Gesetzliche Anforderungen an Unternehmen in der Tschechischen Republik Seminar „Tschechien - Ihr erweiterter Heimmarkt“ Waidhofen / Thaya, 27.2.2012.

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 Präsentation transkript:

Gesetzliche Anforderungen an Unternehmen in der Tschechischen Republik Seminar „Tschechien - Ihr erweiterter Heimmarkt“ Waidhofen / Thaya,

Das Unternehmen in CZ Unternehmerische Tätigkeit in der Tschechischen Republik  Aufgrund einer in der Tschechischen Republik herausgegebenen Berechtigung  Aufgrund einer in einem anderen EU-Staat herausgegebenen Berechtigung

Gewerbliche Tätigkeit Unternehmerische Tätigkeit gemäß dem Gewerbegesetz Gesetz Nr. 455/1991 GBl., über gewerberechtliche Tätigkeit  Abgrenzung eines Gewerbes positiv – kontinuierliche selbständige Tätigkeit, die unter eigenem Namen, auf eigene Verantwortung zur Erreichung des Gewinns und zu den im Gewerbegesetz definierten Bedingungen ausgeübt wird. negativ – Tätigkeiten, deren Ausübung durch separate Vorschriften geregelt wird – z.B. Leistungen von Ärzten, Anwälten, Banken, Stromerzeugung, Landwirtschaft u.a..

Gewerbliche Tätigkeit Personen, die berechtigt sind, ein Gewerbe zu betreiben physische Personen  inländische - mit dem festen Wohnsitz in CZ  ausländische – mit dem festen Wohnsitz ausserhalb CZ  ausländische - die in CZ eine organisatorische Einheit gründen juristische Personen  inländische - mit Sitz in CZ  ausländische – mit Sitz ausserhalb CZ (Gründung einer organisatorischen Einheit in Tschechien)

Gewerbliche Tätigkeit Bedingungen zur Ausübung eines Gewerbes allgemeine Bedingungen  Alter – 18 Jahre  Rechtsfähigkeit  Unbescholtenheit Sonderbedingungen  Fachliche Befähigung je nach der Gewerbeart

Gewerbliche Tätigkeit Unbescholtenheit Wird durch ein im Wohnort herausgegebenes Dokument nachgewiesen in Wien - ausschliesslich Bezirkspolizeikommissariat In den jeweiligen Bundesländern – Bürgermeister der Gemeinde In statutarischen Städten – zuständige Polizeidirektionen (Bundespolizeidirektion) Bem. – Wenn der letztgültige Wohnort eines EU-Bürgers die Tschechische Republik ist, wird ein „tschechisches“ Führungszeugnis verlangt, das die jeweilige Gewerbebehörde selbt einholt Die vorzuliegenden Dokumente müssen nicht von einem offiziellen Gerichtsdolmetscher übersetzt werden – es reicht eine formlose Übersetzung ohne Stempel

Gewerbliche Tätigkeit Gewerbearten freie – enthält 80 Branchentätigkeiten handwerksmäßige genehmigungspflichtige (reglementiertes) Gewerbe konzessionierte

Gewerbliche Tätigkeit Erforderliche Dokumente zur Erlangung einer Gewerbeberechtigung Personalausweis Unbescholtenheitsnachweis Bezug zum Unternehmensort (z. B Mietvetrag, Zustimmung des Immobilienbesitzers usw.) Befähigungsnachweis (falls erforderlich) Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbemeldung beträgt 1000,- CZK.

Gewerbliche Tätigkeit Einheitliches Registrierformular (JRF) „Assistierte“ Eingabe  Mittels JRF sind diese Registrierungen möglich In Bezug auf die Finanzbehörde Anmeldung zur Einkommenssteuerregistrierung In Bezug auf die Tschechischen Verwaltung der Sozialversicherung Bekanntmachung über die Aufnahme (Beendigung ) der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit Anmeldung zur Kranken- und Sozialversicherung In Bezug auf die Krankenversicherung Bekanntmachung eines Versicherungsnehmers über die Aufnahme (Beendigung) der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit

Grenzüberschreitende Erbrigung der Dienstleistungen Grenzüberschreitende Ausübung von Dienstleistungen Gesetz Nr. 222/2009 GBl., über die Dienstleistungsfreizügigkeit Gesetz Nr. 18/2004 GBl., über Anerkennung der fachlichen Qualifikation Gesetz Nr. 455/1991 GBl., über das gewerbliche Unternehmen Ein EU-Staatsbürger kann auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zeitweilig oder gelegentlich Leistungen im Umfang seiner Gewerbeberechtigung ausführen Die Zeitweiligkeit oder die gelegentliche Ausführung wird individuell im Hinblick auf den Charakter, die Dauer, die Häufigkeit, die Regelmäßigkeit und die Kontinuität dieser Leistungen beurteilt Man kann die grenzüberschreitende Ausübung der Dienstleistungen auch durch Angestellte realisieren. grenzüberschreitende Ausübung der Dienstleistungen bezieht sich z.B. nicht an Bankgeschäfte, Lotterien, Wetten usw.

Grenzüberschreitende Erbrigung der Dienstleistungen Anmeldung der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik Lediglich bei regulierten Tätigkeiten (handwerklichen, gebundenen, konzessionierten) Pflicht bezüglich der Bekanntmachung der Tätigkeitsausübung vorab Anerkennungsbehörde Ministerstvo průmyslu a obchodu/Industrie- und Handelsministerium Na Františku Praha

Grenzüberschreitende Erbrigung der Dienstleistungen Verzeichnis der vom Dienstleistungsanbieter zu erbringenden Dokumente: Personalausweis Dokument, welches nachweist, dass der Dienstleister einen Sitz im Herkunftsland hat und gesetzeskonform die gegenständliche Tätigkeit ausübt und dass ihm die Berechtigung zur Ausübung der gegenständlichen Tätigkeit im jeweiligen Mitgliedsstaat weder entzogen noch zeitweilig ausgesetzt wurde Befähigungsnachweis (wenn die Tätigkeit im Herkunftsland reguliert wird) Nachweis über die Ausübung der gegenständlichen Tätigkeit im Herkunftsland für den Zeitraum von min. 2 Jahren im Laufe der 10 vorausgegangenen Jahre (wenn die Tätigkeit im Herkunftsland nicht reguliert wird) Nachweis über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung für einen etwaigen im Zuge der Ausübung der regulierten Tätigkeit verursachten Schaden (falls dies für die gegenständliche Tätigkeit erforderlich ist) Bei einer Rechtsperson werden diese Dokumente durch eine von ihr ermächtigte Person vorgelegt, welche für eine ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistung haftet

Grenzüberschreitende Ausübung der Dienstleistungen Die von Personen, die gelegentlich Leistungen erbringen, zu erfüllenden Auflagen, die im Zuge einer Prüfung der Gewerbebehörde nachzuweisen sind: Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung der gegenständlichen Dienstleistung  Personalausweis  Staatsangehörigkeitsnachweis  Dokument, welches nachweist, dass der Dienstleister einen Sitz im Herkunftsland hat  Nachweis über die gesetzkonforme Ausübung der gegenständlichen Tätigkeit im Herkunftsland  Nachweis über die Erfüllung der Anmeldungspflicht bezüglich der Leistungserbringung– bei regulierten Tätigkeiten  Bei den in Beilage 5 des Gewerbegesetzes angeführten Gewerben besteht die Pflicht, dass die Tätigkeit lediglich durch fachlich befähigte Personen ausgeführt wird

Grenzüberschreitende Erbringung der Dienstleistungen Einheitliche Kontaktstelle leistet Unterstützung Dienstleistungsanbietern aus anderen EU Staaten, die ihre Tätigkeit auf Tschechien erweitern wollen. Bc. Martin Šebesta tel BusinessInfo.cz - offizielles Portal für Unternehmen und den Export

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bc. Jan Kubišta tel