VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Der Gesundheitsfonds Was ändert sich ab ?
Jede/r Fünfte in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen Etwa jede/r Fünfte (19,9 %) in Deutschland – das sind rund 16 Millionen Menschen.
Krankenversicherung Arbeiter Rentner Künstler Angestellte Arbeitslose
Die Säulen des Sozialstaates
Die Kunden sollen schneller zahlen!
Die Krankenversicherung
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
Die Rentenversicherung
Der Super-Schüler.
Pflegeversicherung.
von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll
Aufnahmeantrag des SV Spabrücken 1950 e.V. ab 2015
Wie sind Sie heute gegen diese Risiken abgesichert?
Brand-Bam ‌ HG93 - Witschaftsinformatik ‌‌‌ Köln / Was habe ich mit der Sozialversicherung zu tun? Köln, 21. Mai 2010
Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder herstellen!
Wie viel darf ich maximal verdienen, damit ich… …weiter familienkrankenversichert sein kann? (im Monat)
Ihre Arbeitskraft verdient eine erstklassige Absicherung!
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Orientierungsphase Wintersemester 2011/2012 Studieren und Arbeiten? – Informationen für werktätige Studierende.
Die Krankenkasse (1) PrämienApotheke Arzt Spital Unterrichtsmappe Gesundheit: Einheit Folie 1.
Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitgeber.
Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein.
Kanton Basel-Stadt Herzlich willkommen zum Elternabend Informationen zur Schullaufbahn vom Kindergarten bis zur 3. Primarschulklasse Erziehungsdepartement.
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde.
» Eigenwirtschaftliche Verkehre ˃Vorrang » Gemeinwirtschaftliche Verkehre ˃Direktvergabe zulässig » Vorgaben des Aufgabenträgers ˃höhere Verbindlichkeit.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Mittelverwendungsprüfung in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
LKFV-bAV aim gmbh und NÜRNBERGER Betriebsrenten Kindergeld sichern mit bAV EUR jährlich.
Herzlich Willkommen Thema: Zahlungsverkehr. Die Überweisung Definition: Ist die buchmäßige Übertragung einer Geldsumme vom Konto des Zahlungs- pflichtigen.
Ziele Informationen zur Vorbereitung der PGR-Wahl Austausch über offene Fragen Ermutigung für die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten.
© 2015, Harald Herberth SR-Wesen: Jung-SR-Betreuung.
FB Sozialpolitik Zur aktuellen Debatte um den Gesundheitsfonds Einschätzung der IG Metall, Stand
Prüfungsanmeldung Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb der Anmeldefrist (in der Regel bis 3 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin) online über links.
Verschiedene Parteien in der Politik… wozu?. Links oder rechts? Oder lieber die Mitte?
Einhebung der Gemeinde- Immobiliensteuer mit F24 Vereinbarung mit der Agentur der Einnahmen GemeindeBrixen Gemeinde Brixen Comunedi Bressanone Comune.
Rechtsanwälte 1 Kommunale Finanzierungsinstrumente für den ÖPNV Rechtsanwalt und FA für Verwaltungsrecht Lothar H. Fiedler Rechtsanwältin Katrin Meerkamm.
D.A.S. Maklerforum® PV Ost - Direkthilfe -Schadenmeldung und Beratungsscheck -Elke Herzog (RS Wien)
Arbeitsmarktmonitor Juni 2010, © Bundesagentur für Arbeit Seite 0 Wonnemonat Mai auf dem regionalen Arbeitsmarkt Zahl der Arbeitslosen geht weiter zurück.
1 Magisches Viereck Hoher Beschäftigungsstand. 2.
Quelle: s. Hochschulanzeiger 14/2008 Auslandspraktikum/ -studium Grundlage: Erlass BMVg Fü S UniBw vom 28. April 2008 Verfahren zur Genehmigung.
Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften.
Schleyer-Halle Dr. Werner Baumgärtner „Ziele – Optionen – Kernforderungen“
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Bestes Girokonto jetzt eröffnen Die EU forderte schon vor vielen Jahren, dass allen EU-Bürgern der Weg freigemacht werden sollte für die Eröffnung eines.
Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Fall 7 – Streit in der Weisswaren-Branche 14. April 2016 PD Dr.iur. Michael Hochstrasser.
Prüfungen des Goethe-Instituts Was müssen Sie wissen?
© 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 2
Regional Working Meeting in Romania
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Umsetzung des § 264 Abs SGB V
Einschaltung des MDK bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
Geschäftsprojektplan
Willkommen in Karlsruhe
Studium in Wales und IELTS Prüfung.
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Die Kranken-versicherung der Landwirte – Ein kurzer Überblick
Informationen für Arbeitslos-Werdende
Unfallverhütung – Gesetzlicher Versicherungsschutz
Procedere beim Wechsel der GKV – Eine kurze Erläuterung
Top versorgt im Krankenhaus!
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2017/18
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2018/19
Information zum Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2019/20
Informationen für Arbeitslos-Werdende
Alle Preise enthalten die gesetzliche MWST.
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Beispiel für eine Grafik gebundene Textproduktion – DaF B1+/B2
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
 Präsentation transkript:

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 2 Warum können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben? Die Bundesregierung hat mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 den gesetzlichen Krankenkassen zugestanden, dass sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben können, wenn trotz aller Sparmaßnahmen die Mittel aus den Gesundheitsfonds nicht ausreichen, ihre Kosten zu decken.

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 3 Wie hoch darf der Zusatzbeitrag sein? Der Zusatzbeitrag kann entweder als Pauschale oder in Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgelegt werden. Der Zusatzbeitrag ist auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt (2010 = monatlich maximal 37,50 Euro). Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von bis zu 8 Euro pro Mitglied und Monat erheben kann, ohne dass eine besonders verwaltungskostenaufwändige Einkommensprüfung bei jedem einzelnen Mitglied notwendig ist.

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 4 Wie erfahre ich, dass die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt? Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder über den Zusatzbeitrag und ihr Sonderkündigungsrecht benachrichtigen. Der Zusatzbeitrag ist durch die Krankenkasse einen Monat vor seiner Fälligkeit anzukündigen. Kommt eine Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nicht fristgerecht nach, verschiebt sich für das Mitglied die Erhebung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum. Der Zusatzbeitrag kann, abhängig von der Satzung der Krankenkasse, auch rückwirkend erhoben werden. Beispiel: In der Satzung der Krankenkasse ist geregelt, dass Zusatzbeiträge für Januar bis März 2010 am fällig werden. Die Mitglieder müssen für diese Beiträge erst bis informiert werden. Es sind dann 3 Zusatzbeiträge auf einmal zu zahlen.

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 5 Bei wem wird der Zusatzbeitrag fällig? Familienmitversicherte Ehegatten und Kinder müssen den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Auszubildende zahlen nur, wenn sie selbst versichert sind. Arbeitslosengeld-II-Empfänger bezahlen den Zusatzbeitrag selbst. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Zusatzbeitrag übernehmen, wenn der Kassenwechsel eine besondere Härte bedeutet (BA hat Ermessensspielraum) Für Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung oder Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe erhalten, übernimmt das Grundsicherungs- bzw. Sozialamt die Zusatzbeiträge. Z. B. Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Arbeitslosengeld-Empfänger müssen den Zusatzbeitrag selbst bezahlen.

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 6 Kann ich den Zusatzbeitrag verweigern? Der Zusatzbeitrag muss an die Krankenkasse überwiesen werden, man kann eine Einzugsermächtigung erteilen oder einen Dauerauftrag abschließen. Wird der Zusatzbeitrag nicht gezahlt, leitet die Krankenkasse ein Mahnverfahren ein. Nach erfolglosen Mahnverfahren leitet sie Vollstreckungsmaßnahmen ein. Kosten für Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlt das Mitglied. Für nicht gezahlte Beiträge sind Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat zu zahlen.

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 7 Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine wirksame Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts hat zur Folge, dass vom Mitglied der Zusatzbeitrag bis zur Beendigung der Mitgliedschaft nicht erhoben werden darf. Das Sonderkündigungsrecht entfällt für Versicherte, die einen Wahltarif (z. B. Selbstbehalt, Kostenerstattung, Beitragsrückzahlungstarif) abgeschlossen haben. Sie sind 3 Jahre an die Kasse gebunden. Kann ich die Krankenkasse wechseln?

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 8 Wie kündige ich? Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es ist ratsam, sie persönlich abzugeben oder per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Die Kündigung muss rechtzeitig bei der Krankenkasse eingehen, spätestens bis zum Ablauf des Tages der erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Beispiel: Der Zusatzbeitrag wird erstmalig am 6. April fällig, dann muss die Kündigung spätestens am 6. April bei der Krankenkasse sein.

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 9 Wann kann ich in die neue Krankenkasse wechseln? Die Kündigung wird jeweils zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Wer also am 6. April kündigt, muss sich bis 30. Juni eine neue Krankenkasse suchen. Wie erfolgt der Krankenkassen-Wechsel? Nach ordnungsgemäßer Kündigung der alten Krankenkasse muss man innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung erhalten. Diese legt man dem Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse bei und erhält von dieser eine Mitgliedsbescheinigung. Die Mitglieds- bescheinigung ist generell bis zum Ende der Kündigungsfrist bei der zur Meldung verpflichtenden Stelle (z. B. Arbeitgeber, Rentenversicherungs- träger) vorzulegen.

VB 2, Abteilung Sozialpolitik 10 Ist ein Kassenwechsel sinnvoll? Ob sich ein Kassenwechsel lohnt, sollte genau überlegt werden. Nur wenige Kassen werden auf längere Sicht ohne Zusatzbeitrag auskommen. Auch die Leistungen der Kasse, deren Erreichbarkeit und die Beratung spielen bei der Entscheidung eine Rolle.