1 Altenstadt, Impulsreferat „Registrierkassenpflicht und Aufwandsentschädigung“
2 Registrierkassenpflicht und Aufwandsentschädigung Brigitte Eberle, MA Finanzamt Feldkirch
3 Sportlerpauschalierung – Pauschale Reiseaufwandsentschädigung steuerfrei nach § 3 (1) Z 16c EStG – Gilt für gemeinnützige juristische Personen (z.B. Vereine) deren satzungsmäßiger Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersports ist Ab nicht mehr für „Profivereine“ Aufwandsentschädigung
4 Empfänger können sein: – Sportler – Schiedsrichter – Sportbetreuer (Trainer, Masseure, Zeugwart,…) – Nicht anwendbar für: Platzwart und Funktionäre – Kostenersatz laut Vereins-RL Beschränkt steuerpflichtige Personen kein Wohnsitz im Inland (Abzugssteuer iHv 20% bzw. 35%) Entschädigungsempfänger
5 Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen – ab 2010 bis zu 60 € pro Einsatztag Einsatztag = Trainings- oder Wettkampftag – maximal 540 € monatlich Steuerfrei Sozialversicherungsfrei Höhe der Entschädigung
6 Unterschiede ASVG und EStG: – In der Sozialversicherung nur frei, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet. – Einkommensteuerlich auch bei Hauptberuf möglich Unterschiede
7 Student(in) Pensionist(in) - Pension höher als PRAE Hausfrau/Hausmann - kein Singlehaushalt – ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): – Student(in), Pensionist(in) mit höherer Pension als PRAE, Hausfrau/Hausmann Auszahlung einer SV-freien Reiseaufwandsentschädigung möglich – Kein Hauptberuf: Bezug aus Arbeitslosenversicherung, oder Pension niedrigerer als PRAE Reiseaufwandsentschädigung ist SV-pflichtig – EStG (Einkommensteuergesetz): – PRAE auch bei Hauptberuf „Sportler“ steuerfrei Hauptberufe
8 Einsatztag (Training oder Wettkampf) Keine Reise (iSd § 26 Z 4 EStG) erforderlich Anlassbezogene/zeitweise Ausbezahlung (z.B. Sieg) 540 € pro Monat (keine Aufsparung) Keine anderen Tages- oder Nächtigungsgelder steuerfrei ausbezahlen Bereitstellung Bustransfer, Nächtigung möglich Aufzeichnungspflichten für Verein Voraussetzungen
9 Gesonderte Abrechnung mit Sportler – Auszahlung neben vereinbartem Bruttogehalt / Fixum aber kein „herausrechnen“ Aufzeichnung der Einsatztage pro Empfänger Beachte: Zwei Vereine überweisen dem Trainer im gleichen Monat eine Aufwandsentschädigung – Pflicht zur Führung eines Lohnkontos – Lohnzettel an das Finanzamt übermitteln – Bei der SV anmelden Pflichten des Vereins
10 Aufzeichnungen PRAE
11 Aufzeichnungen PRAE
12 Sportler, Sportbetreuer & Schiedsrichter – Steuer- und sozialversicherungsfreie PRAE, Beträge über 60 € bzw. 540 € versteuern Für alle anderen im Sportverein tätigen Personen – Pauschale Kostenersätze nach Vereins-RL steuerfrei Tagesgelder, Reisekostenausgleich, Kosten für Massenbeförderungsmittel, pauschale Werbungskosten,… – Im Sozialversicherungsrecht keine Sonderregelungen oder Begünstigungen Zusammenfassung
13 Registrierkassenpflicht ab dem – Ausführungen dazu im Erlass des BMF vom , BMF /0012-IV/2/2015 Vereinsrichtlinien: Findok Richtlinien Vereinsrichtlinienwww.bmf.gv.at Registrierkassenpflicht
14 Registrierkassenpflicht
15 Abgabenrechtliche Begünstigungen: – Körperschaftsteuer – Umsatzsteuer Vereinsbesteuerung
16 Steuerliche Einteilung der Vereinsaktivitäten: – Vereinsbereich – Vermögensverwaltung – Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Unentbehrlicher Hilfsbetrieb Entbehrlicher Hilfsbetrieb Begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vereinsaktivitäten
17 Mitgliedsbeiträge Spenden Kostenlose Abgabe von Informationen Kostenlose Vorträge und Kurse Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerbefreiung – Keine Umsatzsteuer – Keine Registrierkassenpflicht Vereinsbereich
18 Eintrittsgelder bei Sportveranstaltungen Aufführungen von Theater-/Tanzvereinen Ablösezahlung für Spielerabtretung Jahrbuch mit Anzeigenumsatz unter 25% Startgelder für Sportveranstaltungen Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerbefreiung – Keine Umsatzsteuer – Keine Registrierkassenpflicht Unentbehrlicher Hilfsbetrieb
19 Ballveranstaltung Druckwerke mit Anzeigenumsatz 25% bis 50% Flohmarkt Kleines Vereinsfest Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerpflicht – Freibetrag € – Keine Umsatzsteuer – Eventuell Registrierkassenpflicht kleines Vereinsfest von RK-Pflicht ausgenommen Entbehrlicher Hilfsbetrieb
20 Voraussetzungen: – 48 Stunden-Grenze pro Jahr – Organisation ausschließlich durch Vereinsmitglieder oder deren Angehörige Gilt nicht, sofern Tätigkeiten für Vereinsmitglieder unzumutbar ist (Security, Feuerwerk,…) – Verpflegung durch Vereinsmitglieder Geringfügige Angebote zulässig („Hendlbrater) – Honorar für Auftritte unter € pro Stunde Kleines Vereinsfest
21 Umsätze im Rahmen von kleinen Vereinsfesten: – Keine Umsatzsteuerpflicht – Körperschaftsteuerpflicht – Freibetrag € – Keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach §§ 131b und 132a BAO, daher vereinfachte Losungsermittlung zulässig KASSASTURZ Kleines Vereinsfest
22 Gastgewerbe und Gastronomiebetriebe Großes Vereinsfest Druckwerke mit Anzeigenumsatz über 50% Handelsbetrieb Steuerliche Behandlung: – Körperschaftsteuerpflicht (Freibetrag €) – Umsatzsteuerpflicht (Kleinunternehmer bis €) – Eventuell Registrierkassenpflicht Begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb
23 Jahresumsatz über € und Barumsätze über € beide Grenzen müssen überschritten sein! – Barzahlungen: Barscheck Bankomatkarte und Kreditkarte Wertgutscheine, Bons, Geschenkmünzen,… – Keine Barzahlung: Erlagschein und Online-Banking-Überweisungen Einziehungsaufträge Registrierkassenpflicht
24 Umsatz > € und Barumsatz > € – Umsätze von entbehrlichen Hilfsbetrieben Bsp. Ballveranstaltung, Flohmarkt, etc Kleines Vereinsfest immer ausgenommen – Umsätze von begünstigungsschädlichen Betrieben Bsp. Gastronomiebetrieb, großes Vereinsfest, Handelsbetrieb, Druckwerke mit Anzeigenumsatz über 50%, etc. – Ab zusätzliche Ausstattung mit Signaturmöglichkeit erforderlich Registrierkassenpflicht
25 Vergabe einer Steuernummer für eine ab 2017 erforderliche Registrierkasse mit entsprechender Signaturmöglichkeit: – Um sich bei Vorliegen der Registrierkassenpflicht für das Jahr 2017 über FON registrieren zu können, brauchen die betroffenen Vereine eine Steuernummer – Auch wenn keine Steuerlast entsteht (Gewinn unter € und Kleinunternehmerbefreiung) - Vergabe einer Steuernummer Steuernummer
26 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!