Traumadynamiken im Asylverfahren Ammer/Kronsteiner/Schaffler/Kurz/Kremla: Krieg und Folter im Asylverfahren. Eine psychotherapeutische und juristische.

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 Präsentation transkript:

Traumadynamiken im Asylverfahren Ammer/Kronsteiner/Schaffler/Kurz/Kremla: Krieg und Folter im Asylverfahren. Eine psychotherapeutische und juristische Studie. NWV Wien 2013 von Dr. Ruth Kronsteiner 2016

Krieg und Folter im Asylverfahren. Eine psychotherapeutische und juristische Studie  Im Auftrag von Hemayat – Betreuungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende in Zusammenarbeit mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte  Projektdauer:  Interdisziplinär – Psychotherapie/ Ethnopsychoanalyse, Rechtswissenschaften, Kultur- und Sozialanthropologie, Psychologie  Qualitätssicherung: Beirat (Traumaforscher/Uni Klagenfurt, JuristInnen/UNHCR Wien, Sozialwissenschafterin/Inst.f. Konfliktforschung Wien)

Ziel der Studie Analyse der Situation von Opfern von Gewalt, insbesondere von Folterüberlebenden, die in Österreich um internationalen Schutz ansuchen aus psychotherapeutischer und rechtwissenschaftlicher Perspektive

An der Ethnopsychoanalyse orientierte Vorgangsweise: Unsere „Irritationen“ waren Ausgangspunkt der Analyse von - Asylakten von PatientInnen, die von den behandelnden TherapeutInnen/ PsychologInnen gefragt wurden, ob sie an der Studie mitwirken wollen und die Vollmacht zur Einsicht erteilten - Interviews mit den behandelden PsychotherapeutInnen/ PsychologInnen > Trauma- Psycho- Dynamik - Interviews mit den RechtsvertreterInnen -Schriftlich beantworteter Fragebogen Behörde 1. Instanz, Einzelinterviews waren nicht möglich; keine Beantwortung der Fragen durch 2. Instanz wegen Überlastung

Juristische Implikationen- Gesetze und ihre Anwendungen  Genfer Flüchtlingskonvention  Die UN- Konvention gegen die Folter (Antifolterkonvention CAT)  Die Identifikation von Folterüberlebende oder „Opfern von Gewalt“  Das Weltstrafrechtsprinzip  Die Dublin - Verordnungen  Das Asylgesetz: Die Glaubwürdigkeitsprüfung, Umgang mit ExpertInnenmeinungen und Gutachten gerichtlich beauftragter Sachverständiger

Psychotherapeutische Prämissen – Trauma - Asylverfahren  Folterüberlebende, Überlebende von Gewalt gelten als extrem traumatisiert und leiden an diversen Traumafolgeerkrankungen (nicht nur an PTBS)  Das Asylverfahren stellt ein große Belastung für die Gesundheit dar, bedeutet uU eine Wiederholung der Traumadynamik und ist ein Bestandteil des traumatisierenden Prozesses:  Die Glaubwürdigkeitsprüfung: Erinnern ist Wiedererleben, Erzählen kann zur Überflutung der Psyche führen oder Abspaltung der Affekte> affektlose Erzählung > Glaubwürdigkeit. Wenn das Vorgebrachte nicht geglaubt wird > Kein Asyl, das Erlittene wird negiert > Opfer wird zum Täter gemacht, schwere Kränkung> OHNMACHT, Wut, Verzweiflung, Angst, Trauer. Negation ist Abwehr – die Angst, die das Erzählte auslöst, soll nicht gespürt werden!  Traumatisierte Asylsuchende brauchen besonderen Schutz  Traumatisierte erwarten vom Asylverfahren Gerechtigkeit, Rehabilitation und Wiedergutmachung ( UN- Antifolterkonvention verspricht dies!)

Verschränkungen und transgenerationale Wirkungen von Traumata Krieg, Folter, Flucht verursachen extreme Traumata Das Asylverfahren ist Bestandteil des traumatisierenden Prozesses (becker 2006) > Traumasequenz individuelle und kollektive Wirkungen auf die Folgegenerationen Aufnehmende Gesellschaften stehen unter der oft unbewussten Wirkung kollektiver, transgenerationaler Traumata (Türkenbelagerung, 1.WK, Nationalsozialismus, 2.WK,…) und reagieren unbewusst entsprechend auf die neu Hinzukommenden transgenerationale Wirkungen zeigen sich häufig und unterschiedlich: Rassismus, Fremdengesetze, Asylheime anzünden, Strukturierung der Landschaft „Denkmäler“ …

Verschränkungen und transgenerationale Wirkungen II - Die Verschränkung „Migration und Trauma“ zeigte sich auch bei den ArbeitsmigrantInnen ab den 1960iger > Menschen die migrieren müssen, nützen zuerst die legalen Möglichkeiten der potentiellen Aufnahmeländer - Im Kontakt zwischen „Aufnehmenden“ und „Hinzukommenden“ werden transgenerationale Wirkungen von Trauma und Migration auf beiden Seiten virulent > Haltungen!

Verschränkungen und transgenerationale Wirkungen III - Die Menschen „wissen“ von den „Geschichten“ der Anderen und bauen sich selbst in diese ein. Beispiele aus der Psychotherapie: Ängste > Therapiezimmer=Verhörraum, Psychologen bei der Folter, Erstgespräch= Verhör, Österreich.- Tschetschenische Geschichte > Projektionen, Übertragungen …

Meta- Übertragungen und Gegenübertragungen: Unbewusste gruppenspezifische Themen werden auf die andere Gruppe und deren Repräsentanten übertragen, die eine Gegenübertragung entwickeln und selbst übertragen. - Luc Michel (1999: 34) spricht von „Meta-Übertragung“ und entsprechend auch von „Meta- Gegenübertragung“, von der „unbewussten historischen Dimension“(a.a.O.: 36), die transgenerational wirkt.

Die Ergebnisse der Studie bieten aus interdisziplinärer Sicht unter Einbeziehung der relevanten Sichtweisen und Zugänge im Verfahren neue Verstehensmöglichkeiten an, und empfehlen praktische Maßnahmen zur Gewährleistung von qualitativ hochwertigen Asylverfahren

Juristische: Folteropfer im Verfahren  „Die Identifizierung von Folterüberlebenden ist von großer Wichtigkeit, da damit verbunden völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs einhergehen …  Allerdings bleibt unklar, welche Behörde in Österreich für die Identifizierung von Folterüberlebenden zuständig ist“ (Ammer/ Kronsteiner etal 2013 S.26)  Die untersuchten Verfahren entsprachen nicht den Vorgaben zur Einvernahme, Glaubwürdigkeitsprüfung, Beweismittelerhebung und – Würdigung für Opfer von Folter und Gewalt > Aufwand und Dauer der Verfahren!

Einige Psychotherapeutische Ergebnisse I Im Verfahren setzen sich psychische Konflikte und somit auch das Trauma in Szene, und zwar genau dort wo unsere Irritationen sind.Die Psychodynamik und Traumadynamik wirkt auf alle am Verfahren beteiligten Personen (Behörde, DolmetscherInnen, Sachverständige, Psych…). Das Grauen löst Ohnmacht und Angst aus > Ist schwer auszuhalten!  (Gegen-)Übertragung, (transgenerationale) Metaübertragungen, Wiederholung, Abwehr (Stereotypen, Rassismen, Kulturalismen...)  Transgenerationalität bei Schutzsuchenden und BehördenvertreterInnen, Sachverständigen  Mangelhafte Gutachten, „Gefälligkeitsgutachten“ für die Behörde  Der Unterschied: Die Machtverhältnisse

Psychotherapeutische Ergebnisse II : Angst soll nicht gespürt werden >ABWEHR Die Haltung der BehördenvertreterInnen ist von Abwehr bestimmt. Abwehrmechanismen wie zum Beispiel Entwertung, Projektion, Intellektualisierung, Spaltung… - die Art der Abwehr hat mit der Psycho- und Traumadynamik der Überlebenden zu tun > VERMEIDUNGSVERHALTEN zB: 100 Seiten Rechtsphilosophie auf deutsch für eine AnalfabetIn, unglaubwürdig wegen eines Schreibfehlers

Psychotherapeutische Ergebnisse III Die Haltung der Asylsuchenden zu der Behörde ist von Übertragungen geprägt: Erfahrungen mit Behörden im Herkunftsland werden auf Polizei/ Asylbehörden übertragen > Misstrauen > Zurückhalten und Verändern von Informationen Die BehördenvertreterInnen wirken gekränkt, reagieren wütend, die Glaubwürdigkeit wird negiert, gesteigertes Vorbringen ist der Fall – der Antrag wird abgelehnt Auffallend: Reaktionen auf Asylsuchende, die von Folter und sexualisierter Gewalt erzählen wollen

Vergewaltigte, gefolterte, misshandelte Menschen in den Einvernahmen und in Begutachtungssituationen Erzählungen über die Folter werden gebremst und/oder das Thema wird gewechselt oder trotz Abwehr der AS penetrant und zynisch gefragt („… da waren Sie aber nicht ohnmächtig oder?“) Einvernahme- und Anamnesesituationen: wütend und destruktiv, Widersprüche konstruierend, kulturelle Stereotypen, Anschreien, Zynismus, nicht glauben, unter Druck setzen, beleidigen, verhöhnen, … keine Empathie (= ABWEHR!) Logische Löcher in den Erzählungen ( Bewusstlosigkeit) werden mit Annahmen der BeamtInnen gefüllt Täter- Opfer- Umkehr > WiderstandskämpferIn oder TerroristIn? Gleichgeschlechtlichkeits- Verordnung: Absurde Anwendung bei vergewaltigten Männern Frauen: 6 von 15 Personen Frauen, Jahre alt, Nordkaukasus/ Russische Föderation, alle: gesteigertes Vorbringen von Sexualisierter Gewalt > unglaubwürdig. Alle Frauen sind über EU- Mitgliedsstaaten, ehemalige Staaten des Warschauer Pakts, eingereist > kein Vertrauen > Ö. Frauen und UMFs werden auf der Flucht vergewaltigt, von Verwandten verfolgt – auch in EU- Mitgliedsstaaten

Positiv aufgefallen ist ein Arzt, der in einem Fall erkennt, dass die unaufgeforderte Negation einer Vergewaltigung ein deutlicher Hinweis auf sexualisierte Gewalt ist. Die weitere Untersuchung gibt er an eine Kollegin ab. die Frau wurde bis dahin nur von Männern einvernommen

Frau G und ihre Tochter Frau G und ihre 4 Töchter aus Dagestan sind nach der Ermordung ihres Ehemannes in der „Obhut“ von dessen Vater und Bruder, die die Frau und die Töchter schwer misshandeln. Die älteste Tochter möchte sich töten. Anzeigen bei Dorfältesten und der Polizei verschlimmern die Situation Auch der Vater von Frau G bedroht sie ( schießt auf sie, als sie wegläuft) Flucht über Polen nach Ö. In Polen von Verwandten verfolgt und vergewaltigt (Mu + To), kein Vertrauen in die polnische Behörde Wegen ärztlich bescheinigter krankheitswertiger Störung der Tochter Verfahren zugelassen > „Gutachterkrieg“ bricht aus.

Meta- Übertragungen/Rassismus/ Stereotypen: Gutachten bezügl. der 15- jährigen Tochter (Sachverständige/Klinische Psychologin/ PsychotherapeutIn) „ Die Ergebnisse der Untersuchung … sprechen für eine erlebnisreaktive, dem natürlichen psychischen Reagieren bei Belastungen entsprechenden Zustandsbild (Konversionsreaktion ICD-10: F44.8) und zwar auf dem Hintergrund einer bei Frauen in der Russischen Föderation häufig vorkommenden, histrionischen Persönlichkeitsakzentuierung …, die die Wünsche nach Verwöhnung erfüllen hilft und als „Simulation“(ICD-10: Z76.5) diagnostiziert wird. (Gutachten klinische Psychologin und Psychotherapeutin 2008 von der Behörde beauftragt)

„Gefälligkeitsgutachten“ für die Behörde - die behördlich beauftragte ÄrztIn, sei der typischen „Verführung“ dieser Frau (das Mädchen ist 15 Jahre alt!) erlegen, daher die Fehldiagnose PTBS - histrionische Pesönlichkeit sei nicht psychotherapeutisch behandelbar: sekundärer Krankheitsgewinn ( Asylgewährung= Wunsch nach Verwöhnung), Persönlichkeitsstruktur - „Rückführung nur mit psychopharmakologischem Support“ - „alle dissoziativen Zustände“ remittieren nach „ein paar Wochen“ „besonders wenn der Beginn mit traumatisierenden Lebensereignissen verbunden war“ > aus dem Zusammenhang gerissen: im Gegensatz zur Chronifizierung, die einsetzt, wenn die eigentliche Ursache der Störung in der frühen Kindheit liegt (WHO ICD : 167)

(Meta-) Gegenübertragungen - Wut, Angst und Abwehr, Ohnmacht und die narzisstische Beeinträchtigung der untersuchten 15- Jährigen spiegeln sich in diesem Gutachten ( Gegenübertragung) - Die Sachverständige war nicht in der Lage dies zu reflektieren und professionell zu nützen. - Eigene nicht reflektierte Betroffenheit von „histrionischer Persönlichkeitsstruktur“, die auch kollektive, historische Hintergründe haben kann, dürften die Stereotypen und die Entwertung der jugendlichen Asylsuchenden als auch der Ärztin speisen. - Die „Verführung“ im Gegensatz dazu erschien uns deutlich „humaner“ - Die „Spaltung“ ( der GutachterInnen) als Abwehr von Angst ist ebenfalls typisch für das Krankheitsbild - eine dritte Sachverständige schaffte mit einem jugendpsychiatrischen Gutachten den Kompromiss: „dissoziative Störung gemischt“ krankheitswertig > Zulassung des Verfahrens > Asyl

Meta- Übertragungen in den Einvernahmen mit vergewaltigten Frauen aus der Russ. Föd. Unbewusste Erinnerungen an beide Weltkriege: 1. WK: Zerfall der Monarchie Österreich- Ungarn (Russland war Gegner bis 1917) > Kränkung 2. WK: Vergewaltigungen – Russen > Befreiung/ Besatzung > Kränkung > Stereotypen > unbewusste kollektive, transgenerationale Dimensionen

Transgenerationale Übertragungen einer Psychologin und Psychotherapeutin? Sigmund Freuds Psychoanalyse hat sich mit der erfolgreichen Behandlung „Hystrionischer Persönlichkeiten“ und damit verbundener dissoziativer Symptome einen Namen gemacht - das Krankheitsbild war ua im Wien der Jahrhundertwende weit verbreitet auch heute durchaus vorhanden, wird oft nicht erkannt > Abwehr der Psychoanalyse? > Wissen dissoziert? Unsere emotionalen Reaktionen auf dieses Gutachten: Empörung, Wut, Angst, Ohnmacht, Entwertungsphantasien, Zynismus … >>>>>

Trauma – Verschränkungen und transgenerationale Wirkungen Traumatisierung hat bedeutsame Auswirkungen im Asylverfahren und in Psychotherapien unbewusste Meta –Übertragungen ( Stereotypen, Rassismen …) lösen Irritationen aus, damit verbundene Gefühle, Bilder, Assoziation können Aufschluss über die Herkunft der Übertragungen geben sie zu reflektieren, ermöglicht diese für die eigene Arbeitszufriedenheit zu nützen, sei es im Asylverfahren oder in der Psychotherapie oder in der Politik (Gedenkjahre: , …)

Traumadynamiken im Asylverfahren: Empfehlungen Identifikation von Opfern sexualisierter Gewalt > UN-Antifolterkonvention Zulassung des Verfahrens in Ö auch bei Einreise über einen EU- Mitgliedsstaat oder einen „sicheren Drittstaat“ für Folter- und Gewaltüberlebende Abschaffung der Dublin – Verordnung Glaubwürdigkeitsprüfung: weibliche Opfer sexualisierter Gewalt erzählen oft erst „spät“ im Verfahren oder verschlüsselt vom Erlittenen > Keine Wertung als „gesteigertes Vorbringen“ und somit als unglaubwürdig Spezielle Schulungen und unabhängige Supervision der einvernehmenden BehördenvertreterInnen > Reflexion der eigenen Haltung (Abwehr) Begutachtung durch qualifizierte (Trauma geschulte), wirklich unabhängige Sachverständige im Asylverfahren

Literatur AMMER/KRONSTEINER/SCHAFFLER/KURZ/KREMLA: Krieg und Folter im Asylverfahren. Eine psychotherapeutische und juristische Studie. Studienreihe des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte Bd 28, Wien Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CAT) UN BECKER David: die erfindung des traumas – verflochtene geschichten. Freiburg DEVEREUX, Georges: Angst und Methode in den Verhaltenswissenschaften. Frankfurt a.M  1967 . WHO Taschenführer zur ICD10 Klassifikation psychischer Störungen. Bern Göttingen Toronto Seattle MICHEL, Luc: Kulturelle Stereotypen in Übertragung und Gegenübertragung in der interkulturellen Psychotherapie. In: PEDRINA, F./ SALLER, V./ WEISS, R./ WÜRGLER M. (Hg.): Kultur, Migration, Psychoanalyse: therapeutische Konsequenzen theoretischer Konzepte. Thübingen 1999.