06.06.2016 Autobahnkontrolle von Tiertransporten durch Veterinäre und Polizei Dringlichkeitsmaßnahmen und Ahndungsmöglichkeiten Claudia Eggert-Satzinger.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische.
Advertisements

Gefahren im Feuerwehrdienst Feuerwehrdienst ist schwere körperliche Arbeit. Feuerwehrdienst ist besonders gefährlich. Warum ?
Bundesamt für Veterinärwesen BVET Ausbrüche von Tierseuchen Symposium vom 2. November 2006, Bern Katharina D.C. Stärk.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Folie 1 Asylbewerber ausländerrechtliche Informationen.
FD 24, Dr. Vossler Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Fachdienst 24 -Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- Disponibilität des.
1. Allgemeines 1. a) beteiligte und Ziele 1.b) rechtliche Grundlagen 2. Schritte des Hilfeplans 2.a) Schritte b) Schritte Aufgabe des Erziehers.
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: (0) Europäische Bürgerinitiative vor dem Start: Implementierung der.
Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
Europäisches Modell für die Unterstützung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität Dr. Anthony Williams EU Sekretariat.
Das ordentliche Ausländerrecht Zwangsmassnahmen. Übersicht Haft bzw. Einsperrung: –kurzfristige Festhaltung (Art. 73 AuG) –Vorbereitungshaft (Art. 75.
Kulturflatrate: Sinn oder Unsinn? CC-BY Boris Turovskiy München,
Lehrveranstaltung am Studiengang Angewandtes Wissensmanagement. WS2009. Projektmanagement I – Endbericht G2B.
Christian Kemper Hörakustiker-Meister Hörgeräte Aumann e.K. 16 Filialen im Großraum Düsseldorf Regelmäßig 4 – 6 Lehrlinge in den Filialen.
Prüfungen des Goethe-Instituts Was müssen Sie wissen?
Fahrrad fahren in Deutschland
Pflegestärkungsgesetz II
Verordnung über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
Rechtliche Stellung LNA/ORGL Aufbauseminar LNA ORGL 23. und 24
Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern
Dr. Saskia Hogreve Versuchstierkundliches Kolloquium,
„Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Grundzüge des gewerblichen Betriebsanlagenrechts
Projekt: Freie Tauchausbildungsunterlagen
Einführung Ortsbegehung
Schnittstellen Zivilschutzkommando - Administativstelle
Ausrüstung der Spieler
Transformationskurve und Opportunitätskosten
Transformationskurve und Opportunitätskosten
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Inventar-Pflicht der Gemeinden
VORTRAG Angemessene Kontrolle und Überwachung des Arbeitnehmerschutzes - Rechtslage in Österreich.
Name des Referenten, Ort und Datum einfügen
Titel: Quelle: Übungsart: Titel: Quelle: Silbenübung Nina lernt lesen
Fallbeispiel Ein Schüler, von dem das Gerücht geht, „dass man bei dem alles kriegen kann“, hat einem Mitschüler in der Pause einen „Joint“ verkauft. Nach.
So gelingt der digitale Wandel in einem Landwirtschaftsbetrieb
Musterunterweisung Feuer, Rauch und Meldung
Pflegereform Entlastung oder Bürde.
Aktuelle rechtliche Regelungen
Hausaufgabenfibel der Bernhardschule
Gefährliche Arbeiten Umsetzung Art. 4 der ArGV 5
Inhalt Bewährtes bleibt Prüfungen im Praktikum
“Sicherheitstechnische Kontrollen anlegen
“STK-Protokolle scannen”
“Kunden-Schulungen” Arbeitsanweisung
Technisches Sicherheitsmanagement Stadtwerke Hannover AG
Der Einheitsführer: führt seine taktische Einheit,
Fächerabwahl am Ende der Jahrgangsstufe Q2-1
Grundsätze des TV mobile working bei der Telekom Deutschland GmbH
Wenn man die gesamte Weltbevölkerung auf ein Dorf reduzieren würde, in dem 100 Leute leben, dabei jedoch die bestehenden Verhältnisse der Weltbevölkerung.
Stimmungsbild/Feedback-Erhebung Wie beurteilen Schülerinnen und Schüler die Modellschule für Individualisierung und Potentialentfaltung („IndY“)? Team:
Umfrage im Schachbezirk Mannheim
Hygienemanagement Stand:
Gesetzliche Grundlagen
Sicheres Arbeiten an Walzwerken der Gummi- und Kunststoff-industrie
Verfasser: IM Ing. Josef Niklas
Vorstellung Einsatzführungsunterstützung
Die Einigungsstelle Vortrag am
Mobilität – Elektro­Autos und Dieselskandal
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
IBM Software Cincom Systems Erwartete 20-prozentige Verkürzung der Markteinführungszeit mit dem IBM WebSphere Liberty-Profil Die Anforderung: Das für.
Wenn man die gesamte Weltbevölkerung auf ein Dorf reduzieren würde, in dem 100 Leute leben, dabei jedoch die bestehenden Verhältnisse der Weltbevölkerung.
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
MEISTER-klasse! Mehr Wissen im Arbeitsschutz
Schulanfang in Niedersachsen
Versand der Arzneimittel
Information zu Beginn der Stufe Q2
 Präsentation transkript:

Autobahnkontrolle von Tiertransporten durch Veterinäre und Polizei Dringlichkeitsmaßnahmen und Ahndungsmöglichkeiten Claudia Eggert-Satzinger Amtstierärztin Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Lahn-Dill-Kreis Claudia Eggert-Satzinger Amtstierärztin Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Lahn-Dill-Kreis Erik Brüning Polizeihauptkommissar Polizeiautobahnstation Polizeipräsidium Mittelhessen Erik Brüning Polizeihauptkommissar Polizeiautobahnstation Polizeipräsidium Mittelhessen

VORBEREITUNG UND ORGANISATION Zuständigkeit von Polizei und Veterinären: Zuständig für den Vollzug des Veterinärwesens sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes) Die Polizei wird im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe tätig (§§ 1 Abs. 6 bzw. 1 Abs. 5 i.V.m.§ 44 HSOG) Bearbeitung der OWI´s durch Veterinärbehörde Bearbeitung der Straftaten durch Polizei ( § 163 StPo) Bearbeitung Verfallsverfahren Veterinäre oder Polizei (§ 29a OWIG)

VORBEREITUNG UND ORGANISATION Ausrüstung: Formulare (Polizei und Veterinäre) Checkliste Tiertransportkontrolle (Handbuch TT) Rechtsvorschriften ( 1/2005, TierSchTrV,….) Daten von Notfallerreichbarkeit, Telefonlisten Polizei: Messtechnik für Höhen und Längenmessung Auslesetechnik für digitales Kontrollgerät Digitale Aufzeichnungstechnik, Foto/Video Mobiltelefon (mit geladenem Akku) „Bürofahrzeug“: Kopierer, Drucker, Papier….

VORBEREITUNG UND ORGANISATION Auswahl der Kontrollstelle Stationär oder mobil Beleuchtung, Sicherheit, Geeignetheit, Frequentierung Fahrzeugwaage in nächster Nähe Entlademöglichkeiten Eignung für die jeweiligen Tierarten? Erreichbarkeit, Ausstattung, Versorgung der Tiere Tierschutz- und Tiergesundheitliche Anforderungen erfüllt? Umlademöglichkeiten Terminabstimmung

DURCHFÜHRUNG DER KONTROLLE Konsequente und effiziente Durchführung: Klar abgesprochenes Vorgehen Einheitliches Kontrollschema 1.Überprüfung der Dokumente 2.Kontrolle der Tiere und des Fahrzeugs 3.Einzuleitende Dringlichkeitsmaßnahmen gem. Art. 23 und Kontrolle der Umsetzung 4.Beweissicherung und Kontrollbericht 5.Ahndung bzw. Abgabe an zuständige Behörden 6.Informationsweitergabe gem. Art. 26

GRUNDSATZ DER KONTROLLE Den Tieren soll es nach der Kontrolle besser, aber zumindest nicht schlechter gehen, als vor der Kontrolle Geht das immer? Treffe ich Dringlichkeitsmaßnahmen? Wie setze ich Dringlichkeitsmaßnahmen um? Wer ist zuständig für Anordnungen, Maßnahmen und Ahndung?

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Generell: Witterung, Licht/Sicht, Platzmangel eingeschränkte Sicht auf die Tiere Sprachbarrieren Weigerung des Fahrers Anordnungen umzusetzen Erreichbarkeit von Entladestellen Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und –Fahrern Kollision von Veterinär- und Straßenverkehrsrecht

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Zulassung des Transportunternehmers fehlt Befähigungsnachweis des Fahrers fehlt Zulassungsnachweis für Langstreckenfahrzeug fehlt –§ 21 Abs. 3 Nr. 10 Darf die Fahrt fortgesetzt werden?

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Fahrtenbücher bei langen Transporten fehlen –Abfahrts-, Versorgungs- oder Ankunftszeiten sind nicht plausibel oder stimmen nicht mit den digitalen Kontrollgeräten überein § 21 Abs. 3 Nrn. 5-9 Fahrtzeiten, Pausen, Wasser-/Futterversorgung unklar –Übernahme der Tiere, vorhergehende Transportphasen Was kann den Tieren noch zugemutet werden?

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Bei langen Beförderungen: Einstreu zuwenig oder fehlt Lüftung funktioniert nicht mehr Abtrennungen defekt Wasserversorgungssystem nicht geeignet/defekt Futtervorräte nicht ausreichend oder fehlend

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Transportunfähige Tiere Kein OWI-Tatbestande in der TierSchTrV Daher über TierSchG ahnden mit ATA-Gutachten

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Technische Mängel am Fahrzeug –Defekte Tränkeanlage –Verletzungsgefahr durch defekte Fahrzeugteile/Abtrennungen –Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs nicht gegeben Eingeklemmte Tiere § 21 Abs. 3 Nr. 1

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Behandlung während des Transportes –Beinbrüche, Erschöpfung, festliegende Tiere, starke Blutung,…. –Diagnosestellung auf dem beladenen Transporter, durch die Lüftungsklappen möglich? –Wer leitet die Maßnahme ein? Wo erfolgt die Behandlung? Nottötung von Tieren von Tieren –Wer? Wie?

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Versorgung an Kontrollstellen? –Sind bzw. werden die Tiere tatsächlich versorgt? Transportzeiten contra Sozialvorschriften –Wer ordnet was an? –Was geht zu Lasten der Tiere? Tiergesundheitsanforderungen nicht erfüllt –Besteht die Gefahr des Ausbreitens von Tierseuchen?

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Überschreitung von –Fahrzeughöhe (max m) –Länge (LKW/Anh: max m, Szm.: max m) –Gesamtgewicht nach StVZO (max. 40 t) –Ladedichte nach 1/2005 Fehlerhafte Gruppenzusammenstellung Tote Tiere Tiere wurden nicht gemolken

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Über- bzw. Unterschreitungen der Temperatur –Hitzestress –Erfrierungen

SCHWIERIGKEITEN BEI DER KONTROLLE Hochtragende Tiere, Tiere in der Geburt Neugeborene Tiere –Was soll mit den Tieren passieren?

DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN Artikel 23 (2): a)Wechsel des Fahrers/Betreuers b)Vorläufige Reparatur des Fahrzeugs c)Teil/Umladung auf ein anderes Fahrzeug d)Rücksendung der Tiere e)Entladung an einem geeigneten Ort/Kontrollstelle Fazit: vor der Kontrolle müssen vom Veterinär geeignete Notfallpläne (Ersatzfahrer- u. Fahrzeuge, Ställe, Telefonkontakte) erstellt werden !

DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN Für die Beseitigung der Mängel ist in erster Linie der Transportunternehmer zuständig! Aussage eines Transportunternehmer: „Wieso habt ihr den Transport denn auch angehalten? Jetzt seht zu, wie ihr klar kommt!“ Erst wenn der Organisator der Fahrt die angeordneten Maßnahmen verweigert agieren die Veterinärbehörden, bzw. Polizei im Rahmen der Ersatzvornahme Wenn keine andere Möglichkeit, können die Tiere vor Ort getötet werden ?! Wer? Begründung Art. 23 (2) S. 2

DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN Entladung von Tiertransporten: Art. 23 Abs.2 e) Ist die Entladestelle –frei und erreichbar und geeignet für die Tierart ? –ausgestattet mit Abtrennungen, Fütterungs-, Tränke- und Melkeinrichtung, R+D- Möglichkeit und Personal Was tun, wenn der Fahrer sich weigert? Art. 23 Abs. 4 Ist eine Umladung ggf. sinnvoller? Entsteht den Tieren eine zusätzliche Belastung? Wie lange sollen die Tiere dort bleiben? Bis zur Problemlösung Wer trägt die Kosten? Art. 23 Abs. 1 Wer haftet für entstehende Schäden?

DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN JA ODER NEIN ? Kälber mit einer Transportzeitüberschreitung –noch 3 Stunden Fahrt bis zum Abladen § 21 Abs. 1 Nr. 10 Schweine mit unzureichendem Platzangebot –noch 2 Stunden bis zum Schlachthof § 21 Abs. 1 Nr. 8. Bullen und Kühe in einem Abteil –Tiere sind aber ruhig Kuh hat prall gefülltes Euter –noch 200 km bis zum Schlachthof § 21 Abs. 3 Nr Rinder stoßen bei jeder Bewegung gegen die Decke –Anhänger hat Hubdach ausgefahren und ist 4,12 m hoch Keine Owi nach TierSchTrV, daher TierschG SLS mit ATA-Gutachten

DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN Der kontrollierende Beamte muss: bei Weiterbeförderung trotz Verstoß eine begründete Genehmigung ausstellen Art. 23 Abs. 3 die sofortige Durchführung der Maßnahmen veranlassen, falls die verantwortliche Person nicht erreicht werden kann, oder Maßnahmen verweigert Art. 23 Abs. 4 sofortige Mitteilung der Beschlüsse mit Begründung an Transportunternehmer und Zulassungsbehörde senden Art. 23 Abs. 5

AHNDUNG VON VERSTÖSSEN Sanktionen sollen nach Art. 25 effektiv, wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein Strafverfahren, OWi-Verfahren, Verfallsverfahren Sicherheitsleistung bei Verstößen durch grenzüberschreitende Lebendtiertransporte Adressat der Ahndung? Wer ahndet? Tateinheit/-Mehrheit

DOKUMENTATION UND BEWEISSICHERUNG Kontrollbericht in zweifacher Ausfertigung Checkliste Tiertransportkontrolle Kopien der Transportpapiere anfertigen Ausdruck der Aufzeichnungen des digitalen Kontrollgeräts und ggf. der Temperaturerfassung und des satellitengestützten Navigationssystems Fotos der Ladesituation und der Tiere –Übersichts- und Detailaufnahmen, Erfassung von Ohrmarken/Kennzeichnungen, mit Bezugspunkten und Maßstäben, auf einer Ebene fotografieren Zeugen und Beteiligte benennen Schlachtberichte von auf dem Transport verletzten Tieren anfordern

MITTEILUNG VON VERSTÖSSEN Art. 26: Verstöße durch Transportunternehmer Ungeeignete Transportmittel Fahrer/Betreuer sind der jeweils zuständigen Stelle zu melden!