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Die Bundesrepublik Deutschland
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat [Art. 20 (1) GG]
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Gliederung Grundgesetz Aufgaben des Staates
Ziele der Wirtschaftspolitik Träger der Wirtschaftspolitik Mittel der Wirtschaftspolitik
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Grundgesetz
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Grundgesetz Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Grundgesetz - Demokratie
Wahlen Rechtsstaat ‚Gesetzmäßigkeit der Verwaltung‘ Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Grundgesetz - Demokratie
demos = Volk kratein = herrschen Macht geht vom Volk aus Gewaltenteilung
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Wahlen
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Grundgesetz - Sozialstaat
sozialstaatliche Grundsätze Schutz der Menschenwürde [Art. 1 (1)] Gleichheitsgrundsatz [Art. 3 (1)] Sozialbindung des Eigentums [Art. 14 (2)] Schutz von Ehe und Familie [Art. 6 (1)] Netz der sozialen Sicherungen Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip
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Grundgesetz - Sozialstaat
Versicherungsprinzip Abdeckung sozialer Risiken durch Beiträge Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- Unfallversicherung Versorgungsprinzip Entschädigungen in besonderen Fällen (z. B. Kriegs- oder Katastrophenfolgen) soziale Sicherung der Beamten Fürsorgeprinzip Rechtsanspruch Bedürftiger auf Sozialhilfe Fremdhilfe bei Hilflosigkeit
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Demografie Rentenversicherungsreformen
Hochschulpläne und -reorganisationen Raumplanung bis 2030 Versorgung der Zukunft (medizinische) Anpassen der Grundschullandschaft in vielen Bundesländern. Studien zum Thema „Rückzug des Staates aus dem ländlichen Raum“
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Grundgesetz - Föderalismus
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Grundgesetz - Föderalismus
Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat gemeinsame Regierung 16 Bundesländer Föderalismus ein Gesamtstaat mehrere Teilstaaten mit eigenständiger Regierung
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Grundgesetz Artikel 28 (1) GG
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
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Aufgaben des Staates - Einkommenspolitik
wirtschaftliche Maßnahmen zur Beeinflussung von Arbeitseinkommen, Zinsen oder Gewinnen Ziel: Stabilität des Preisniveaus verhindert Ausnutzung des Marktes Indirekte Maßnahmen: Erhaltung und Verbesserung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs Direkte Maßnahmen Einkommenspolitik sind z.B. ein staatlich verordneter Lohn- oder Preisstopp
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Aufgaben des Staates - Wettbewerbspolitik
Ziel: politische Maßnahmen um funktionsfähigen unternehmerischen Wettbewerb zu erhalten oder zu fördern Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Garantie: fairen Wettbewerb und faire Marktpraktiken Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Unterbindung von Kartellen, Absprachen zu Preisbindungen
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Aufgaben des Staates - Konjunkturpolitik
Konjunktur = gesamtwirtschaftliche Schwankungen stabiler wachsender Wachstum (möglichst wenig Schwankung) Verankert im Stabilitätsgesetz: Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum Teilbereiche: Fiskalpolitik (öffentliche Einnahmen und öffentliche Ausgaben) Geldpolitik (Europäische Zentralbank EZB) Außenwirtschaftspolitik (internationale Wirtschaftsbeziehungen) Lohnpolitik (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände dafür verantwortlich)
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Aufgaben des Staates - Beschäftigungspolitik
Ziel: Vollbeschäftigung zu erreichen und Arbeitslosigkeit abzubauen Unterschieden wird zwischen: angebotsorientierter Beschäftigungspolitik (z.B. durch Verbesserung der Investitionstätigkeit der Unternehmen) nachfrageorientierter Beschäftigungspolitik (bei der zur Schaffung von Arbeitsplätzen) Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik tarifvertraglichen Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Rahmen der Tarifpolitik
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Ziele der Wirtschaftspolitik - Magisches Viereck
magisches Viereck stellt vier unterschiedliche Ziele der Wirtschaftspolitik dar primäres Ziel der staatlichen Wirtschaftspolitik → ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht “magisch” da es nicht möglich ist, alle Ziele gleichermaßen zu erreichen
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Ziele der Wirtschaftspolitik - Magisches Sechseck
Erweiterung des Magischen Vierecks Ziele: die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt der gerechten Einkommensverteilung
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Träger der Wirtschaftspolitik
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Mittel der Wirtschaftspolitik der Sozialen Marktwirtschaft
Ablaufpolitik Ordnungpolitik Beeinflussung des Preismechanismus Global-steuerung Wettbewerbs-politik Verbraucher-schutz, Verbraucher-aufklärung Arbeits- u. Sozialordnung Umweltschutz Markt-konforme Eingriffe Markt-konträre Eingriffe Fiskal-politik, Steuer-politik Kartellverbot, Fusionskontrolle Rechtsschutz, Gesundheits-schutz Versicherungsprinzip (RV,KV,PflV,UV,AV) Versorgungsprinzip, Sozialhilfeprinzip Aufteilung der Umweltbelastungs-kosten (Verursacherprinzip, Gemeinlastprinzip) Vermeidung der Umweltbelastung (Vorsorgeprinzip) Subven-tionen, Stützungs-käufe, Zölle, Steuerver-gün-stigungen Höchst-preise, Mindest-preise
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Sozialversicherungsbeiträge
Beitragssatz Gesamt Arbeitnehmer- Beitrag Arbeitgeber- Beitrag Krankenversicherung 14,60 % + Zusatzbeitrag 7,60% (0,3% Zusatzbeitrag) 7,30% Pflegeversicherung Kinderlose ab 24. LJ. Sachsen(Ausnahme) 2,35 % 2,60% 2,35% 1,175% 1,425% 1,675% 0,675% Rentenversicherung 18,70 % 9,35% Arbeitslosenversicherung 3,00 % 1,5%
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Quellenangabe (04.02.2016) Bilder: Text:
Text:
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