Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 1 DER ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSS INFORMATIONEN FÜR MITGLIEDER.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Kostenrechnung – wozu??? Wie ist das möglich???.
Advertisements

Willkommen in der Welt von Rechnungswesen Weiter.
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG
Die doppelte Buchführung
21.September 2010 Fit für das Ehrenamt – Kompetenzen erweitern, Erfahrungen austauschen 1 Rechnungswesen im Verein Von der Last zur Lust ? 
Unternehmensrechnung 2014
Fahrplan durch das Rechnungswesen 1. Halbjahr 2014/15
Fahrplan durch das Rechnungswesen 1. Halbjahr 2014/15
Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015
Mitgliederversammlung Schulförderverein der Grundschule Priestewitz e
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
Rechnungsabschluss Zuführungen bzw. Rückführungen € 889,91von Jagdpacht 2015 an Vorhaben Güterwege € 7.590,81von OH an Vorhaben Güterwege € ,11von.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
© preferred partners 0 Tagung Gemeindeinsolvenz Finanzielle Indikatoren einer möglichen Gemeindeinsolvenz Dr. Peter Pilz Steuerberater und Partner bei.
EIGENBETRIEB ABWASSERANLAGEN DER STADT GREVENBROICH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Sitzung des Betriebsausschusses am 27. April 2016.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) © Martin Dieck.
Gemeindeaufsicht bei „notleidenden Gemeinden“ Univ.-Ass. Sebastian M. Kutsche, LL.M.
JÄHRLICHE FINANZ- UND VERMÖGENSGEBARUNG GEBARUNG (EINNAHMEN, AUSGABEN, RÜCKSTÄNDE, USW.) VERMÖGEN am 1/01/ HAUSHALTS- VORAN- SCHLAG GEBARUNG (AKTIVA E.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen.
Bilanzanalyse AK Wien Maga Eva Schiessl
Kompetenzen: System der EAR in Grundzügen erklären können
Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
Möglichkeiten der Rücklagenbildung
Totalrevision Gemeindeordnung
Rechnungsabschluss 2016 TOP 5 MUSTER:
Konto: Soll Haben Abschluss der Erfolgskonten Soll Haben Soll Haben
Rechnungsabschluss Nachtragsvoranschlag 2017
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Der Jahresabschluss Seminar für Auszubildende und Berufsanfänger
Anträge zur Verbesserung der Haltungsbedingungen werden mit bis zu 60 % bezuschusst.
Verbandsgemeinde Rockenhausen
Buchungsregeln Aufgabe der Buchführung ist es, alle durch die Tätigkeit eines Unternehmens bedingten und dadurch verursachten Geschäfts-vorfälle auf der.
Finanzen Kalkulation & Kassenführung 1 1.
Haushalt 2017 Samtgemeinde Flotwedel.
Ordnungsgemäße Belegführung
Private Vermögensplanung
Haushaltsplan 2018 Ergebnishaushalt –
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Dezember 2017.
Wirtschafts- förderinitiative Dornum
Rechnungsabschluss 2017.
Haushaltsdaten 2017 Markt marktbergel
Patientenanwaltschaft
Jahresabrechnung 2016 für Gruppen
Anlagevermögen Anlagevermögen Gliederung des Anlagevermögens
„Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“
Durchführung Kassenprüfung
Erste Erfahrungen des Landesrechnungshofes OÖ. mit dem Einsatz von SAP
Datenschutz-grundverordnung
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Inventarverzeichnis im Verein
Durchführung Kassenprüfung
THH 11 – Wirtschaft und Liegenschaften
3D-Finanzplanung Ziele
Haushaltsplanentwurf 2008
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen
Herzlich Willkommen Mitgliederversammlung in DRK-Ortsvereinen - Planen und Durchführen – 14. August 2017 im DRK-Haus Empelde G. Dalenbrook August 2017.
Einbringung, Beratung und Verabschiedung
PRIVATE FINANZPLANUNG
Informationsveranstaltung am in Stuttgart
Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand:
Haushalt und HSP 2018 / 2019 Pressekonferenz
3) Welche Prinzipien gelten bei der Bewertung? 1) Wo?
Rücklagenbildung V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Portal öffentliche Kontrolle in Österreich
Urversammlung vom 17. Juni 2019 Traktanden:
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
Kommunale Baulandentwicklung in Edingen-Neckarhausen für die Baugebiete Edingen-Südwest – Tennisgelände Wiese Wingertsäcker Neckarhausen-Nord Dr.
 Präsentation transkript:

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 1 DER ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSS INFORMATIONEN FÜR MITGLIEDER

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 2 gesetzlicher Auftrag Zusammensetzung, Geschäftsordnung Grundprinzipien kamerales Rechnungswesen Prüfbereiche (Kasse, Buchhaltung, Rechnungsabschluss etc.) Prüfungstipps, EDV-Auswertungen ÜBERBLICK ÜBER VORTRAGSINHALTE

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 3 KONTROLLE IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG VERTRAUEN IST GUT – KONTROLLE IST BESSER Notwendigkeit der Kontrolle Gesetzliche Regelungen, volks- und betriebswirtschaftliche Denkansätze (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit) Institutionen der Kontrolle Überprüfungsausschuss, Aufsichtsbehörde, Bundes- und Landesrechnungshof

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 4 → TIROLER GEMEINDEORDNUNG (TGO) Bildung, Zusammensetzung (§ 109) Kassenprüfung (§ 110) Vorprüfung Rechnungsabschluss (§ 111) Bericht an den Gemeinderat (§ 112) Gemeindeverbände (§ 138) → GEMEINDE-HAUSHALTSVERORDNUNG (GHV) Kassenprüfung durch den ÜPA (§§ 22 und 23) GESETZLICHER AUFTRAG

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 5 Bestellung aus der Mitte des Gemeinderates unter gleichzeitiger Festlegung der Anzahl der Mitglieder Kollegialorgan - besteht aus Obmann, Obmann-Stellvertreter und weiteren Mitgliedern (evtl. Sachverständige) Ausschließungsgründe: Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreter, Anordnungsbe- vollmächtigte, Amtsleiter, Finanzverwalter, Kassenbedienstete Beratungen u. Beschlussfassungen haben in Sitzungen zu erfolgen (§ 48 TGO – Arbeitsweise des Gemeindevorstandes u. der Ausschüsse) Arbeitsweise orientiert sich nach §§ 34 bis 47 TGO - z. B. Einberufung, Tagesordnung, Öffentlichkeit, Vorsitz, Leitung, Beschlussfähigkeit, Niederschrift etc.) ZUSAMMENSETZUNG – GESCHÄFTSORDNUNG ZUSAMMENSETZUNG – GESCHÄFTSORDNUNG

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 6 4. Hauptstück TGO „Gemeindewirtschaft“ 5. Hauptstück TGO „Gemeindehaushalt“ Gemeinde-Haushaltsverordnung 2012 Voranschlags-/Rechnungsabschlussverordnung (VRV) Kontierungsleitfaden des Landes Tirol Erlässe in den Merkblättern Tirols gemeindeinterne Kassenordnungen/Dienstanweisungen KASSEN- UND BUCHHALTUNGS- VORSCHRIFTEN KASSEN- UND BUCHHALTUNGS- VORSCHRIFTEN

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 7 Prüfung mind. in jedem 3. Monat (§ 110 Abs. 1 TGO) zusätzlich bei Wechsel des Bürgermeisters, Bürgermeister- Stellvertreters und des Finanzverwalters Festlegung des Prüfungsbereiches § 110 Abs. 2 TGO Mindesterfordernis (→ Kassenbestandsaufnahme, → Überprüfung der Bücher und Belege, → Einhaltung der Voran- schlagsansätze, → Einnahmen u. Ausgabenrückstände) Weitere Prüfungsschwerpunkte (z. B. Steuern/Abgaben/Gebühren, Bauvorhaben, Vermögensgebarung, Personalwesen etc.) PRÜFUNGSVORBEREITUNG – PRÜFUNGSZIEL PRÜFUNGSVORBEREITUNG – PRÜFUNGSZIEL

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 8 PRÜFUNGSVORBEREITUNG – PRÜFUNGSZIEL PRÜFUNGSVORBEREITUNG – PRÜFUNGSZIEL Festlegung der Prüfungshandlung lückenlos / stichprobenweise einmalig/ laufend formell / materiell vorhinein / nachhinein Festlegung des Prüfungszieles Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit ordnungsgemäße Führung der Gemeindegebarung Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 9 EINSICHTNAHME Gemeindegebarung – jede finanzielle Auswirkung auf die Einnahmen und Ausgaben oder das Gemeindevermögen (Hauptkasse/-buchhaltung, Geldverwaltungsstellen, Nebenkassen mit eigener Buchführung) Gebarung wirtschaftlicher Gemeindeunternehmen und –betriebe (Sonderkassen) Achtung: z. B. bei Ausgliederungs-, Beteiligungsmodellen o. ä. Auskunftspflicht, Vorlage von Unterlagen ABER: grundsätzlich kein Einsichtnahmerecht im übertragenen Wirkungsbe- reich u. den damit zusammenhängenden Verfahren (Kontrolle der ord- nungsgemäßen Einhebung der erforderlichen Beiträge – z. B. Verwaltungs- abgaben, Stempelgebühren etc. – ist davon nicht umfasst)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 10  Trennung in Anordnung und Vollzug (schriftlicher Auftrag der Verwaltung an die Kasse/Buchhaltung auf Grund eines Rechtstitels einen bestimmten Betrag anzunehmen oder auszugeben)  Bruttoverrechnung (keine Gegenverrechnung von Einnahmen und Ausgaben) 1/010000/456000Ausgabe OH / Gemeindeamt / Büromittel HH-HinweisAnsatz PostText numerische Bezeichnungnamentliche Bezeichnung  Eigener Kontenplan (Haushaltsstelle) Die Hauptaufgabe der Kameralistik besteht v. a. darin, den Deckungsverlauf und das Deckungsergebnis der Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen (= Deckungserfolg). Im Gegensatz zur Doppik, wo die Ermittlung des erfolgswirtschaftlichen Ergebnisses im Mittelpunkt steht (Gewinn / Verlust).  Vorschreibungsprinzip (getrennte Festhaltung von Soll/Vorschreibung u. Ist/Abstattung) anfänglicher RestSoll/VorschreibungSummeIst/Abstattungschließlicher Rest anfänglicher RestSoll/VorschreibungSummeIst/Abstattungschließlicher Rest MERKMALE DER KAMERALISTIK

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 11 Gemeindehaushalt voranschlagswirksamevoranschlagsunwirksame Gebarung ordentlicheraußerordentlicher Haushalt (OH)Haushalt (AOH) AusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmen HH 1HH 2HH5HH 6HH 9HH 0 AUFBAU DES KAMERALEN RECHNUNGSWESEN

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 12 JAHRESWIRTSCHAFT DER GEMEINDE FORTDAUERNDE GEBARUNG FORTDAUERNDE GEBARUNG EINMALIGE GEBARUNG EINMALIGE GEBARUNG laufende Einnahmen z. B. Steuern, Ertragsanteile, Mieteinnahmen, Gebühren etc. laufende Ausgaben z. B. Gehälter, Schuldendienst, Betriebsaufwand etc. Alle einmaligen Ausgaben, die mit ordentlichen Einnahmen bedeckt werden können. z. B. größere Sanierungen, Anschaffungen, Bedarfszuweisungen etc. Darin sind nur jene Vorhaben zu führen, wenn die da- für anfallenden Ausgaben ganz oder teilweise aus außerordentlichen Einnahmen bestritten werden sollen. Als ao. Einnahmen gelten:  Entnahme aus Sonderrücklagen  Erlöse aus der Veräußerung von Anlagevermögen, soweit sie nicht zum Erwerb gleichartigen Vermögens verwendet werden  Überschüsse aus den im ao. Haushalt abgeschlossenen Vorhaben  Darlehensaufnahmen ES IST DIE ART DER BEDECKUNG MASSGEBEND DAFÜR, OB EINE AUSGABE/EINNAHME ALS ORDENTLICHE ODER AUSSERORDENTLICHE ZU BEZEICHNEN IST! ORDENTLICHER HAUSHALT AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT 12 AUFBAU DES KAMERALEN RECHNUNGSWESEN

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 13 TRENNUNG IN LAUFENDE UND EINMALIGE GEBARUNG Mit dieser Bestimmung werden die Gemeinden angewiesen, die Gebarung des ordentlichen Haushaltes in eine FORTDAUERNDE und EINMALIGE zu trennen und zu verrechnen. Unterscheidungsmerkmal FORTDAUERNDE Gebarung = regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben EINMALIGE Gebarung = nach Art und Höhe zeitlich vereinzelte Leistungen DIE GEWISSENHAFTE TRENNUNG IN FORTDAUERNDE UND EINMALIGE GEBARUNG IST INSBESONDERE IN HINBLICK AUF DIE BEURTEILUNG DER FINANZLAGE DER GEMEINDE UND IHREN VERSCHULDUNGSGRAD VON BESONDERER BEDEUTUNG. AUFBAU DES KAMERALEN RECHNUNGSWESEN

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 14 Beispiele laufende Einnahmen; HQ 10-20Beispiele laufende Ausgaben; HQ Verkaufs- und Leistungserlöse Bezüge der Organe Sonst. Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Personalaufwand Bezugsvorschüsse (Rückzahlung gewährter Darlehen) Pensionen und sonst. Ruhegenüsse Eigene Steuern Bezugsvorschüsse (Gewährung von Darlehen) Abgabenertragsanteile Gebrauchs- u. Verbrauchsgüter, Handelswaren Benützungsgebühren n. d. FAG Sonst. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Lfd. Transferzahlungen (Zuschüsse, Beiträge) Gewinnentnahmen v. Unternehmen u. mbB. Gewinnentnahme v. Unternehmen u. mbB. Abgaben n. d. TBO Lfd. Zuführung an Rücklagen Sonstige fortdauernde EinnahmenSchuldzinsen Beispiele laufende Einnahmen; HQ 10-20Beispiele laufende Ausgaben; HQ Verkaufs- und Leistungserlöse Bezüge der Organe Sonst. Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit Personalaufwand Bezugsvorschüsse (Rückzahlung gewährter Darlehen) Pensionen und sonst. Ruhegenüsse Eigene Steuern Bezugsvorschüsse (Gewährung von Darlehen) Abgabenertragsanteile Gebrauchs- u. Verbrauchsgüter, Handelswaren Benützungsgebühren n. d. FAG Sonst. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Lfd. Transferzahlungen (Zuschüsse, Beiträge) Gewinnentnahmen v. Unternehmen u. mbB. Gewinnentnahme v. Unternehmen u. mbB. Abgaben n. d. TBO Lfd. Zuführung an Rücklagen Sonstige fortdauernde EinnahmenSchuldzinsen Beispiele einmalige Einnahmen; HQ Beispiele einmalige Ausgaben; HQ Rechnungsüberschuss Vorjahr Rechnungsabgang Vorjahr Veräußerung unbewegliches Vermögen Erwerb unbewegliches Vermögen Veräußerung bewegliches VermögenErwerb bewegliches Vermögen Veräußerung immaterieller Güter Erwerb immaterieller Güter Rückzahlung gewährter Darlehen (einmalig) Darlehensgewährung (einmalig) Darlehensaufnahmen Schuldentilgung (einmalig) Entnahme aus Rücklagen Zuführung an Rücklagen (einmalig) Kapitaltransferzahlungen Kapitaltransferzahlung ITZ zw. Unternehmen und mbB. der Gemeinde Sonstige einm. und ao. EinnahmenSonstige einm. und ao. Ausgaben Zuführung aus dem oH. u. Rückf. aus dem aoH. Zuführung an den aoH. u. Rückf. an den oH. Beispiele einmalige Einnahmen; HQ Beispiele einmalige Ausgaben; HQ Rechnungsüberschuss Vorjahr Rechnungsabgang Vorjahr Veräußerung unbewegliches Vermögen Erwerb unbewegliches Vermögen Veräußerung bewegliches VermögenErwerb bewegliches Vermögen Veräußerung immaterieller Güter Erwerb immaterieller Güter Rückzahlung gewährter Darlehen (einmalig) Darlehensgewährung (einmalig) Darlehensaufnahmen Schuldentilgung (einmalig) Entnahme aus Rücklagen Zuführung an Rücklagen (einmalig) Kapitaltransferzahlungen Kapitaltransferzahlung ITZ zw. Unternehmen und mbB. der Gemeinde Sonstige einm. und ao. EinnahmenSonstige einm. und ao. Ausgaben Zuführung aus dem oH. u. Rückf. aus dem aoH. Zuführung an den aoH. u. Rückf. an den oH. AUFBAU DES KAMERALEN RECHNUNGSWESEN

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 15 Tiroler - Haushaltsquerschnitt 10 – 20 laufende/fortdauernde Einnahmen 50 – 60 einmalige/außerordentliche Einnahmen 30 – 40 laufende/fortdauernde Ausgaben 70 – 80 einmalige/außerordentliche Ausgaben QUBezeichnungAnsatz VAVorschrei- bung (Soll) Unterschied zu VA 10-20Summe laufende Einnahmen , , Summe laufende Ausgaben ohne Schuldendienst , ,62 Bruttoergebnis fortdauernde Gebarung , , Summe lfd. Schuldendienst (Zinsen u. Tilgung) , ,00 Nettoergebnis fortdauernde Gebarung , ,79 Verschuldungsgrad ( Schuldendienst : Bruttoüberschuss) 26,88 %21,31 % Fazit: Die Gemeinde erwirtschaftete aus dem eigenen Haushalt einen fortdauernden Überschuss von EUR (die Schätzung laut VA lag bei EUR ). Vorsichtig gesagt, steht dieser Betrag der Gemeinde in etwa zur Verfügung um künftige einmalige Ausgaben/Investitionen zu leisten oder neue Schuldendienstverpflichtungen einzugehen. (ACHTUNG: zur genaueren Beurteilung sollten aber jedenfalls die letzten 3 Jahre miteinbezogen werden und ein 20 %-iger Sicherheitsfaktor eingerechnet werden – letzteres vor allem dann, wenn keine ausreichende Betriebsmittelrücklage vorhanden ist; vgl. dazu Folie 26). FINANZLAGE

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 16 Einnahmen

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 17 Finanzlageberechnung Aufsichtsbehörde (Beträge gerundet): Ø Bruttoergebnis 3 Jahre ( ) Abzüglich 20 % Sicherheitsfaktor für unvorhergesehen, nicht planbare Ausgaben Bereinigtes Bruttoergebnis Abzüglich laufender Gesamtschuldendienst (+/- künftige Schuldendienstentwicklung = berücksichtigt um neue od. ausgelaufene Schulden) 0 Freie Finanzspitze (= VG 12,5 %) Finanzlageberechnung Aufsichtsbehörde (Beträge gerundet): Ø Bruttoergebnis 3 Jahre ( ) Abzüglich 20 % Sicherheitsfaktor für unvorhergesehen, nicht planbare Ausgaben Bereinigtes Bruttoergebnis Abzüglich laufender Gesamtschuldendienst (+/- künftige Schuldendienstentwicklung = berücksichtigt um neue od. ausgelaufene Schulden) 0 Freie Finanzspitze (= VG 12,5 %) Ausgaben

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 18 Aufnahme des Istbestandes Erhebung Bargeld (vorzählen lassen) € + Girokonten lt. letztem gebuchten Tag € Summe des Iststandes€ Aufnahme des Sollbestandes Einnahmenabstattung lt. letzter gebuchter Tag (Journal) € -Ausgabenabstattung lt. letzter gebuchter Tag (Journal) € +/- Berücksichtigung etwaiger ungebuchter Kassenbelege € Summe des Sollstandes€ Vergleich Soll- (Buchhaltung) mit Iststand (Kasse) sich ergebende Fehlbeträge sind zu ersetzen, Überschüsse sind bis zur Klärung als Verwahrgeld zu behandeln Der Kassenbestandsausweis ist durch den/die Prüfer und an der Kassenprüfung beteiligten Per- sonen zu unterfertigen (gleichzeitig ist festzuhalten, dass sämtliche Geldwerte vorgelegt wurden und alle Ein- u. Auszahlungen in die Bücher eingetragen sind). KASSENBESTANDSAUFNAHME (vgl. Leitfaden S 13 und 14 ff) KASSENBESTANDSAUFNAHME (vgl. Leitfaden S 13 und 14 ff)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 19 Ansetzung unvermuteter Kassenprüfungen Bargeldbestand ist so gering wie möglich zu halten Ist die Buchhaltung auf dem Laufenden (bestehen Buchungsrückstände?) Werden regelmäßige Kassenabschlüsse durchgeführt Sind Bankkonten überzogen (Warum? Liegen Genehmigungen vor?) Aufnahme der Bestände der Geldverwaltungsstellen, Neben-, Sonderkassen Erhebung sonstiger Geldwerte (Rücklagen, Wertpapiere) Bankmäßige Zeichnung (Berechtigungsvergabe, 4-Augen-Prinzip) Sind die Buchungsnummern auf den Kontoauszügen angeführt Überprüfung der Konditionen (Konten, Sparbücher, Wertpapiere) Keine Vermengung mit fremden Geldern (Privat, Verein) Sind sonstige sicherungsbedürfte Sachen/Werte vorhanden (z. B. Fundsachen) Kassensicherheit (innere / äußere) etc. KASSENBESTANDSAUFNAHME

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 20 BUCH- UND BELEGPRÜFUNG (vgl. Leitfaden S. 22 ff) BUCH- UND BELEGPRÜFUNG (vgl. Leitfaden S. 22 ff) Nach Durchführung der Kassenbestandsaufnahme bzw. Prüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung ist eine Buch- und Belegkontrolle vorzunehmen. Diese erfolgt in der Regel stichprobenweise. Keine Zahlung und Buchung ohne Beleg Vergleich der betragsmäßigen Übereinstimmung zwischen Buchung und Beleg Rechtmäßigkeit der Zahlung (Beschluss, Gesetze, Vereinbarungen etc.) Sachliche und rechnerische Richtigkeit Termingerechte Zahlung (Skonti, Rabatte) Umbuchungen, Stornierungen, A-conto (Text, Hinweis auf Vorbuchung) Belegablage (Aufbewahrung, laufende Nummerierung) Organisation des Zahlungsverkehrs (Bar, Bank) Kollektivzeichnung (4-Augen-Prinzip auch im elektr. Zahlungsverkehr) Regelmäßiger Abschluss der Bücher (Wochen-, Monats- Jahresabschluss) Anordnungsbefugnis Personelle Trennung Kasse Buchhaltung (dort wo möglich) etc.

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 21 AUSZAHLUNGS-ANORDNUNG für die Gemeindekasse Voranschlagsjahr 20.. Beleg Nr. (Journal) Name und Anschrift des Empfängers Konto. Nr. bei Betrag und Fälligkeit Betrag fällig am: Zahlungsgrund Verwendungszweck Beschlussangabe Die Ausgabe bewirkt eine / keine Vermögensvermehrung Voranschlagsstellen (Verwahrgeld- u. Vorschusskonten) Bedeckung vorhanden / nicht vorhanden sachlich richtig: Voranschlagsstelle: Betrag: Voranschlagsstelle: Betrag: Voranschlagsstelle: Betrag:Überschreitung nach § 95 (4) TGO rechnerisch richtig: Voranschlagsstelle: Betrag:TGO bewilligt und vorgemerkt: Voranschlagsstelle: Betrag: GRB. v. Voranschlagsstelle: Betrag: Zur Zahlung und Verbuchung angeordnet:Ausgabebestätigung: Datum:Der BürgermeisterObigen Betrag erhalten, am Der Empfänger: 1a) 1b) 1c) 1d) 1e) 1f) 1g) 1h) 1i) 1j) 3) 2) § 9 Abs. 3 GHV) ZAHLUNGSANORDNUNG

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 22 Kontrolle Voranschlagsgrundsätze (u. a. Budgetvollständigkeit, -genauigkeit, - wahrheit) Über- und außerplanmäßige Ausgaben (Abweichungen zu den veranschlagten Haushaltsstellen) Bewilligung und Festlegung der Bedeckung hat durch den Gemeinderat (- vorstand) VOR der Ausgabenbestreitung zu erfolgen (§ 95 TGO) Kontrolle durch regelmäßigen Ausdruck von Haushaltsplanüberwachungs- listen Im RA müssen Abweichungen (Einnahmen und Ausgaben) ab einer vom Gemeinderat festgelegten Summe begründet werden Achtung: „5 %-Klausel“ (Bgm. kann bis 5 % der OH-Einnahmen Leistungen vergeben od. Aufträge abschließen - § 30 TGO) EINHALTUNG DER VORANSCHLAGSANSÄTZE EINHALTUNG DER VORANSCHLAGSANSÄTZE

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 23 Fristgerechte Erstellung (Genehmigung bis ) IST-Abschluss per (Übereinstimmung mit letzten Kontoauszug) Auslaufmonat (Sollbuchungen zu lasten des alten Jahres bzw. erforderliche Umbuchungen) Einhaltung der Voranschlagsansätze (Abweichungen sind ab bestimmten Betrag zu begründen) Kassen-, Rechnungsergebnis (Überschuss, Fehlbetrag) Finanzvermögen: Rücklagen-, Wertpapier-, Darlehens-, Haftungs-, Leasingstände (Erfassung mit Anfangsbestand, Veränderung während des Jahres, Ausweisung Endbestand) Anlagevermögen: Inventar-, Anlageverzeichnis (verpflichtend bei marktbest. Betrieben) sonstige Beilagen: Personal, Dienstpostennachweis, gewährte Darlehen, Vergütung zwischen Verwaltungszweigen, Transferzahlungen Vergleich der Überträge aus dem Vorjahr Einnahmen-, Ausgabenrückstände (anfängliche, schließliche Reste) sachliche und rechnerische Richtigkeit des RA Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Einnahmen und Ausgaben Durchlaufergebarung (voranschlagsunwirksame Buchhaltung) etc. VORPRÜFUNG JAHRESRECHNUNG (vgl. Leitfaden S. 30 ff) VORPRÜFUNG JAHRESRECHNUNG (vgl. Leitfaden S. 30 ff)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 24 muss mit Vorjahr (2014) übereinstimmen betragliche Übereinstimmung

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 25 Einnahmen Ausgaben Rechnungsergebnis OH

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 26 Einnahmen Ausgaben Rechnungsergebnis AOH Ergebnis OH AOH Gesamt muss mit Vorjahr (2014) übereinstimmen wird in das nächste Jahr (2016) übertragen Kein ao Vorhaben im Jahr 2015 daher Null

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 27 BERICHTE AN DEN GEMEINDERAT Über die vorgenommene Kassenprüfung / Vorprüfung der Jahresrechnung ist eine Niederschrift aufzunehmen Übermittlung der Niederschrift an den Bürgermeister zur Abgabe einer allfälligen Stellungnahme (Setzung einer angemessenen Frist) Vorlage der Niederschrift mit der Stellungnahme des Bürgermeisters an den Gemeinderat Eventuelle Treffung von Anordnungen durch den Gemeinderat (z. B. Mängelbehebungen, Umsetzung von Vorschlägen/Empfehlungen etc.)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 28 Voranschlag Finanzplanung von Vorhaben (allgemeine mittelfristige Finanzplanung) Einhebung Steuern, Abgaben, Gebühren Abwicklung von Bauvorhaben Vermögensgebarung (Wertpapiere, Schuldendienst, Rücklagen etc.) Durchlaufergebarung (voranschlagsunwirksame Gebarung) Personalverwaltung, -wirtschaft Vergabe- u. Bestellwesen Verträge (Versicherung, Mieten o. ä.) Gemeindeeinrichtungen (Bauhof, Kindergarten, Schule, Altenwohnheim usw.) Kostendeckungsgrad (Gebührenkalkulation) Ausgliederungen (Immobiliengesellschaften) BEISPIELE FÜR WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 29 Der Voranschlag ist die Grundlage der Gebarung der Gemeinde und ist nach den Prinzipien von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit u. Zweckmäßigkeit zu erstellen. zeitgerechte Festsetzung (Beschluss des GR bis ) Steuern, Abgaben, Gebühren und sonst. Entgelte (Beschlussfassung, Kundmachung) Ausgleich Einnahmen/Ausgaben im OH, im AOH für jedes Vorhaben Voranschlagsgrundsätze (Budgetvollständigkeit, -wahrheit) Ermittlung des Vorjahresergebnisses Mittelfristige Finanzplanung für die nächsten 3 Jahre ordnungsgemäße Erstellung aller erforderlicher Beilagen/Nachweise Finanzlage der Gemeinde Nachträglicher Vergleich Voranschlagsansätze mit Rechnungsergebnissen Nachtragsvoranschlag etc. WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE VORANSCHLAG (vgl. Leitfaden Seite 38) WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE VORANSCHLAG (vgl. Leitfaden Seite 38)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 30 Kosten- und Finanzierungspläne Voranschlag ist die bindende Grundlage der Gebarung (Mangel: eher kurzfristige Orientierung daher verpflichtend die Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes für die folgenden vier Jahre) § 82 TGO außerordentliche Vorhaben Kosten, Folgekosten sowie Teilkosten sind sorgfältig zu ermitteln und in einem laufend fortzuschreibenden Finanzierungsplan festzuschreiben § 88 TGO Jahreswirtschaft Finanzierungspläne sind wichtige Orientierungshilfen sowie Entscheidungsgrundlagen für politische Funktionsträger Finanzierungspläne sind wichtige Orientierungshilfen sowie Entscheidungsgrundlagen für politische Funktionsträger

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 31 Voraussetzungen für Abgabenerhebung (liegen Verordnungen vor) Organisation der Abgabeneinhebung (Aktenführung, Buchhaltung, Erfassung) Übereinstimmung Abgaben- mit Haushaltsbuchhaltung Vorschreibung bei Fälligkeit (Anordnung der Sollstellungen) Überwachung Eingang u. Vollständigkeit der Abgaben sowie Erklärungen Befreiungstatbestände, Ermäßigungen Mahnwesen (Mahngebühren, Verspätungs-, Säumniszuschläge) Zahlungserleichterungen (Stundungen, Ratenzahlungen) Abschreibungen von uneinbringlichen Abgaben (Löschungen) Kostendeckung (Gebührenkalkulation) etc. WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE ABGABENEINHEBUNG (vgl. Leitfaden Seite 41 ff) WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE ABGABENEINHEBUNG (vgl. Leitfaden Seite 41 ff)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 32 Gemeindesteuer, Abgaben, Gebühren, sonstige Entgelte  Grundsteuer A Hebesatz maximal 500 v. H. (land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke)  Grundsteuer BHebesatz maximal 500 v. H.  Kommunalsteuer3 % der Lohnsumme  AufschließungsabgabenErschließungs-, Gehsteigbeitrag, Ausgleichsabgabe  Hundesteuer  Vergnügungssteuer  Wasser- und KanalgebührenMindestwassergebühr € 0,42 / m 3 bzw. bei Inanspruchnahme einer Bundesförderung € 1,00 / m 3 Mindestabwassergebühr € 2,13 / m 3 Mindestanschlussgebühr € 5,45 / m 3  Abfallgebühren  Friedhofsgebühren  Musikschulgebühren  Kindergartengebühren  Nachmittagsbetreuung  Altersheimgebühren  Sonstige wichtige Entgelte (z. B. Eintrittserlöse etc.) usw. WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE ABGABENEINHEBUNG WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE ABGABENEINHEBUNG

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 33 Zuständigkeit der Abgabenbehörde I. Instanz für: Zahlungserleichterungen, Stundungen, Löschung und Nachsicht, Aussetzung, Aufhebung von Bescheiden und Wiederaufnahme Verfahren Bürgermeister Empfehlung: Größere Abschreibungen sollten in Übereinstimmung mit dem Gemeindevorstand abgeschrieben werden WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE ABGABENEINHEBUNG WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE ABGABENEINHEBUNG

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 34 Aktenführung (sind sämtliche Unterlagen vorhanden) Einholung von Angeboten (Prüfung der Vergabe) erfolgt Bezahlung der Annuitäten pünktlich Einhaltung der Bedingungen, Vereinbarungen sind die Zinssätze marktkonform (Organisation der Überwachung) Vorlage aktualisierter Tilgungspläne liegen aufsichtsbehördliche Genehmigungen vor Umschuldung sinnvoll ja/nein Kontokorrentkredite (Genehmigung, Rückzahlung gesichert, Berichte des BGM) Haftungen – Einhaltung der Rahmenbedingungen, Bekanntgabe der Daten Ausgliederungen – Verrechnungen zwischen Gemeinde und Gesellschaft etc. WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE DARLEHEN – LEASING – HAFTUNGEN - AUSGLIEDERUNGEN (vgl. Leitfaden Seite 50, 51, 53) WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE DARLEHEN – LEASING – HAFTUNGEN - AUSGLIEDERUNGEN (vgl. Leitfaden Seite 50, 51, 53)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 35 entspricht Personalstand dem genehmigten Dienstpostenplan Gemeinderatsbeschlüsse vorhanden (Anstellung – Beendigung) liegen Dienstverträge für alle DienstnehmerInnen vor Gewährung von Zulagen u. Nebengebühren lt. gesetzlichen Bestimmungen Vorrückungsstichtag richtig ermittelt (Anrechnung von Vordienstzeiten) Abwicklung der Lohn-/Gehaltsabrechnung (Vergleich Auszahlung mit Einstufung) Gehaltsvorschüsse (Genehmigung, Rückzahlung) Personalaktenführung (alle wesentlichen Unterlagen vorhanden) Überstunden angeordnet - Abgeltung (Auszahlung, Zeitausgleich) Urlaubsabwicklung (rechtzeitiger Abbau von Guthaben) Überprüfung der Reiseabrechnungen Personalwirtschaft (Einsatz, Organisation) etc. WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE PERSONALWESEN (vgl. Leitfaden Seite 57) WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE PERSONALWESEN (vgl. Leitfaden Seite 57)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 36 Genehmigung (Gemeinderatsbeschluss) realistische Baukostenschätzungen (z. B. Planer, Architekt, Bauamt etc.) aussagekräftige Finanzierungspläne (Gesamt-/Teilfinanzierung) Ausschreibungsverfahren (Einhaltung des BVerG 2006) Angebotsvergleiche, Zuschlagserteilung (Billigst-/Bestbieter) Prüfung der Rechnungen u. Belege Kontrolle der Schlussbriefe Ausschöpfung von Förderungen Einhaltung Kosten – Finanzierung ( Gegenüberstellung geschätzte mit tatsächliche Kosten) etc. WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE PRÜFUNG VON BAUVORHABEN (vgl. Leitfaden Seite 55) WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE PRÜFUNG VON BAUVORHABEN (vgl. Leitfaden Seite 55)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 37 z. B. Bauhof, Kinderbetreuung, Alten-/Pflegeheime, Musikschulen, Bäder u. ä. Wie ist die Einrichtung organisiert? Welche Einnahmen stehen den Ausgaben gegenüber? (Kostendeckungsgrad) Wie entwickeln sich die Betriebsabgänge? (Vergleich mit Vorjahren) Wie kann der Abgang durch Optimierung/Einsparung gesenkt werden? (Gebührenanpassung, Personaleinsatz, Steigerung des Auslastungsgrades, Senkung des Betriebsaufwandes o. ä) Gibt es sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Gemeinden? (Bauhof, Kinderbetreuungseinrichtungen, Altenwohn- u. Pflegeheime usw.) Wie liegt man im Vergleich zu anderen Gemeinden? etc. WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE PRÜFUNG VON GEMEINDEEINRICHTUNGEN (vgl. Leitfaden Seite 57ff) WEITERE PRÜFUNGSSCHWERPUNKTE PRÜFUNG VON GEMEINDEEINRICHTUNGEN (vgl. Leitfaden Seite 57ff)

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 38 Der Überprüfungsausschuss soll seine Tätigkeit objektiv wahrnehmen. Hauptziel der Prüfungen/Kontrollen - Feststellung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit Richtigkeit der Gebarung Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften Aufzeigen von Fehlern und Abweichungen Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen u. Empfehlungen Mitglieder des Überprüfungsausschusses können vom Gemeinderat abberufen werden, wenn sie ihren Aufgabenverpflichtungen nicht hinreichend nachkommen. SCHLUSSHINWEIS

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 39 UNTERLAGEN Gesetzliche Grundlagen Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO) Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) Gemeinde-Haushaltsverordnung 2012 (GHV) Wichtige Unterlagen Kommentar zur TGO Leitfaden für Überprüfungsausschüsse Merkblätter für die Gemeinden Tirols Gemeindefinanzbericht – Die Finanzlage der Gemeinden Tirols ( Ansprechpartner Amt der Tiroler Landesregierung, Gemeindeabteilung sowie Bezirkshauptmannschaften, Gemeindereferat Tiroler Gemeindeverband

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 40 Bezirkshauptmannschaft Kufstein Gemeindereferat Christian Atzl / Wolfgang Gruber Bozner Platz Kufstein Tel: 05372/ / FRAGEN UND AUSKÜNFTE

Schulung ÜPA, GZ Angath Gemeindeaufsicht, BH–Kufstein 41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg für Ihre Tätigkeit im ÜPA!