Das politische System der deutschsprachigenLänder.

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 Präsentation transkript:

Das politische System der deutschsprachigenLänder

Regierungssysteme  DEMOKRATISCHE SYSTEME  TOTALITÄRE SYSTEME  AUTORITÄRE SYSTEME

Demokratische Systeme  regelmäßige, allgemeine, geheime und freie Wahlen  Mehrparteiensystem  die Garantie von Menschen- und Bürgerrechten  Volkssouveränität  Rechtsstaat  das Prinzip der Gewaltenteilung  Schutz der Minderheiten  Einschränkung der Macht der einzelnen Herrschaftsträger

Totalitäre Systeme  die Existenz einer einzigen nicht aus Wahlen hervorgegangenen Partei  Grundlage: religionsähnliche Weltanschauung  Ideologie : Nationalsozialismus → Weltherrschaft der „arischen Rasse“ Kommunismus → Aufbau einer „klassenlosen Gesellschaft“  verpflichtende Akzeptierung der herrschenden Weltanschauung für Bürger  System von Unterdrückungsinstrumente  Kontrolle der Medien, Gerichte  Beispiele: China unter Mao, Rumänien unter Ceausescu, das Dritte Reich, die Ostblockstaaten in der Stalinzeit

Autoritäre Systeme  Grundlage: Herrschaftssicherung  Verbot der öffentlichen Kritik am Regime  Beispiele: rechte und linke Militärdiktaturen in Entwicklungsländer, ehemalige Franco-Spanien, Chile unter Pinochet

Die Demokratie im Grundgesetz  Art 20  (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.  (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.  (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.  (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Grundgesetz

Vefassung  Festlegung der Organisation des Staates  Menschen- und Bürgerrechte  Verfassungsentwurf → eine verfassunggebende Versammlung  Abstimmung vom Volk  Vorrangstellung  Änderung erschwert bzw. unzulässig

Das Grundgesetz  Londoner Sechsmächtekonferenz die Verabschiedung der Londoner Empfehlungen  Frankfurter Dokumente  Koblenzer Beschlüsse  Verfassungskonvent /Insel Herrenchiemsee/

Staatsrechtliche Grundbegriffe  Föderalismus: ist das Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem gleichberechtigte und mehr oder weniger eigenständige Glieder zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen sind.  Bundesstaat:ist eine Verbindung nichtsouveräner Gliedstaaten durch einen bundesmäßigen Zusammenschluss. Hier liegt die völkerrechtliche Souveränität allein beim übergeordneten Zentralstaat. Sowohl der Gesamtverband als auch die Gliedstaaten besitzen von der Verfassung her Staatscharakter.  Staatenbund: ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten durch einen völkerrechtlichen Vertrag.

Der deutsche Föderalismus  Bundesrepublik Deutschland → ein Zusammenschluss von einzelnen Länder, in dem der Bund den übergeordneten Zentralstaat und die Länder die Gliedstaaten bilden.  Föderalismus → ein föderaler Staat ist unterteilt in kleinere Einheiten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen können und - im Unterschied zu einem dezentralen Einheitsstaat - selbst Staatsqualität besitzen.  Merkmale → eigene Verfassung → eigene Verfassungsinstitutionen → eigene Amtsträger → eigene Zuständigkeiten → ein gewisses Maß an finanzieller Eigenverantwortung

Kontroverse um den Föderalismus Argumente kontra Föderalismus  Ungleichheit  ein permanenter Wahlkampf  gegenseitige Blockierung der politischen Entscheidungsprozesse  Gefahr der Staats- und Politikverdrossenheit  finanzielle Belastung Argumente pro Föderalismus  mehr Chancen an der politischen Beteiligung  Begünstigung des Wettbewerbs  Verhinderung der Machtkonzentration  Verbesserung der Chancen für die Opposition  Bund u. Länder → Reservoire qualifizierter politischer Kräfte  Ermöglichung der geistiger Vielfalt

Geschichtlicher Rückblick  Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation /10. Jh /  Der Rheinbund / /  Der Deutsche Bund / /  Der Norddeutsche Bund/ /  Das Deutsche Reich/ /  Die Weimarer Republik/ /  Das Dritte Reich/ /  Die Entstehung von zwei Staaten BRD, DDR/ /  Die Bundesrepublik Deutschland/1990

Bundesstaatliche Verfassungsprinzipien seit 1949  Artikel im GrundgesetzWas dazu im Grundgesetz steht 20„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ 79Das bundesstaatliche Prinzip darf nicht aufgehoben oder geändert werden. 30Eigensstaatlichkeit der Länder 31Vorrang des Bundesrechts 50, 23Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union durch den Bundesrat Zuordnung der staatlichen Verwaltungsaufgaben 104a, - 107Finanzhoheit. Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Länder

Der Bundesrat  ein Verfassungsorgan  ein „ewiges Organ“  „Blockadekammer“  Funktion / Art. 50 GG/ Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Gesetze Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften  Zusammensetzung, Stimmverhältnis /Art. 51 GG/ ein Parlament der Länderregierung Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.

Mitglieder  Art. 51 Abs. 2 GG Insgesamt : 69 Stimmen  Jedes Land → mindestens 3 Stimmen  Mehr als 2 Mil. → 4 Stimmen  Mehr als 6 Mil. → 5 Stimmen  Mehr als 7 Mil. → 6 Stimmen  Bundesratsmitglieder: Regierungschefs, die Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister  Absolute Mehrheit : 35 Stimmen  Zweidrittelmehrheit : 46 Stimmen

Aufbau  Präsident und Präsidium  Präsident → für ein Jahr reihum der Regierungschef eines Bundeslandes  Aufgaben des Präsidenten: → jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundesrates → Entscheidung wichtiger interner Angelegenheiten des Hauses → Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen → rechtliche Vertretung des Bundesrates Protokollarisch: „Nummer 2“

Funktion  Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes /Erlassung von Rechtsverordnungen aufgrund eines Gesetzes/  Mitwirkung bei der Verwaltung des Bundes /Verwaltungsvorschriften/  Kontrollfunktion gegenüber Bundestag und Bundesregierung

Wie ein Gesetz entsteht  s Gesetz, e → Mittel der Politik zur Steuerung und Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse → regeln alle Lebensbereiche → Umsetzungen politischer Programme → Gesetz – was nach dem vorgeschriebenen Verfahren vom Gesetzgeber beschlossen wird.

Wie ein Gesetz entsteht  Anstöße → Bürger, Interessenverbände, Bürgerinitiativen, Untersuchungsausschüsse, aktulle soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Länder- und Gemeindebehörden  Gesetzinitiative → /Art. 76 Abs. 1/  durch die Bundesregierung  aus der Mitte des Bundestages  durch den Bundesrat