Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 1 Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe SPD / Grüne: Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen.

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 Präsentation transkript:

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 1 Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe SPD / Grüne: Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt CDU/CSU: Gesetz zur Sicherung der Existenzgrundlagen (EGG) – zustimmungspflichtiges Gesetz – zur Zeit im Vermittlungsausschuss Grundsicherung für Arbeitssuchende/SGB II

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 2 November 2003 Verbesserung der Eingliederung von Langzeitarbeits- losen durch Zusammenführung der Alhi und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in Alg II Neue Leistungsart: Staatliche Fürsorgeleistung zur aktivierenden Grundsicherung für Arbeitssuchende Neues Sozialgesetzbuch: SGB II Leistungen:1. zur Eingliederung in Arbeit 2. zur Sicherung des Lebens- unterhaltes (Alg II und Sozialgeld) daneben SGB XII: Hilfsbedürftige, denen keine Erwerbstätigkeit möglich ist

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 3 Grundsatz des Förderns und Forderns Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind in erster Linie selbst für Sicherung des Unterhalts verantwortlich Alle Möglichkeiten sind auszuschöpfen, bevor Hilfe der Gemeinschaft in Anspruch genommen wird Umfassende Unterstützung mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit – aktive Leistung zur Eingliederung in Arbeit – passive Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Sanktionen (Absenkung und Wegfall von Alg II und Sozialgeld)

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 4 Leistungsarten aktive Leistungen (Ermessensleistungen) – zur Beendigung oder Verringerung der Hilfe- bedürftigkeit – aktive Mitwirkung des Hilfebedürftigen insbesondere Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Ausführung von Pflichtarbeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit – Fallmanager als persönlicher Ansprechpartner

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 5 Leistung zur Eingliederung in Arbeit Einstiegsgeld – Ermessensleistung – als Zuschuss – zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich – längstens 24 Monate – Höhe nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 6 Leistungsarten passive Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – Alg II für Erwerbsfähige – Sozialgeld für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft evtl. Zuschläge evtl. Sozialversicherungsbeiträge Bewilligung für jeweils 6 Monate Anspruch auf SGB II Leistungen schließt Leistungen nach SGB XII weitgehend aus

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 7 Leistungsberechtigte Alg II erwerbsfähige Hilfeberechtigte – Jahre – erwerbsfähig – hilfebedürftig – gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nicht bei – Schul- Hochschulausbildung – stationärer Unterbringung

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 8 Leistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaft – erwerbsfähiger Hilfeberechtigter – Partner (Ehegatte, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft – minderjährige, unverheiratete Kinder –soweit sie nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen ihren Lebensunterhalt sichern können

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 9 Erwerbsfähigkeit mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Be- dingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeitsfähig – zeitliche Beschränkungen (z.B. Kindererziehung) unerheblich (andernfalls volle Erwerbsminderung) – auch Personen, die die gesundheitlichen Voraus- setzungen innerhalb von 6 Monaten erfüllen werden Entscheidung durch BA – im Streitfall Einigungsstelle – bis zur Entscheidung Leistungserbringung durch BA

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 10 Bedürftigkeit Eingliederung in Arbeit / Lebensunterhalt kann nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gesichert werden, insb. – durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit – aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen keine erforderliche Hilfe von anderen (Angehörige, Träger anderer Sozialleistungen) bei Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten / Verschwä- gerten Vermutung des Erhalts von Leistungen

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 11 Alg II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Regelleistung (Grundbetrag) 345 € (West) Mehrbedarf (Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte, kostenaufwendige Ernährung) Unterkunft und Heizung – tatsächliche Kosten – bei zwei Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft ab 18 je 90 % der Regelleistung – erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von 15 – 18: 80 % der Regelleistung

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 12 Alg II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – längstens zwei Jahre Zuschlag bei Wechsel von Alg I zu Alg II – 2/3 des Unterschiedsbetrages – nach einem Jahr Minderung um die Hälfte – Deckelung durch Höchstbeträge Darlehn im Einzelfall – obwohl Bedarf bereits von Regelleistung umfasst – bei unabweisbarem Bedarf

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 13 Alg II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – Basis 400 € Beiträge zur KV/PV während Alg II Bezug (nicht darlehnsweise) soweit nicht familienversichert Beiträge zur RV während Alg II Bezug (nicht darlehnsweise) – Basis KV 36,2 % der monatlichen Bezugsgröße

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 14 Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft einkommens- und vermögensabhängig Festlegung in Prozentsätzen der Regelleistung – nach Alter gestaffelt

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 15 Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme Grundsätzlich jede Arbeitsaufnahme zumutbar auch geringer qualifizierte, geringer wertige, ungünstigere, weiter entferntere Arbeiten – körperlich/geistig/seelisch nicht in der Lage Ausnahmen – Erschwerung der künftigen Ausübung der bisherigen überwiegenden Tätigkeit – Kindererziehung – Pflege von Angehörigen – sonstiger wichtiger Grund (z.B. kein tarifliches oder ortsübliches Entgelt

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 16 Anreize zur Arbeitsaufnahme Einstiegsgeld Sanktionen Freibeträge bei Erwerbstätigkeit – 20 % der Regelleistung – 15 % des bereinigten Einkommens Absenkung / Wegfall Alg II Absenkung / Wegfall Sozialgeld Wegfall des Zuschlags / Prozentuale Absenkung für 3 Monate / im Wiederholungsfall höhere Absenkungen stattdessen Sachleistungen möglich

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 17 Zuständigkeiten Bundesagentur f. Arbeit für Leistungen nach dem SGB II – zur Unterstützung können Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragt werden – keine Schaffung neuer Strukturen zur Eingliederung, so- weit Einrichtungen und Dienste Dritter vorhanden sind – bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Zusammen- arbeit mit den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes (Gemeinden, Kreise, Bezirke) zur Beratung/Sicherung gleichmäßiger/gemeins. Durchführung v. Maßnahmen – auf Verlangen der Gemeinden/Kreise Vereinbarungen mit den Agenturen f. Arbeit über Erbringung von Leistungen zur Eingliederung

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 18 Zuständigkeiten Job-Center Fallmanager als persönlicher Ansprechpartner – Kommunen (Sozialamt, Jugendamt, Wohnungsamt, Suchtberatung, Schuldnerberatung) Arbeitsteilige Administration durch Mitarbeiter der BA und der Träger der Sozialhilfe bei Trägerschaft der BA einheitliche Anlaufstelle Nutzung der vorhandenen Kompetenzen – Agentur f. Arbeit (Leistung, Selbstvermittlung, Berufsberatung, Reha-Beratung, Fachdienste) – Dritte

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 19 Finanzierung Kostenerstattung durch den Bund – sämtliche Leistungen – Verwaltungskosten Aussteuerungsquote = Festbetrag für jeden Arbeitslosen, der beim Übergang von Alg I nach Alg II aus Beitragsmitteln an den Bund fällig wird – z.Zt. geplant € Kostenersparnis jährlich – Bundesagentur 6,2 Mrd. € – Kommunen 10,4 Mrd. €

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 20 Existenzgrundlagengesetz (EGG) Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im SGB XII Beschäftigungssuchendmeldung monatlich erneuern Verpflichtung zur Unterbreitung eines Arbeitsangebots auf dem ersten Arbeitsmarkt andernfalls kommunale Beschäftigung – zeitlich begrenzt – geeignet zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 21 EGG Zuständigkeiten Gesamte Leistung/Betreuung – auch Steuerung der Arbeitsförderung – auf kommunaler Seite Träger der Existenzsicherung bedienen sich zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfe suchender Personen insbes. in den allgemeinen Arbeitsmarkt der Vermittlungsagenturen Träger der Existenzsicherung errichten örtliche Vermittlungsagenturen Örtliche und überörtliche Träger der Existenzsicherung Kreisfreie Städte und Landkreise – durch Landesrecht auch Gemeinden und Gemeindeverbände

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 22 EGG Finanzierung Bund erstattet den Ländern die Ausgaben – für die erwerbsfähigen Hilfe Suchenden – auf der Basis statistischer Erhebungen – mit einem Erstattungssatz von 66,67 % – Abweichungen über länderspezifische Erstattungssätze – Personal- und Sachkosten infolge Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe über jährlich bestimmte Festbeträge bis Ende 2009 Ausgleich innerhalb eines Landes bestimmt sich nach Landesrecht

Hartz IV November 2003 Landesarbeitsamt NRW Seite 23 Inkrafttreten EGG bis auf Ausnahmen Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Ausnahme Formalien des SGB II: