Info Abend Klasse November 2013 Wie geht es weiter nach Klasse 10? Abschlüsse und Übergänge (laut APOGrundStGy (Sept. 2015) und Nachfragen in der Behörde, Stand 21. Januar 2016)
A. Versetzung in die gymnasiale Stu dienstufe Teilnahme an den schriftlichen Überprüfungen (SUe) & in allen Fächern mindestens Note 4 oder Ausgleich
A. Versetzung in die gymnasiale Studienstufe Ausgleich: 1 Fünf - 1 Zwei oder 2 Dreien 2 Fünfen - 4 Dreien oder 2 Zweien oder 1 Zwei und 2 Dreien. Ein Ausgleich ist ausgeschlossen bei 2 X 5 in De, Ma, Eng // 1 X 6 in De, Ma, Eng, mehr als 2 X 5 // 1 X 6 und 1 X 5 Bei 3 Fünfen ist Nachprüfung möglich.
B. Mittleren Schulabschlusses (MSA) Versetzung in die Studienstufe oder Teilnahme an den MSA Prüfungen & in allen Fächern mindestens die Note 4 bzw. Ausgleich Gymnasialnoten werden auf MSA Niveau (+ 1) umgerechnet. Die Note 6 wird nie umgerechnet.
C. Besondere Vorkommnisse Es erhält keinen Abschluss, wer -eine Prüfung ohne wichtigen Grund versäumt oder -bei einer Prüfung täuscht oder dabei hilft. Bei Nachweis einer Täuschung kann ein Abschluss bis zu fünf Jahre nach der Prüfung entzogen werden.
D. Wechsel nach Klasse 10 Mit MSA am Gymnasium: kein Eintritt in Vorstufe oder Studienstufe einer Stadtteilschule oder eines beruflichen Gymnasiums! Mit gymnasialen Versetzung: Wechsel an Stadtteilschule möglich, auch in die Vorstufe
E. Nachprüfung - auf nachträgliche gymnasiale Versetzung bei maximal 3 Fünfen: in einem Fach Ende der Sommerferien (s. Ausgleichsregelung) - für den MSA: in De & Ma & Eng jeweils schriftlich & mündlich Ende der Sommerferien
F. Wiederholung Die Klasse 10 am Gymnasium kann nur wiederholt werden -wegen längerer Krankheit -und /oder wenn dadurch die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe zu erwarten ist, -aber nur wenn -De, Ma, FS mindesten 2 Vieren, -insgesamt höchstens 4 Fünfen -und keine Sechs erreicht wurde. Es gilt nicht wie noch im letzten Jahr: wenn die im Halbjahreszeugnis ausgesprochene „Prognose“ nicht eintritt.
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