Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg Veranstaltung „Bürgerbeteiligung Masterplan Neuenheimer Feld“ 17.2.2016 Arnulf Weiler-Lorentz.

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 Präsentation transkript:

Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg Veranstaltung „Bürgerbeteiligung Masterplan Neuenheimer Feld“ Arnulf Weiler-Lorentz

Arbeitskreis Bürgerbeteiligung in Heidelberg  Februar 2011: OB / GR initiieren einen Arbeitskreis zur Entwicklung von Leitlinien für eine systematische Bürgerbeteiligung in Heidelberg  Januar 2012: einstimmige Verabschiedung des Arbeitsergebnisses durch den Arbeitskreis  Juli 2012: Beschluss der Leitlinien durch den Gemeinderat Erarbeitung der Leitlinien Aus: J.Hahn: Bürgerbeteiligung, März 2012, modifiziert

Gründe für die Erarbeitung Leitlinien Bürger  mehr Beteiligung an politischen Prozessen ( S 21, Umfragen), punktuelles und zeitlich begrenztes Engagement OB und Gemeinderat  zwei mit großer Mehrheit gefasste Entscheidungen aufgrund von Bürgerentscheiden zurücknehmen (Verkauf von 600 Sozialwohnungen, Stadthallenanbau)

Zuständigkeit Initiierung von Bürgerbeteiligung GR Antrag ¼ GR, Fraktion Bürger Unterschriften: Info an GR BB, AMR, Anregung eines TOPs JGR im GR Verwaltung Vorschlag GemeinderatOberbürgermeister Bürger Anregung BB, AMR, JGR Empfehlung Verwaltung Vorschlag Vorhaben der Stadt Heidelberg / Vorhabenliste Bürgerbeteiligung abgelehnt zugestimmt Beratung & Beschluss Prüfung & Beschluss Aus: J.Hahn: Bürgerbeteiligung, März 2012, modifiziert

Projektbezogener Koordinationsbeirat Aufgaben Beteiligungskonzept  Beschluss durch Gemeinderat steuernde Funktion bei der Durchführung Einrichtung vorgeschlagen Initiatoren des Beteiligungsverfahrens (1.000 Unterschriften, stadtteilbezogen 1%) Oberbürgermeister Gemeinderat GR entscheidet ob eingerichtet über die Mitglieder (Ausnahme: bürgerinitiierten Beteiligungsverfahren) Zusammensetzung 10 Mitglieder (40 % Verwaltung, 40 % Bürgerschaft, 20 % unabhängige externe Experten / elder statesmen (Masterplan NHF 20 Mitglieder) Bürgerinitiierte Beteiligungsverfahren: bürgerschaftliche Vertreter durch Initiatoren ( Soll-Bestimmung)

Projektbezogener Koordinationsbeirat Aufgaben Beteiligungskonzept: - Methoden (Vorbereitung, Daten, Gutachten, andere Grundlagen, Experten, Art der Veranstaltungen) - Dauer, Kosten steuernde Funktion bei der Durchführung: - Ergänzung der Untersuchungen und Veranstaltungen - Zwischenergebnisse  Rückkopplung mit Öffentlichkeit, GR

Entscheidung über Ergebnis Projektbeschluss des Gemeinderates / OB nach Abschluss Bürgerbeteiligungsverfahren Ergebnis der Bürgerbeteiligung fließt in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess ein, bindet den Entscheidungsträger aber nicht GR / OB müssen die Entscheidung nachvollziehbar begründen

Gemeinderat TOP Masterplanung Neuenheimer Feld / Neckarbogen Zweiter Sachstandsbericht und weiterer Planungsprozess Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Information über den Sachstand des Masterplans Neuenheimer Feld / Neckarbogen zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt gemeinsam mit der Universität unter Einbindung aller weiteren Akteure und Bürgerbeteiligung*) einen Masterplan Neuenheimer Feld einschließlich der verkehrlichen Erschließung erarbeitet. Die Erarbeitung des „Masterplans Neuenheimer Feld“ umfasst auch die Prüfung über die Verlegung des Individualverkehrs von der Straße „Im Neuenheimer Feld“ auf den „Klausenpfad“ und die Machbarkeit der 5. Neckarquerung zwischen Wieblingen und dem Neuenheimer Feld.**) *) Antrag B90/Die Grünen **) Antrag Die Heidelberger

Bündnis Bürgerbeteiligung Masterplan Neuenheimer Feld Gründung des Bündnisses, Unterschriftensammlung Schreiben an OB: Verfahren für Bürgerbeteiligung nach §4.2 (1) und §6.2 der Leitlinien mit der Einrichtung eines Koordinationsbeirates mit der Besetzung nach §6.2 c Unterschriftensammlung mit 1340 Unterschriften  OB

Ergebnis Prüfung Rechtsamt / Bewertung Das Bürgerbeteiligungsverfahren nach Leitlinien/Satzung ist bereits eingeleitet. Eine weitere Anregung durch die Bürgerschaft ist rechtlich für die Einleitung deshalb ohne Belang.  Grundsätzlicher Beschluss für Bürgerbeteiligung, kein Verfahren festgelegt  Beteiligungsverfahren nicht eingeleitet Die Leitlinien/Satzung sehen nicht vor, dass die Bürgerschaft auch den Einsatz eines Koordinationsbeirats förmlich anregen kann.  Detaillierte Aussagen zur Besetzung des Koordinationsbeirates in bürgerinitiierten Bürgerbeteiligungsverfahren machen nur Sinn, wenn mit der Einleitung auch ein Koordinationsbeirat verbunden ist. Es handelt sich um eine Soll-Bestimmung, aber es müssen zwingende Gründe vorliegen, wenn nicht so verfahren wird.

Koordinationsbeirat beim Bürgerbeteiligungsverfahren Beschlussvorschlag OB: Der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: Für das Vorhaben „Masterplanung Neuenheimer Feld / Neckarbogen“ wird ein projektbezogener Koordinationsbeirat zur Entwicklung, Begleitung und Steuerung des Beteiligungskonzepts eingerichtet im SEVA abgesetzt wg. Gesprächen mit Universität, bisher nicht auf TO

Bündnis: Weiteres Vorgehen Nicht über rechtliche Einschätzung streiten, Bündnis breit aufgestellt und politisch einflussreich Inhaltlich: Sachkenntnis vergrößern, eigene Positionen formulieren für verschieden Bereich formulieren Politisch: - Weitere Bündnispartner und Mitarbeiter gewinnen (zB Stadtteilverein Neuenheim) - Einfluss auf die Besetzung des Koordinationsbeirates nehmen - Vorschläge für die Moderatoren/elder statesmen und den Vorsitz machen - Bürgerbegehren und -entscheid:  Unterschriften, Quorum: 25%  20 % Zustimmung erforderlich