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Veröffentlicht von:Waldobert Weniger Geändert vor über 10 Jahren
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Marktrecht/Märkte/Flohmärkte Dienstleistungsrelevante Verordnungen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie auf Gemeindeverordnungen
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Programm Begrüßung Dr. Andrée Feyertag, Abteilung 7- Wirtschaftsrecht und Infrastruktur 9: Grundlagen der Dienstleistungsrichtlinie Mag. Dr. Peter Novak, Abteilung 2 - Verfassungsdienst 9: Praktische Durchführung des Screenings und Berichtspflichten 10:05 – 10:20 P a u s e 10:20 Beispiel anhand der Mustermarktordnung Mag. Sonja Hasler, Abteilung 7- Wirtschaftsrecht und Infrastruktur 10:50 Bericht anhand der Mustermarktordnung 11:05 Gemeinderechtsdokumentation und Gemeinderecht im RIS- Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Dipl.-Ing. Elisabeth Janeschitz, Abteilung 3 – Gemeindeabteilung 12:00 Allfälliges
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Was ist ein Markt Bestimmtes Gebiet (Marktplatz, Markthalle)
Bestimmte Zeit (Markttage und Marktzeiten) Bestimmte Tätigkeiten (Feilbieten und Verkaufen) Verordnung der Gemeinde erforderlich
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Was ist ein Gelegenheitsmarkt: marktähnliche Verkaufsveranstaltung gelegentlich aus besonderem Anlass Bewilligung der Gemeinde erforderlich
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Anhörung Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft
Kammer für Arbeiter und Angestellte Landwirtschaftskammer -bei sonstiger Gesetzwidrigkeit !!
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Keine Märkte sind: Bauernmärkte Märkte zu wohltätigem Zweck Messen
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Flohmärkte Es liegt ein Markt oder Gelegenheitsmarkt auch dann vor, wenn die Veranstaltung als Flohmarkt deklariert wird.
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Verordnung nach § 286 Abs. 1 Marktgebiet Markttermine
Hauptgegenstand des Marktverkehrs
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Marktordnung die genaue räumliche Abgrenzung des Marktes
Haupt- und Nebengegenstände des Marktverkehrs Regelung betreffend die Vormerkung und die Vergabe Ausweisleistung und Überwachung die Regelung des Verlustes (Widerrufes) von Marktplätzen und Markteinrichtungen
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Marktordnung kann enthalten:
u. a. Bestimmungen darüber, inwieweit der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen gestattet sind.
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Gelegenheitsmarkt- Marktordnung
Gelegenheitsmarkt- Marktordnung? wegen der Eigenart der Veranstaltung erforderlich im Interesse der Marktteilnehmer
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