Die Föderalismusreform. Gliederung Föderalismusreform I  Referenten: Hauke Bindzus Laurence Dietze Föderalismusreform II  Referenten: Patricia Franke.

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Die Föderalismusreform

Gliederung Föderalismusreform I  Referenten: Hauke Bindzus Laurence Dietze Föderalismusreform II  Referenten: Patricia Franke Sebastian Linke

Föderalismusreform I

Geschichte der Föderalismusreform 2003 beschlossen Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ einzusetzen. Diese Kommission setzte sich zusammen aus: 16 MdB, 16 Ministerpräsidenten und beratend 4 Minister, Vertreter der Landtage und Kommunen sowie 12 Sachverständige Diese Kommission scheiterte aufgrund Differenzen in der Bildungspolitik am

Geschichte der Föderalismusreform Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD 2005 einigte man sich auf eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung Diese sollte auf die Ergebnisse der Föderalismuskommission aufbauen Am wurde der Gesetzentwurf eingebracht Am trat dieser in Kraft

Hintergrund der Föderalismusreform Dominanz der Exekutive Entparlamentisierung Ineffiziente und problem-unangemessene Entscheidungen Missbrauch des Bundesrates als Blockadeinstrument und politisches „Widerlager“ Entscheidungen im hohen Maße unter Ausschluss der Öffentlichkeit „Verödung“ der Länder zu „regionalen Verwaltungsprovinzen“ Staatsqualität der Länder aufgrund mangelnder Gesetzgebungszuständigkeiten gefährdet  Reform des Bundesstaates mehr als überfällig

Ziele der Föderalismusreform Verantwortlichkeit zwischen Bund und Ländern klarer zuordnen Entflechtung und Kompetenztrennung Transparenz politischer Entscheidungsprozesse erhöhen Staatliche Handlungsfähigkeit insgesamt verbessern Anteil zustimmungspflichtiger Gesetze reduzieren Legislative Kompetenzen neu festlegen  es sollte schneller, effizienter und besser regiert werden können

Gründe für das Scheitern der Kommission Innerhalb der Kommission existierte keine gemeinsame Zielsetzung und Leitlinie Die Arbeit in der Kommission wurde dominiert durch das Minimalziel: der Entflechtung Die Arbeitsprozesse waren nur sehr gering strukturiert

Gründe für das Scheitern der Kommission Die Leitung der Kommission lähmte sich selbst, da sie eine „Doppelspitze“ war die sich aus beiden Lagern zusammen setzte und daher keine Partei ergreifen wollte. Alle Ergebnisse hatten den Charakter vom kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen den Interessen des Bundes, der Länder und der Parteien

Gründe für das Scheitern der Kommission Die Kommissionsmitglieder waren Vertreter von Bundestagsfraktionen oder Ländern und daher nur formal, aber nicht faktisch unabhängig in ihren Entscheidungen. Die Ministerpräsidenten hatte sich früh auf eine gemeinsame Position geeinigt, die Vertreter des Bundestages hingegen waren gespalten und konnten daher nicht mit einer Stimme auftreten.  Daher führte die große Koalition die Reform im Alleingang durch

Ergebnis der Föderalismusreform In Teil I der Reform sollte der Anteil der zustimmungspflichtiger Gesetze signifikant reduziert und die Vetomacht des Bundesrates begrenzt werden Neufassung Art. 84 GG ermöglicht dem Bund drei Möglichkeiten die Zustimmungspflicht zu begründen: – 1. Verzicht auf Ausgestaltung verfahrensrechtlicher Vorschriften – 2. Regelung Landesverfahrensrecht, aber Abweichungsmöglichkeit der Länder innerhalb von 6 Monaten – 3. bundeseinheitliche Gestaltung bei „besonderem Bedürfnis“ (mit Zustimmung Bundesrat) Abschaffung Rahmengesetzgebung Klassifizierung konkurrierende Gesetzgebung: – 1. Bund muss Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regelung nachweisen (10 Gesetzesmaterien) – 2. Bund kann autonom entscheiden (32 Gesetzesmaterien) – 3. Abweichungsmöglichkeiten (6 Gesetzesmaterien) Abweichungsgesetzgebung: Landesrecht kann Bundesrecht brechen

Föderalismusreform II

Punkt 1 Finanzbeziehungen zwischen Bund und Länder Politische Verantwortlichkeit bisher nicht klar geregelt, daher Reform notwendig

Föderalismusreform II Punkt 2 Der Länderfinanzausgleich jährlich werden 20 Mrd. Euro zwischen den fünf reichen und den elf armen Ländern umverteilt zum: – Ausgleich der Finanzkraft – Herstellung gleicher Lebensverhältnisse System ist ungerecht und undurchsichtig fördert finanzpolitische Verantwortungslosigkeit der Länder  Solidarpakt II ist für die Föderalismuskommission tabu!

Föderalismusreform II

Was sind die Lösungsvorschläge? Vorschlag zu Abweichungen von der Einheitsbesteuerung, um finanzielle Eigenständigkeit der Länder zu stärken  z.B. Zu- und Abschläge bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer Tausch der Steuern zwischen Bund und Länder  z.B. Kfz- Steuer der Länder mit Versicherungssteuer des Bundes Bund möchte Zuständigkeit für Finanzverwaltung übernehmen, um – Effizienz zu steigern – Umsatzsteuerbetrug zu verhindern

Föderalismusreform II

Wer gehört der Kommission an? 32 Mitglieder, 16 entsendet der BT, 16 der BR – u.a. Wolfgang Schäuble – Brigitte Zypries – Thomas de Maizière – Peer Steinbrück 8 Bundestagsabgeordnete (3 gehören der Opposition an) Vorsitz: Peter Struck und Günther Oettinger

Föderalismusreform II Wo liegen die Konfliktlinien? SPD CDU Bund Länder Arme reiche Länder Wettbewerbsföderalisten Anhänger des Zentralismus

Föderalismusreform II Was ist das Ergebnis? Arbeit wurde am 5. März 2009 abgeschlossen Einführung einer neuen gemeinsamen Schuldenregel für Bund und Länder ab dem Haushaltsjahr 2011 Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen Ausnahmen sind eingeschränkt zugelassen als Hilfe zur Einhaltung der Schuldenregel erhalten fünf besonders finanzschwache Länder Konsolidierungshilfen, ein neu zu gründender Stabilitätsrat soll die Haushaltsführung von Bund und Ländern, insbesondere auch die Konsolidierungsschritte der fünf Empfängerländer überwachen

Föderalismusreform II Das Gesamtpaket beinhaltet:  Vorschläge zur Änderung des GG einfachgesetzliche Rechtsänderungsvorhaben und deren Begründungen sowie einen Vorschlag für eine Entschließung Gesetzgebungsverfahren begann Ende März 2009 mit der 1. Lesung im Deutschen Bundestag 2./3. Lesung und dem 2. Durchgang in der letzten Sitzung des Bundesrates soll vor der Sommerpause im Juli 2009 abgeschlossen werden

Föderalismusreform II Hauptstreitpunkte der Föderalismusreform Art. 109 GG Gemeinsame Schuldenregel für Bund und Länder Art.143d Abs.1 GG Übergangsregelung Art. 143d Abs. 2/3 GG Konsolidierungshilfen Art.109a GG Verfahren zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen Art. 91c GG Öffentliche IT Art.91d GG Leistungsvergleich Krebsregister Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen

Literaturverzeichnis Benz, Arthur: Kein Ausweg aus der Politikverflechtung? Warum Bundesstaatenkommissionen scheitern mussten. In: Politische Vierteljahresschrift, 46.Jg., Heft 2, Juli 2005 S Regieren nach der Föderalismusreform In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zu „das Parlament“ Dezember 2006 S