Kooperationsvertrag zwischen dem Beratungs- und Förderzentrum der Comeniusschule Wiesbaden und der ___________________.

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Kooperationsvertrag zwischen dem Beratungs- und Förderzentrum der Comeniusschule Wiesbaden und der ___________________

1 Grundsätze Gemeinsames Ziel: Teilhabe aller SuS am schulischen Leben und Lernen gestalten gemeinsames Suchen nach päd. und konstruktiven Lösungsmöglichkeiten vor Ort Kooperationsvertrag wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt  Berücksichtigung von wandelnden Bedingungen des gemeinsamen Arbeitsfeldes Auftrag leitet sich aus dem Hessischen Schulgesetz (Fassung Nov. 2011) und der VOSB ab

2 Aufgaben und Arbeitsweisen des BFZ (VOSB§25) Das Beratungs- und Förderzentrum unterstützt die allgemeine Schule bei vorbeugenden Maßnahmen (VM) und in der inklusiven Beschulung (IB) Die Förderschullehrkräfte beraten fördern wirken bei der Schulentwicklung mit

2 Aufgaben und Arbeitsweisen des BFZ (VOSB§25) Alle im BFZ tätigen sozialpäd. Fachkräfte und Lehrkräfte bilden ein sonderpädagogisches Team und stimmen sich regelmäßig über Aufgaben ab. Das BFZ unterstützt SuS mit erheblichen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung an der allgemeinen Schule.

2.1 Vorbeugende Maßnahmen (VM) Förderschullehrkräfte an der allg. Schule sind in das Förderkonzept eingebunden  nehmen nach Absprache an Klassen-, Stufen-, Gesamtkonferenzen teil Zum Zweck der Diagnostik, Beratung und Förderung suchen die BFZ-Lehrkräfte mit Einverständnis der Eltern die SuS auf und organisieren auf der Grundlage der Förderdiagnostik gemeinsam mit den Lehrkräften der allg. Schule eine gezielte Förderung  gemeinsame Entwicklung eines individuellen Förderkonzeptes, welches von KL im Förderplan festgehalten wird (halbjährliche Evaluation)

2.1 Vorbeugende Maßnahmen (VM) Aufgaben der BFZ-Lehrkraft BeratungLehrkräfte, Eltern, Schulleitung, Schüler/innen, Kooperationspartner Förderung z.B. Arbeit mit dem/ der Schüler/in in einer Einzel- oder Gruppensituation, Vorbereitung von Unterrichtsmaterialien für Schüler/in und Lehrkraft, Klassengemeinschaft Diagnostik z.B. Hospitationen, Beobachtungsaufträge, Testverfahren, Anamnesegespräche Dokumentation z.B. Arbeitszeitnachweis, Berichte, Einzelfalldokumentationen, Aktennotizen Konferenzen z.B. Runde Tische, Klassenkonferenzen, GeKo der Einsatzschulen, Kooperationsgespräche, Dienstversammlungen der DEH, Helferrunden, Arbeitsgruppen im BFZ und/ oder den Einsatzschulen TeamsitzungFreitags BFZ-Team, Jahrgangsteams an der Einsatzschule Fortbildung z.B. Supervisionen, ETEP, Literatur, Beratungsausbildung, Weiterbildung Sonstigesz.B. Fahrten, Ausflüge, Klassenfahrten

2.1 Vorbeugende Maßnahmen (VM) Besondere Vereinbarungen: Beispiele (können ergänzt / verändert werden): BFZ arbeitet nicht, ohne Förderplan Förderplanung kann auch gemeinsam mit KL oder Fachlehrer erfolgen Sollte noch kein Förderplan bestehen, kann KL dennoch eine einmalige Beratung durch BFZ- Lehrkraft einholen

2.2.1 Zeitpunkt der Beauftragung des BFZ Die Förderung aller SuS ist Auftrag der allg. Schule (VOSB§1 u. 2). BFZ-Arbeit beginnt, wenn die vorbeugenden Maßnahmen der allg. Schule nicht mehr ausreichen

2.1.2 Konkrete Darstellung der Vereinbarungen und Abläufe zwischen der allg. Schule und dem BFZ im Falle einer Beauftragung Beispiele (können ergänzt/ verändert werden): Erstkontakt mit Lehrer (KL, FL) Fallschilderung (Prüfung + Abwägung) Elterntermin und Einholung des Einverständnisses (wird zur LUSD-Eingabe benötigt!!!) gemeinsame Auftragsklärung Planung des Förderprozesses (Einzelförderung, Förderung im Klassenverband) Ggfs: Entbindung der Schweigepflicht um mit Therapeuten oder anderen Beteiligten Kontakt aufzunehmen Dokumentation des Förderprozesses regelmäßige Gespräche / Absprachen mit allen Beteiligten Evaluation des Förderprozesses Anfertigung eines Abschlussberichtes mit Empfehlung

2.1.2 Konkrete Darstellung der Vereinbarungen und Abläufe zwischen der allg. Schule und dem BFZ im Falle einer Beauftragung Priorisierung der Fallberatung durch: Jahrgangsteam BFZ-Kollegen Schulleitung Festschreibung der Termine

Grundsätze der Arbeitsweise zeitnahe Weitergabe von Informationen Verpflichtung zur Dokumentation BFZ-Arbeit orientiert sich am vereinbarten Auftrag BFZ-Arbeit endet für die Förderschullehrkraft mit einem BFZ-Bericht und abschließenden Beratungsgespräch mit Eltern und Lehrkraft der allg. Schule Ordnungsmaßnahmen sind mit BFZ-Lehrkraft abzusprechen

Grundsätze der Arbeitsweise Die BFZ-Arbeit endet wenn der Auftrag erfüllt ist bei Schulwechsel bei Problemverlagerung bei fehlender Mitarbeit wenn das Ende der BFZ-Arbeit eine Intervention für den Gesamtprozess darstellt wenn der Schüler nicht in die LUSD eingegeben ist! Die Entscheidung über das Ende der BFZ-Arbeit wird im Vorfeld mit allen Beteiligten abgestimmt!