Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V. Stand: Oktober 2010 Übersicht über steuerbegünstigte und – belastungen steuerbegünstigter Vereine Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: August 2010 Vereinsberatung : Steuern Ideeller Tätigkeitsbereich Mitglieds- beiträge Spenden Zuschüsse Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer steuerfrei
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: August 2010 Vereinsberatung : Steuern Vermögensverwaltung Zinserträge Kapitalerträge Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer steuerfrei
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: August 2010 Vereinsberatung : Steuern Vermögensverwaltung Gelegentliche oder langfristige Verpachtung Von Grundstücken und Grundstücks- teilen Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer steuerfrei
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: August 2010 Vereinsberatung : Steuern Vermögensverwaltung Gelegentliche oder langfristige Verpachtung von beweglichen Gegenstände und Inventar Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer steuerfrei steuerpflicht ermäßigter Steuersatz steuerfrei
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: August 2010 Vereinsberatung : Steuern Zweckbetrieb Sportliche Veranstaltung ohne bezahlten Sportler Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer steuerfrei steuerpflichtigt ermäßigter Steuersatz steuerfrei
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: August 2010 Vereinsberatung : Steuern Zweckbetrieb Kulturelle Veranstaltung Kurse Vorträge Veranstaltung belehrender Art Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer steuerfrei
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: August 2010 Vereinsberatung : Steuern Steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb Vereinsheime Werbung Speisen- und Getränkeverk. Andere kommerzielle Veranstaltung Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Steuerpflicht wenn Besteuerungsgrenze von ,-€ überschritten Freibetrag 3.835,-€ Steuersatz 15% steuerpflicht Regelsteuersatz Steuerpflicht wenn Besteuerungsgrenze von ,-€ überschritten Freibetrag 3.900,-€