Allgemeine Information HKN / KEV Zusammenfassung Info-Anlass vom 15. März 2016.

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 Präsentation transkript:

Allgemeine Information HKN / KEV Zusammenfassung Info-Anlass vom 15. März 2016

1.Allgemeine Informationen PV-Anlagen 2.HKN (Herkunftsnachweise) 3.KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung)

KEV Anmeldungen seit 2011 von 200 auf 1000 pro Monat angestiegen 35'000 PV-Anlagen in Warteliste (Stand Ende September 2015) Abbau Warteliste bis 2018 für angemeldete Anlagen bis Ende 2011 Jahre auf der Warteliste für realisierte Anlagen werden nicht vergütet durch KEV (Abnahmepflicht für Netzbetreiber) Heute angemeldete PV-Anlagen (10 – 29.9 kW) haben gemäss aktuellen gesetzlichen Bedingungen kaum Chancen in den Genuss von KEV zu kommen. Empfehlung: Einmalvergütung (EIV) = 30% der Investitionskosten ausbezahlt innert weniger Monate (Entscheid nach Inbetriebsetzung möglich) Quelle: Faktenblätter BfE 1. Allgemeine Informationen Solar-/PV-Anlagen

Möglichkeiten: Solaranlagen => Warmwasseraufbereitung durch Zirkulation des Wassers => Heizungsunterstützung Photovoltaikanlangen (PV-Anlagen) => Stromproduktion

Photovoltaik-Anlagen, verschiedene Messungen: Beispiel Anlage ohne Eigenverbrauch -Produktionsmessung => misst Bruttoenergie (Total der produzierten Energie) -Eigenbedarfsmessung: => misst produzierte Energie, die für den Betrieb der Anlage verbraucht wird = Eigenbedarf => Nettoproduktion (Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage) wird eingespeist und ist KEV- bzw. HKN-berechtig => Produktionsmessung und Eigenbedarfsmessung in Kombination bei lastgangsgemessenen Anlagen Nettoproduktion Eigenbedarf Brutto- produktion KEV/HKN berechtigt

Beispiel Anlage < 30 kW mit Eigenverbrauch -Ueberschussmessung => misst Energie, die vor Ort nicht verbraucht wird (Bruttoproduktion abzüglich Eigenverbrauch) -Ueberschussenergie ist KEV/HKN berechtigt Brutto- produktion Ueberschussproduktion Eigenverbrauch KEV/HKN berechtigt

Beispiel lastgangsgemessene Anlage mit Eigenverbrauch -Nettomessung => misst Nettoproduktion (Total der produzierten Energie abzüglich die für den Betrieb der Anlage benötigte Energie) -V.a. bei Anlagen > 30 kW -Braucht zusätzlich Ueberschussmessung für die Ermittlung des Eigenverbrauchs Brutto- produktion Netto- produktion Eigenbedarf meldefplichtig = HKN-Ausstellung Eigenverbrauch Nettoproduktion./. Ueberschussproduktion = Eigenverbrauch => diese HKNs werden gelöscht (nicht handelbar) Ueberschussproduktion => diese HKNs sind handelbar Ueberschussmessung = meldepflichtig = HKN-Ausstellung

Unterscheidung der PV-Anlage: -Beglaubigung durch unabhängige Kontrollstelle => obligatorisch -Anmeldung KEV erfolgt durch Anlagebetreiber -Energiemengenmeldung via EDM (Energiedatenmeldesystem) => Fernauslesung Energiemenge -EDM-Datenfluss muss durch Youtility eingerichtet werden => Auftrag durch GEBNET AG; Kostenverrechnung z.L. Gemeinden -Periodizität 1 = Monatlich (KEV und HKN) -Wir empfehlen alle PV-Anlagen quartalsweise abzulesen PV-Anlage < 30 kW : PV-Anlage > 30 kW: -Beglaubigung durch Netzbetreiber => freiwillig => für KEV/HKN jedoch zwingend -Energiemengenablesung manuell oder mittels Ablesegerät -Periodizität gemäss Swissgrid: 3 = Quartalsweise (KEV, HKN) 12 = jährlich (HKN)

2. HKN (Herkunftsnachweise) -Herkunftsnachweise dienen zur Stromkennzeichnung und zur Stromdeklaration => Stromherkunft wird gekennzeichnet => Herkunft ist jederzeit nachvollziehbar -Strom wird deklariert => Herkunftsnachweise geben grundsätzlich keine Auskunft über die Qualität des Stroms -Swissgrid überwacht Deklaration -Pro kWh Strom wird 1 HKN ausgestellt: Gültigkeit 1 Jahr -Vom Konto des Produzenten auf das Konto des Händlers bzw. Lieferanten übertragen (allenfalls finanzielle Abgeltung) -Dieser benötigt die HKNs zur Stromkennzeichnung gegenüber dem Endkunden -Dies geschieht durch die Löschung der HKNs (der Lebenszyklus ist beendet)

Quelle: Homepage Swissgrid

3. KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) -Idee: Förderung der ökologischen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien -Finanzierung durch Stromverbraucher (gesetzliche Abgaben, Zuschlag auf Strompreis) -Anmeldung erfolgt durch Produzent -Anmeldung des Projkets kann vor Bau Anlage erfolgen => bei Produktionsaufnahme Eintritt KEV (Zeitspanne von Anmeldung bis Eintritt KEV: ca. 6 Jahre) -Anlage muss beglaubigt werden => Beglaubigung unbedingt rechtzeitig mit Start Produktion einreichen: Swissgrid akzeptiert nur bedingt rückwirkende Erfassung (ca. 1 Monat zurück) -Zentrale Stelle: Swissgrid Abrechnung: Energiepool Schweiz

Ablauf Anmeldung / Eintritt KEV -Anmeldung kann vor Bau/Inbetriebnahme Anlage gemacht werden -Anlage muss beglaubigt werden Entschädigung durch Netzbetreiber z.B. EW, Gemeinde, GEBNET AG: quartalsweise oder jährlich Status: auf Warteliste Anlage in Betrieb Anmeldung beim KEV Entscheid Entschädigung KEV Entschädigung durch KEV: Produktionsdatenerfassung durch EW, Gemeinde, GEBNET AG: quartalsweise Status: von BG-EE aufgenommen Energie HKN Möglichkeit HKNs durch Produzent zu vermarkten: Dauerauftragsformular muss erstellt werden. HKNs werden aufs HKN-Konto vom KEV gutgeschrieben Max. 25 Jahre ab Inbetriebsetzung

Ablauf Anmeldung Einmalvergütung -Anmeldung kann vor Bau/Inbetriebnahme Anlage gemacht werden -Anlage muss beglaubigt werden -Energie wird nie über KEV abgerechnet (Direktzahlung ca. 1/3 der Investitionskosten) Entschädigung durch Netzbetreiber z.B. EW, Gemeinde, GEBNET AG: quartalsweise, halbjährlich oder jährlich Status: auf Warteliste, EIV vorgesehen, EIV Einsprachefrist Anlage in Betrieb Anmeldung beim KEV für EIV Entscheid erhält EIV Energie HKN Möglichkeit HKNs durch Produzent zu vermarkten: Dauerauftragsformular muss erstellt werden Status: EIV abgerechnet

Quelle: Homepage Swissgrid Uebersicht Möglichkeiten EIV (Einmalvergütung) KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) Wahlrecht