Beat Sutter Betriebsökonom HWV Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung MWST Teamleiter Externe Prüfung, Team 6 Saldosteuersätze (SSS) oder Saldosteuersatzmethode.

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 Präsentation transkript:

Beat Sutter Betriebsökonom HWV Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung MWST Teamleiter Externe Prüfung, Team 6 Saldosteuersätze (SSS) oder Saldosteuersatzmethode 1

Inhaltsübersicht 1.Gesetzliche Grundlagen 2.Beginn / Ende und Wechsel der Abrechnung 3.Anzahl Saldosteuersätze / 10% und 50% Regel 4.Export: vereinfachtes und Standard Verfahren 5.Bezugsteuer 6.Privatanteile 2

Gesetzliche Grundlagen Art. 37 MWSTG  Limiten  Umsatzlimite: 5,02 Mio.ab  Steuerschuldlimite:109‘000ab  Berechnung der Steuer (Multiplikator)  Konsultation Branchenverbände und Finanzkontrolle  Anwendungsdauer mindestens 1 Jahr  Effektive Methode: Wechsel zu SSS nach 3 Jahren Art. 35 Abs. 1 Bst. b MWSTG  Abrechnungsperiode (Halbjährlich) Art MWSTV  Detailregelungen 3

2. Unterstellung für die Abrechnung mit Saldosteuersatz. 4

Beginn der Unterstellung Neue steuerpflichtige Personen (Art. 78 Abs. 1 MWSTV) innert 60 Tage nach Zustellung der MWST-Nummer muss die Unterstellungserklärung eingereicht sein. Ohne Meldung innerhalb der Frist, muss drei Jahre nach der effektiven Methode abgerechnet werden 5

Beginn der Unterstellung Wechsel von der effektiven zur SSS: (Bereits steuerpflichtige Personen Art. 79 Abs. 1 MWSTV) bis spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode schriftlich melden, ab welcher der Wechsel erfolgen soll. Bei verspäteter Meldung erfolgt der Wechsel auf den Beginn der nachfolgenden Steuerperiode. 6

Beginn der Unterstellung Wechsel von der effektiven zur SSS: Es erfolgen keine Korrekturen auf dem Warenlager, den Betriebsmitteln und Anlagegütern (Art. 79 Abs. 3 MWSTV). Es erfolgen keine Steuerkorrekturen auf den Debitoren und Kreditoren, sofern nicht gleichzeitig die Abrechnungsart geändert wird (Art. 79 Abs. 4 MWSTV). 7

Überschreitung der Limiten (Art. 81 Abs MWSTV) Überschreitung um mehr als 50%  Im 1. Jahr rückwirkender Entzug  Ab dem 2. Jahr = Folgejahr Überschreitung um weniger als 50%  Freiwilliger Wechsel möglich  Wenn 2 Jahre hintereinander = Abrechnung ab 3. Jahr effektiv 8

Ende der Unterstellung – freiwillig Wenn auf die effektive Abrechnungsmethode gewechselt werden will, ist dies frühestens nach einem Jahr SSS möglich (Art. 37 Abs. 4 MWSTG). X (Einzelfirma) hat eine Drogerie und rechnet seit dem n mit dem SSS von 1,3% ab. Sie will per n+2 auf die effektive Abrechnungsmethode umstellen.  Für X ist eine Umstellung per n+2 möglich (wäre bereits ab n+1 möglich gewesen). 9

3. Gewährung von zwei SSS: 10% Regel und Mischbranchen: 50% Regelung. 10

Zuteilung der SSS bei zwei oder mehr Tätigkeiten Grundsatz Es werden höchstens zwei SSS zugeteilt. 10%-Regel Zuteilung von zwei SSS, wenn die Anteile der einzelnen Tätigkeiten am Gesamtumsatz voraussichtlich jeweils mehr als 10% betragen. In der Buchhaltung ist für jede Tätigkeit ein separates Ertragskonto zu führen. 11

Fallbeispiel TätigkeitenUmsatzSSSSteuer Handel1‘700‘0002.1%35‘700 Verlegen600‘0003.7%22‘200 Reinigung500‘0005.2%26‘000 Total2‘800‘00083‘ Die Munzinger AG nimmt ihre unternehmerische Tätigkeit im 2016 auf. Gemäss Budget wird sie folgende Jahresumsätze (inkl. Steuer) erzielen: Als Treuhänder werden Sie gefragt, wie die Munzinger abzurechnen hat. Wie beraten Sie?

Fallbeispiel - Lösung Variante 1 TätigkeitenUmsatzSSSSteuer Handel1‘700‘0003.7%62‘900 Verlegen600‘0003.7%22‘200 Reinigung500‘0005.2%26‘000 Total2‘800‘000111‘100 13

Fallbeispiel 2 - Lösung Variante 2 TätigkeitenUmsatzSSSSteuer Handel1‘700‘0002.1%35‘700 Verlegen600‘0005.2%31‘200 Reinigung500‘0005.2%26‘000 Total2‘800‘00092‘900 14

Zuteilung der SSS bei Mischbranchen – 50%-Regel Handelt es sich bei der Branche um eine so genannte Mischbranche (üblicherweise eine Haupt- und mindestens eine Nebentätigkeit), dann gilt nicht die 10%-Regel, sondern die 50%-Regel. Vorteil der 50%-Regel: Es kommt nur ein SSS zur Anwendung. Ein zweiter SSS wird nur zugeteilt, wenn der Umsatzanteil einer der ausgeübten Nebentätigkeiten regelmässig mehr als 50% des Gesamtumsatzes ausmacht. 15

4. Exporte Vereinfachtes Verfahren und Standard Verfahren. 16

Exporte – Vereinfachtes Verfahren Vereinfachtes Verfahren bei Exporten Deklaration des Umsatzes unter Ziff. 200 Abzug des Exports unter Ziff. 220 Mit diesem Vorgehen verzichtet die steuerpflichtige Person unwiderruflich auf die Abgeltung der Vorsteuer. 17

Exporte – Vereinfachtes Verfahren Die Hörgeräte GmbH (Verkauf, Service und Beratung) exportiert Hörgeräte nach Japan. Sie rechnet mit dem SSS von 3,7% ab. Der Umsatz im ersten Semester des Jahres 2015 beträgt CHF 100'000. Wie muss sie nach dem vereinfachten Verfahren abrechnen? 18

Exporte – Vereinfachtes Verfahren Die Hörgeräte GmbH muss im vereinfachten Verfahren den Umsatz – wie üblich – deklarieren und anschliessend unter der Ziff. 220 als Export in Abzug bringen. Mit diesem Vorgehen verzichtet sie jedoch unwiderruflich auf die Abgeltung der Vorsteuer. 19

Exporte – Standard Verfahren (Form. Nr. 1050) Standard Verfahren für Steueranrechnung bei Exporten (vgl. Art. 90 Abs. 1 Bst. a MWSTV) Deklaration des Umsatzes unter Ziff. 200 Versteuerung unter Ziff. 321/331 mit bewilligtem SSS Beiblatt Export zur Saldosteuersatz-Abrechnung Formular Nr Abzug unter Ziff. 470 Das Beiblatt ist mit der MWST-Abrechnung einzureichen. 20

Exporte – Standard Verfahren (Form. Nr. 1050) Das Verfahren zur annäherungsweisen Abgeltung der angefallenen Vorsteuer mittels Formular Nr tritt nur ein bei, Lieferungen von Gegenständen ins Ausland; Leistungen an internationale Organisationen und die Diplomatie, sofern der Ort die Leistung im Inland liegt Bei Lieferungen muss der Gegenstand selbst hergestellt oder steuerbelastet eingekauft worden sein. 21

Fallbeispiel Die Hörgeräte GmbH (Verkauf, Service und Beratung) exportiert Hörgeräte nach Japan. Sie mit dem SSS von 3,7% ab. Der Umsatz im ersten Semester des Jahres 2015 beträgt CHF 100'000. Wie muss sie nach dem Standard Verfahren (Form Nr. 1050) abrechnen? 22

Fallbeispiel - Lösung Die Hörgeräte GmbH muss beim Standard Verfahren die CHF 100’000 mit dem SSS von 3.7% abrechnen = CHF 3’700. Ergänzend dazu ist das Formular Nr auszufüllen und darin die CHF 100’000 : 108 x 8 = CHF 7’ zurückzufordern. Die ESTV wird der Hörgeräte GmbH die MWST von CHF 3’ (CHF 7’ – CHF 3’700) zurückerstatten 23

Fallbeispiel - Lösung Exporte – Standard Verfahren (Form. Nr. 1050) nHörgeräte40'0002' nHörgeräte40'0002' nHörgeräte20'0001' ' S06/n 24

100'000 Fallbeispiel - Lösung 25

3,7% 100'000 3'700 Fallbeispiel - Lösung 26

Anleitung zum Ausfüllen des Abrechnungsformulars SSS:  MI 12 Saldosteuersätze Anhang 4 7' ' Fallbeispiel - Lösung 27

5. Bezugsteuer. 28

Bezugsteuer (Art. 91 MWSTV) Leistungsbezüge von Unternehmen mit Sitz im Ausland nach den Art MWSTG sind zum gesetzlichen Satz (meistens Normalsatz), halbjährlich abzurechnen, und Entgelt entspricht 100%. Mit der SSS-Methode ist die Vorsteuer im Sinne einer Pauschale berücksichtigt. Bei hohen Dienstleistungsbezügen sollte deshalb abgewogen werden, ob die effektive Abrechnungsmethode nicht vorteilhafter wäre. Die Wechselfristen sind aber in diesem Fall zu beachten. 29

Fallbeispiel Die steuerpflichtige Computer AG erbringt EDV- Dienstleistungen. Ihr Halbjahresumsatz beträgt CHF 75'000 (inkl. MWST). Sie rechnet mit 6.1% SSS ab. In dieser Periode hat sie Beratungsleistungen aus Berlin (DE) bezogen und dafür umgerechnet CHF 11’000 bezahlt. Frage: Was sind die steuerlichen Folgen und wie ist das zu deklarieren? 30

Fallbeispiel - Lösung Die X AG muss den Umsatz zu 6.1% versteuern. Zusätzlich muss sie die Bezugsteuer zum Normalsatz von 8% abrechnen Berechnung: Steuerbarer Gesamtumsatz = CHF 75'000 x 6,1%CHF4'575 + Dienstleistungsbezug = CHF 11'000 x 8%CHF880 SteuerforderungCHF5'455 31

6. Privatanteile und Saldosteuersatz 32

Eigenverbrauch (Art. 92 und 93 MWSTV) Art. 92 MWSTV  wichtige Aussage(!) Der Eigenverbrauch (Vorsteuerkorrektur) ist, mit Ausnahme von Art. 83 Abs. 1 Bst. b MWSTV (Meldeverfahren), mit der Anwendung der SSS-Methode abgegolten. Art. 93 Abs. 1 MWSTV ist ebenfalls zu berücksichtigen 33

Privatanteile bei Abrechnung mit Saldosteuersätzen Einzelunternehmen: Bei Inhabern von Einzelunternehmen sind die Entnahmen (Eigenverbrauch) mit dem SSS abgegolten (Art. 92 MWSTV) 34

Privatanteile bei Abrechnung mit Saldosteuersätzen Eng verbundene Personen (Art 3 Bst. h MWSTG): unentgeltliche Abgabe von eingekaufte Leistungen müssen nicht abgerechnet werden unentgeltliche Abgabe von selber hergestellten Gegenständen und eigenen Dienstleistungen müssen mit SSS abgerechnet werden (Preis wie für Dritte) entgeltliche Leistungen müssen mit SSS abgerechnet werden (bezahltes Entgelt, mindestens Preis wie für Dritte) 35

Lohnausweisempfänger: Leistungen, die im Lohnausweis aufzuführen sind, gelten als entgeltlich und sind mit dem SSS abzurechnen (Art. 94 Abs. 4 MWSTV). Privatanteile bei Abrechnung mit Saldosteuersätzen 36

Besten Dank für die Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen zur MWST…? 37