Rechtsinformationssysteme im Internet RIS-Einführung im Rahmen der Gemeindeverwaltungsschule
Ziel und Inhalt Präsentation und Handhabung des Zugangs sowie Durchführung einfacher Suchen im Rechtsinformationssystem Präsentation von und Hinweise auf weitere für Gemeinden interessante Seiten im Internet Oö. Gemnet
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Bundesgesetzblatt seit 1997 in drei Teilen BGBl I: Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats, Kundmachungen des Bundeskanzlers, Vereinbarungen nach Art 15a B-VG BGBl II: Verordnungen von Bundesorganen, Entschließungen des Bundespräsidenten BGBl III: Staatsverträge des Bundes Zitat " BGBL. I. Nr. 100/2004 " " BGBl I 2004/100 "
Abkürzungen BGBl
Abkürzungen § 0
Newsletter Kostenloser Newsletter zum BGBl: Mail an Kostenloser Newsletter zum oö. LGBl über - Politik - Recht - LGBl-Newsletter GemNet – Newsletter über
Verfassungsgerichtshof VfSlg. bis 1979 über
Verwaltungsgerichtshof
Anlass: § 2 Oö. PolStG (Prostitution) unzureichend Ziele: Eigenes Prostitutionsgesetz Bewilligungsverfahren für Bordellbetrieb Pflichten des Bordellbetreibers Verbesserung der Arbeitsbedingungen für SDL Verringerung des Gesundheitsrisikos Bessere behördliche Kontrollmöglichkeiten Reduktion negativer Begleiterscheinungen Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
Bund:Länder: → Strafrecht → Sittlichkeitspolizei → Fremdenrecht → Gesundheitsrecht → Zivilrecht → Steuerrecht → Arbeitsrecht → Gewerberecht Wer darf was regeln?
Weg eines Gesetzes Fachentwurf durch Fachabteilung Erstellung Begutachtungsentwurf durch Verfassungsdienst Begutachtungsverfahren Erstellung der Regierungsvorlage durch Verfassungsdienst in Absprache mit der Fachabteilung Behandlung der Regierungsvorlage im Landtag → Ausschuss → Unterausschuss (Ausschussbericht) Kundmachung des Landesgesetzes im Landesgesetzblatt (LGBl) Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
Begutachtungsverfahren 33 Stellungnahmen (zB BVB, UVS, BMI, Städte- und Gemeindebund, Vereine, Kammern, Einzelpersonen) Anregungen: Verwendung des Begriffs "Sexdienst- leistung", Werbeverbot für ungeschützten Verkehr, mehr legale Arbeitsorte Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
Kritik: Überregulierung Hausbesuche, Mehrbelastung für Gemeinden (Bürgermeister als Bewilligungsbehörde!), Strafbestimmungen, Arbeitsverbot für "offenkundig" Schwangere, unbestimmte Gesetzesbegriffe, keine Verbesserung der SDL-Arbeitsbedingungen, keine Regelungen betreffend erotische Massagen, Tabledance, Swingerclubs Erstellung der Regierungsvorlage (= Beilage 389/2011) Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
Polizei Interaktionen - Interessen Oö. Sexualdienstleistungs- gesetz SexarbeiterInnen NachbarInnen Behörden BetreiberInnen Öffentliche Interessen KundInnen
Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten setzt einen Unterausschuss zur Beratung der Regierungsvorlage ein Vier Unterausschusssitzungen Ergebnis: Ausschussbericht (= Beilage 618/2012) Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
Einstimmige Beschlussfassung des Oö. Sexualdienst- leistungsgesetzes durch den Oö. Landtag am 10. Mai 2012 Zustimmung des Bundes erfolgt Meldung des Oö. Sexualdienstleistungsgesetzes an die Europäische Kommission (Dienstleistungsrichtlinie): Keine Bedenken auf EU-Ebene Kundmachung am (= LGBl. Nr. 80/2012) – Inkrafttreten am Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
Kontakt Mag. Tanja Marktler Bezirkshauptmannschaft Linz-Land Abteilung Sicherheit und Verkehr 4020 Linz, Kärntnerstraße +43(0)732/69414/66543