Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Prof. Dr. Andreas Feuerborn August 2008.

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Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Prof. Dr. Andreas Feuerborn August 2008

Kurs 20: Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Arbeitsrecht Teil 4: Fremdfirmen-Einsatz Mittwoch, 20. August 2008 Prof. Dr. Andreas Feuerborn

Gründe für den Einsatz von Fremdfirmenpersonal Überbrückung vorübergehender Personalengpässe –Auftragsspitzen –Urlaubs-, Krankheits-, Mutterschutz-, Elternzeitvertretungen –saisonale Schwankungen Ausgleich eines Mangels an Fachkräften Projektarbeiten Outsourcing von Produktions- oder Nebentätigkeiten Gestellung von Maschinen mit Bedienungspersonal Nutzung gemeinsamer administrativer und logistischer Infrastruktur durch mehrere rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 1: Gründe FP-Einsatz

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Einsatzes von Fremdfirmenpersonal „echte“ Leiharbeit (nicht gewerbsmäßiger, gelegentlicher Ausleih) gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit, Personal-Leasing) Entsendung zur Ausführung von Werkverträgen (Erfüllungsgehilfen des Werkunternehmers) Entsendung zur Ausführung von Dienstverträgen (Erfüllungsgehilfen des Dienstverpflichteten) Mischverträge (Verbindung von Miet-, Leasing- oder Kaufverträgen mit einer Verschaffung von Diensten) MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 2: Gestaltg. FP-Einsatz

Begriff der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung „Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, bedürfen der Erlaubnis.“ (§ 1 Abs. 1 S. 1 AÜG) Überlassung zur Arbeitsleistung Gewerbsmäßigkeit Sonderfall: Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft gesetzliche Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des AÜG: –„Nachbarschaftshilfe“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG) –konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG) –Auslandsverleih an deutsch-ausländische Gemeinschafts- unternehmen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG) MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 3: Begriff ANÜ

MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-Einsatz Verleiher EntleiherLeiharbeitnehmer Überlassen zur Arbeitsleistung Übers. 4: Strukturen ANÜ Leiharbeitsverhältnis (Leiharbeitsvertrag) Überlassungsverhältnis (ANÜ-Vertrag) Grundstrukturen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Wichtige Beschränkungen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Erfordernis einer Überlassungserlaubnis Gleichbehandlung beim Entgelt („equal pay“) und bei den anderen wesentlichen Arbeitsbedingungen („equal treatment“); „Ausweichmöglichkeit“ durch Tarifverträge Befristung des Leiharbeitsvertrages nach § 14 TzBfG beschränkt Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 2 SGB IV grds. Überlassungsverbot im Baugewerbe für Arbeitertätigkeiten weit reichende Rechtsfolgen illegaler ANÜ (v.a. Arbeitsverhältnis zum Entleiher) MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 5: Beschr. ANÜ

Begriff der Entsendung auf werkvertraglicher Basis „Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.“ (§ 631 Abs. 1 BGB) Herstellung des versprochenen Werkes (z.B. des Bauwerkes): –Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Ergebnisses durch Arbeit oder Dienstleistung –Haftung für den Eintritt des Erfolges (Gewährleistung!) Einsatz von AN des Werkunternehmers zur Herstellung des Werkes Haftung des Werkunternehmers für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen zwar Direktionsrecht nur des Werkunternehmers (Subunternehmers), aber werkvertragliches Anweisungsrecht des Bestellers MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 6: Begriff WV-Ents.

MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-Einsatz Werkunternehmer Auftraggeber (Werkbesteller) Arbeitnehmer (Erfüllungsgehilfe) werkvertragliches Anweisungsrecht Übers. 7: Strukt. WV-Ents. Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag) Werkvertrag Grundstrukturen der Entsendung auf werkvertraglicher Basis

Vor- und Nachteile von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 8: ANÜ – WV-Ents. Vorteile der ANÜ Senkung der Personalkosten flexibler Personaleinsatz Erprobungseffekt Nachteile der ANÜ mangelnde Verfügbarkeit von Leiharbeitnehmern hohe Fluktuation mangelnde Qualifikation und Motivation Haftungsrisiken Vergleich ANÜ -- Werkvertrag flexible Steuerung der ANnur werkbezogene Anweisung starke gesetzliche BeschränkungenAÜG nicht anwendbar

Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung – Werkvertrag Fallgruppen verdeckter Arbeitnehmerüberlassung („Schein-Werkverträge“): –zwischengeschaltete Aufsichtsperson –Rahmenvertrag und Einzelaufträge –Verlagerung arbeitsrechtlicher Weisungen in den „Werkvertrag“ Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung: –Vereinbarung eines konkreten werkvertragsfähigen Leistungsgegenstandes –Ausübung des Weisungsrechts ggü. den Fremdfirmen-AN –arbeitsteiliges Zusammenwirken von Fremdfirmen- und Stamm-AN –Einsatz der Fremdfirmen-AN auch außerhalb des im „Werkvertrag" vereinbarten Leistungsgegenstandes –ausreichende Betriebsorganisation des Werkunternehmers –Gewährleistungspflichten des Werkunternehmers MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 9: Abgrenzg. ANÜ-WV

Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Entsendungen arbeits- und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen des Beschäftigungsstaates zusätzlicher schriftlicher Nachweis bei längerer als einmonatiger Entsendung mögliche arbeitsvertragliche Gestaltungen: –Aufrechterhaltung des bisherigen Arbeitsverhältnisses –Auflösung des bisherigen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem ausländischen Arbeitgeber –Ruhen des bisherigen und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem ausländischen Arbeitgeber (Delegation) Regelung des anwendbaren Rechts (sonst „objektives Vertragsstatut“) steuerrechtliche Besonderheiten (Doppelbesteuerungsabkommen) sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei Entsendungen für Bautätigkeiten u. a. nach Deutschland „Mindestlohn der Baustelle“ und weitere Regelungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) MBA 2007 Prof. Dr. A. FeuerbornFremdfirmen-EinsatzÜbers. 10: Ents. in Ausland

K o n t a k t Düsseldorf Business School Prof. Dr. Andreas Feuerborn Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Universitätsstr.1, Düsseldorf

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