, dass für die Planungsleistung „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule – Leistungsphasen 4 –9“ Angebote von Planungsbüros eingeholt werden, die derartige Leistungen bereits erbracht haben.
Begründung: Am erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid zur „Neugestaltung Schulsportanlage Oberschule“ mit dem Bewilligungszeitraum vom bis Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums kann auf begründetem Antrag bei Verzögerung der Durchführung beantragt werden. Im Interesse des Schulsports ist es geboten, die Leistung spätestens im Frühjahr 2017 erbracht zu haben. Für einen kurzfristigen Baubeginn (Bestätigung Ausführungsplanung SR , Ausschreibung Ende 7/16, Vergabe TA , Baubeginn Mitte/Ende 9/16, Bauzeit ca. 60 – 70 Tage) spricht für Vorschlag a) die Fortführung der Planungsleistungen durch das Architekturbüro Höer (welches bereits im Rahmen der Fördermittelbeantragung die Entwurfsunterlagen erarbeitet hat). Bei Vorschlag b) wäre ein neues Planungsbüro zu binden, welches sich zuerst in die Entwurfsplanung einarbeiten müsste und aufbauend darauf (keine grundsätzliche Neu- oder Umplanung aufgrund der mit dem Zuwendungsbescheid fixierten Unterlagen möglich!). Dies würde weiteren Zeitverzug nach sich ziehen. Die Kosten dieser Planungsleistungen belaufen sich auf ca € (Maßnahme –Nr ). Die zu erbringenden Leistungen sind aus beigefügter „Teilleistungstabelle Objektplanung Freianlagen“ zu entnehmen.