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Auslandsaufenthalte Informationen
Benjamin Köpp Auslandsaufenthalte Informationen für Schüler und Eltern unserer 8. und 9. Klassen
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Wie geht es los? Antrag auf Auslandsaufenthalt im Schulbüro stellen
Bewilligung erhalten Auslandsaufenthalt organisieren: Wohin? Eigenständig oder mit Organisation Internat oder Familie Private oder öffentliche Schule
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Wann? Empfehlung: Ein Jahr nach Kl. 10
Vorteile: Ein ganzes Jahr Auslandserfahrung Stressfreier Abschluss des 10. Jahrgangs (ÜP) Problemloser Start in der Studienstufe Das Beste aus beiden Welten!
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Wann? Ein Jahr nach Kl. 9 Notendurchschnitt von mind. 2,0 in Deutsch, Mathematik, Englisch und 2. FS: Übergang in die Studienstufe ohne Überprüfungen Notendurchschnitt schlechter als 2,o: Nachschreiben der SÜP in Deutsch, Mathematik, Englisch nach den Sommerferien Versetzungsvoraussetzung: Nur eine 5, keine 6, Durchschnitt mind. 4,0
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Wann? 1. Halbjahr der 10. Klasse
Beurlaubung im ersten Halbjahr Reguläre Teilnahme an ÜP im Februar/Mai inkl. mündlicher Prüfungen → Versetzung in die Studienstufe nach Verrechnung der ÜP 10 mit den Unterrichtsleistungen zur Jahresnote
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Wann? 2. Halbjahr der 10. Klasse
Durchschnitt von mind. 3,0 im Halbjahreszeugnis in Deutsch, Mathematik, Englisch und 2. Fremdsprache: Versetzung in die Studienstufe ohne Überprüfungen Durchschnitt schlechter als 3,0: Nachschreiben der SÜP in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik nach den Sommerferien.
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Profil- und Fächerwahl Studienstufe
Bei ganzjährigem Aufenthalt in Jg. 10 oder halbjährigem Aufenthalt im zweiten Hj. Jg. 10: Informationen zu Überprüfungen 10 und Versetzungsvoraussetzungen in die Studienstufe per Wahl des Profils und weiterer Fächer der Studienstufe, ggf. auch per (Ansprechpartner: Frau Mönkehaus)
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