Rechtliche Grundlagen von Erwerbung und Beschaffung von Dr. jur. Eric W. Steinhauer.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
an der Fachhochschule Kiel
Advertisements

Wir verkaufen Abschluss-T-Shirts
Schadenersatz Für die Pflichtverletzung aus den Kaufvertrags-pflichten ist Schadensersatz möglich, wenn der Schuldner an der Pflichtverletzung schuld ist!
Tutorium Privatrecht I + II
§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte
Quellenangaben : Der Verein , Kapitel ( Haufe Index : )
Brennpunkttag Schweinegrippe Was muss, was kann
Das Abstraktionsprinzip am Beispiel des Kaufvorganges
VOB-Sofortpaket Anwendung der Präqualifikation
IT - Vergabe + E - Vergabe
Die neue VOB 2009.
Bayerische Architektenkammer
Der Online-Kauf und seine Abwicklung Saarbrücken, 28. Oktober 2008
Mangelhafte Lieferung
Kauf- und Tauschvertrag
Europäisches Vergaberecht
§ 9 Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis
§ 7 Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht im Überblick
Gestaltungsmöglichkeiten bei Ausschreibungen in der Schuldnerberatung und Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung im Rahmen.
Bayerische Architektenkammer Architektenwettbewerbe Sie suchen nicht die erstbeste, sondern die beste Lösung!
Mängelhaftung beim Kauf:
Vertragsgestaltung.
Wir verkaufen Abschluss-T-Shirts
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.
System der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Samtgemeinde Hankensbüttel
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Grundstücksverkäufe, städtebauliche Verträge und Vergaberecht Beigeordneter Stephan Keller Städte- und Gemeindebund NRW.
Kommunale Strombeschaffung in Bayern ab 2014 Informationsveranstaltungen des Bayerischen Gemeindetags.
Herzlich Willkommen Informationsveranstaltung Differenzierungsunterricht in der Klassenstufe 8 und 9 Städtisches Gymnasium Rheinbach.
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung zu den Wahlen für die Qualifikationsphase Pflichtbedingungen Leistungskurswahlen unter Beachtung der.
» Eigenwirtschaftliche Verkehre ˃Vorrang » Gemeinwirtschaftliche Verkehre ˃Direktvergabe zulässig » Vorgaben des Aufgabenträgers ˃höhere Verbindlichkeit.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009.
1 Lerneinheit 20 – Überblick A.Leistungsstörungen § 29 Mietvertragsrecht im Überblick 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen.
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
SO : FAIR „ Rechtliche Hintergrund zur sozial-fairen öffentlichen Beschaffung“
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.
Schlechtleistungs- SPECIAL
„Was ist und soll ein Bibliotheksgesetz?“ von Dr. jur. Eric W. Steinhauer.
Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland Praxis – Probleme - Perspektiven von Dr. jur. Eric W. Steinhauer UB Ilmenau/Thür.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Informationsveranstaltung Basiskomponente Bibliotheksanwendung Seite 1 Virtuelle Bibliothek Bayern: Konsortialbildung, Datenbankinformationssystem,
BGB für Fortgeschrittene Universität Karlsruhe (TU) Institut für Informationsrecht Prof. Dr. iur. Peter Sester Erlöschen des Schuldverhältnisses 1 Aufrechnung,
1 Lerneinheit 3 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 5 Die allgemeine Nichtleistungs- (Eingriffs-)kondiktion nach § 812 I 1 Alt. 2.
Unionsbürgerschaft RL 2004/38/EG. Art 21 AEUV Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht für alle Unionsbürger unter dem Vorbehalt des Sekundärrechts Loslösung.
Vorgaben für die Einführung u. Beschaffung einer eVergabe-Lösung eVergabe ein Teilprojekt eGovernment- Masterplan Konzept der Zentralen Vergabestelle.
Redesign Geschäftsmodell Georg Pollhammer ( ) Kurs: Informationsverarbeitung II Kursleiter: Prof. Mag. Johann Mittendorfer.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Maria kauft sich von Ihrem Weihnachtsgeld bei einem großen Elektronikfachmarkt einen neuen Fernseher. Dieser wird ihr nach Hause geliefert und fachmännisch.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 10 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 13 Überblick § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung.
Oberstufe am Mauritius-Gymnasium
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Motive für eine Baufinanzierung
Industriemechaniker und Werkzeugmechaniker mit ihren Fachrichtungen
Praxisseminar Wie man ein Thema für seine Bachelorarbeit findet
Soziale Nachlassplanung Eine Kampagne der Genossenschaften
Erwerb Ferienhaus Niederlande
Wirtschaften in der Kriese Änderungen im Devisenrecht
WERKVERTRAGSRECHT aus der Sicht des Technikers
Abschluss des Kaufvertrags
Kaufvertrag.
Einheitlicher Lebenssachverhalt Verpflichtungsgeschäft § 433
Fächerwahl für die S6 Februar 2019.
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
 Präsentation transkript:

Rechtliche Grundlagen von Erwerbung und Beschaffung von Dr. jur. Eric W. Steinhauer

Überblick Der Kaufvertrag Buchpreisbindung Der gutgläubige Erwerb Die Schenkung Der Tausch Pflichtexemplarrecht Die Widmung von Bibliotheksgut Rechtsgrundlagen des Vergaberechts Wann findet Vergaberecht Anwendung? Das Vergabeverfahren

Der Kaufvertrag Geregelt in §§ 433 ff. BGB. Vertragsschluss  Angebot und Annahme  Willensmängel Vertragserfüllung  Zahlung des Kaufpreises  Übereignung der Kaufsache, §§ 929 ff. BGB Vertragsmängel (Gewährleistung), § 437 BGB  Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendung Abgrenzung zum Lizenzvertrag.

Buchpreisbindung Preise für Bücher sind nicht frei verhandelbar. „Gesetz über die Preisbindung für Bücher“ Eingeschränkte Rabattmöglichkeiten für Bibliotheken, § 7 Abs. 2 BuchPrG:  Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden. „Mängelexemplare“  Echter und gewillkürter Mangel.  Sinnvolle Erwerbungsalternative für Bibliotheken?

Der gutgläubige Erwerb Der Verkäufer ist nicht Eigentümer. Unter den Voraussetzungen von § 932 BGB kann er gleichwohl Eigentum verschaffen. Ein gutgläubiger Erwerb ist ausgeschlossen, wenn die betreffende Sache abhanden gekommen ist. Kommt in der Praxis beim Kauf von gebrauchten Büchern bzw. beim Verkauf von gestohlenem Bibliotheksgut vor.

Die Schenkung Geregelt in §§ 516 ff. BGB Probleme in der Praxis:  Auflagen des Schenkers.  „Aufgedrängte“ Geschenke  Wirtschaftliche Überlegungen bei der Einarbeitung

Die Widmung von Bibliotheksgut Hoheitlicher Akt, der die Eigenschaft von Bibliotheksgut als öffentliche Sache begründet. Privatrechtliche Situation Öffentlich-rechtliche Situation Wichtig vor allem bei der Aussonderung (Entwidmung). Bei der Aussonderung sind haushaltsrechtliche Vorgaben zu beachten.

Rechtsgrundlagen des Vergaberechts Die öffentliche Hand ist ein wichtiger Auftraggeber. Aus Gründen des wirtschaftlichen Gleichgewichts müssen Aufträge ab einem bestimmten Wert (Schwellenwert) nach bestimmten Regeln vergeben werden (Vergaberecht). Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung sind wichtige Ziele bei Vergabeentscheidungen. Rechtsgrundlagen  §§ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.  Vergabeverordnung (VgV)  „Verdingungsordnungen“ VOB, VOL, VOF.

Wann findet Vergaberecht Anwendung? Öffentlicher Auftraggeber und öffentlicher Auftrag. Erst ab einem bestimmten Schwellenwert.  § 2 Nr. 3 VgV: €. Unterhalb des Schwellenwertes sind das Haushaltsrecht und Verwaltungsvorschriften zu beachten.  z.B. in Sachsen-Anhalt: Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) – Ausgabe 2006 –; Ausnahmeregelungen; Landesweite Bekanntmachung öffentlicher Aufträge RdErl. des MW vom –

Das Vergabeverfahren Man unterscheidet drei Arten:  öffentliche Ausschreibung  beschränkte Ausschreibung  freihändige Vergabe Hinweise zur Vertiefung:  App, Das Vergaberecht – Regeln für das öffentliche Auftragswesen, in: Ausbildung – Prüfung – Fortbildung 31 (2005), H. 9, S ; H. 10, S  Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt: 

Dr. jur. Eric W. Steinhauer Universitätsbibliothek Magdeburg Tel. 0391/ Mobil: 0178/ Mail: Home: Blog: bibliotheksrecht.blog.de (Ab 1. Mai 2008)