Verbraucherschutz in der Europäischen Union Dr. Endre Domonkos Wirtschaftsuniversität Budapest.

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 Präsentation transkript:

Verbraucherschutz in der Europäischen Union Dr. Endre Domonkos Wirtschaftsuniversität Budapest

I. Der Aufbau des Vortrages 1. Einführung 2. Verbraucherschutz: Rechtsgrundlagen 3. Die Entwicklung der Verbraucherschutzes in der EU 4. Stand der Verbraucherpolitik: Planung und finanzielle Unterstützung 5. Zum Stand des Sekundärrechts 6. Fazit

I. Einführung EU Verbraucherpolitik: flankierende Politikmaßnahme. Die Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus in der EU. Verbraucherpolitik: Querschnittsaufgabe, die in vielen anderen Politikbereichen vorhanden ist. Gemäß Artikel 35 und 38 Charta der Grundrechte stellt die Politik der Union „ein hohes Gesundheitsschutzniveau“ und ein „hohes Verbraucherschutzniveau sicher“.

II. Verbraucherschutz: Rechtsgrundlagen I. Art. 169 I AEUV: „ Die Förderung der Interessen der Verbraucher und die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus“. AEUV ermöglicht es der Union, Maßnahmen zur Unterstützung, Ergänzung und Überwachung der Politik der Mitgliedstaaten zu erlassen. Verbraucherschutz: geteilte Zuständigkeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten + ordentliches Gesetzgebungsverfahren.

II. Verbraucherschutz: Rechtsgrundlagen II. „Maßnahmen”: Umfassung alle rechtsverbindlichen und unverbindlichen Handlungsformen der Union. Die Verfolgung einer binnenmarktunabhängigen Verbraucherpolitik. Art. 169 IV. AUEV: Schutzverstärkungsklausel. Art. 114 AEUV: Rechtsangleichungsmaßnahmen im Bereich der Verbraucherpolitik. Die Ergreifung der verbraucherschutzrechtlichen Maßnahmen auf der Grundlage spezifischer Handlungsermächtigungen in anderen Politiken.

II. Verbraucherschutz: Rechtsgrundlagen III. EU: umfassende Rechtsgrundlagen für die binnenmarktbezogene Verbraucherpolitik. Der Begriff des „Verbrauchers” keine genaue Definition im Vertrag. Verbraucherschutz: Teil der Vorsorge für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung. Verbraucherschutz: zahlreiche Verbindungen zu anderen Politiken (bzw. Gesundheitswesen).

II. Verbraucherschutz: Rechtsgrundlagen III. EU: umfassende Rechtsgrundlagen für die binnenmarktbezogene Verbraucherpolitik. Der Begriff des „Verbrauchers” keine genaue Definition im Vertrag. Verbraucherschutz: Teil der Vorsorge für die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung. Verbraucherschutz: zahlreiche Verbindungen zu anderen Politiken (bzw. Gesundheitswesen).

III. Die Entwicklung der Verbraucherpolitik in der EU I. EU-Gründungsverträge: keine systematische Thematisierung des Schutzes von Verbraucherinteressen. Hinweise auf verbraucherschutzpolitische Gesichtspunkte in einigen vertraglichen Vorschriften: bzw. Gemeinsame Landwirtschaftspolitik und Wettbewerbspolitik. Verbraucherpolitik: junges Politikfeld in der EU.

III. Die Entwicklung der Verbraucherpolitik in der EU II. Einheitliche Europäische Akte: Verbraucherpolitik, als ein zentrales Thema, um den Binnenmarkt zu verwirklichen. Der Vertrag von Maastricht: ausdrückliche Bestimmung und Kompetenzgrundlage des Verbraucherschutzes. Die Umwandlung der Generaldirektion „Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz” in Der Vertrag von Nizza: keine Modifikationen im Bereich der Verbraucherpolitik.

IV. Stand der Verbraucherpolitik: Planung und finanzielle Unterstützung I. Die Gestaltung des Verbraucherschutzes werden in (unverbindlichen) Programmen und Empfehlungen die Leitlinien für zukünftige Aktionen definiert. Verbraucherschutzpolitische Aktionsprogramme. Erstes Aktionsprogramm zwischen 1975 und Zweites Aktionsprogramm von 1981 bis Wichtiges Ziel: Die Vertiefung des Dialogs zwischen Verbrauchervetretern und Wirtschaftsverbänden.

IV. Stand der Verbraucherpolitik: Planung und finanzielle Unterstützung II. Die verbraucherpolitische Strategie der EU ( ) nimmt Bezug auf das Aktionsprogramm der Union im Bereich Verbraucherpolitik ( ), das die Grundlage für Finanzhilfen der Union legt. Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus und effektive Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften. Neue Verbraucheragenda : vier Ziele: 1. Sicherheit, 2. Verbraucherinformation und Verbraucherbildund sowie Unterstützung von Verbraucherorganisationen, 3. Rechte und Rechtschutz, 4. Durchsetzung.

V. Zum Stand des Sekundärrechts I. Der Akzent der Rechtsetzung der EU liegt auf dem Lebensmittelrecht. Der Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher. Die RL 258/97 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten (Novel Food-Verordnung). Die Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel.

V. Zum Stand des Sekundärrechts II. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Wissenschaftliche Beratung und technische und wissenschaftliche Unterstützung im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Schnellwarnsystem (RAPEX): regelmäßiger Informationsaustausch im Bereich des Lebensmittels. Die Vernetzung der Mitgliedstaaten, der Kommission und der EFSA.

V. Zum Stand des Sekundärrechts III. Richtlinie 2009/48 über die Sicherheit von Spielzeug und Verordnung 305/2011 über Bauprodukte. Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. RL 85/374 über die Haftung für fehlerhafte Produkte. RL 2008/48 über Verbraucherkreditverträge. RL 90/314 über Pauschalreisen. RL 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.

V. Zum Stand des Sekundärrechts IV. RL 2008/122 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen. RL 98/6 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse. RL 1999/44 bestimmten Aspekten der Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter. RL 1999/45 zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen.

V. Zum Stand des Sekundärrechts V. RL 2009/22 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen. RL 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken. RL 2011/83 über die Rechte der Verbraucher. Weitere sekundärrechtliche Regelungen: organisatorischen oder verfahrensrechtlichen Absicherung des Verbraucherschutzes (Europäische Verbrauchergruppe). VO 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbrauchergesetze zuständigen nationalen Behörden.

VII. Fazit Verbraucherpolitik: junges Politikfeld der EU. Einheitliche Europäische Akte: das Programm des Binnenmarktes. Der Vertrag von Maastricht: Einführung der ausdrücklichen Bestimmung und Kompetenzgrundlagen über den Verbraucherschutz in den Vertrag. Der Vertrag von Lissabon: geteilte Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU + ordentliches Gesetzgebungsverfahren.

Literatur -Bergmann, Jan (2015): Handlexikon der Europäischen Union, Nomos Verlaggesellschaft, pp EUROPA > Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung > Verbraucher > Verbrauchersicherheit Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit; sumer_safety/f80501_de.htmEUROPA Zusammenfassungen der EU-GesetzgebungVerbraucherVerbrauchersicherheit sumer_safety/f80501_de.htm - Roland Bieber – Astrid Epiney – Marcel Haag (2013): Die Europäische Union, Europarecht und Politik, 10 Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. - Weiner Weidenfeld – Wolfgang Wessels (2014): Europa von A bis Z. 13. Auflage, Nomos, Institut für Europäische Politik, pp

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!