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Österreichisches E-Government 1 Novelle Signaturgesetz 2007 Begutachtungsfrist seit 24.9.2007 zu Ende.

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1 Österreichisches E-Government 1 Novelle Signaturgesetz 2007 Begutachtungsfrist seit 24.9.2007 zu Ende

2 SigG Novelle 2007 217.10.2007 Schwerpunkte der Novelle Tätigkeit von ZDA, die keine qualifizierten Zertifikate ausstellen, wird nicht mehr geregelt Erleichterung der Identifikation bei der Ausstellung qualifizierter Zertifikate Erweiterung des Begriffes des Signators Begriffsanpassungen (zB qualifizierte Signatur) Klarstellung der Bescheinigungspflicht

3 SigG Novelle 2007 317.10.2007 Tätigkeit von ZDA, die keine qualifizierten Zertifikate ausstellen, wird nicht mehr geregelt SigG Novelle 2007

4 417.10.2007 SigG Novelle 2007 - bisher „Gold-Plating“ der Signaturrichtlinie - Auch Regelung von ZDA, die keine qualifizierten Zertifikate ausstellen - nunmehr keine Anzeigepflicht für die Aufnahme der Tätigkeit eines ZDA, der keine qualifizierten Zertifikate ausstellt - Entfall der Aufsicht über diese ZDA - entspricht der Signaturrichtlinie - „ZDA“ als Abkürzung für „Zertifizierungsdiensteanbieter“ / „qualifizierte“ Signatur hat den Begriff „sichere“ Signatur abgelöst

5 SigG Novelle 2007 517.10.2007 Erleichterung der Identifikation bei der Ausstellung qualifizierter Zertifikate SigG Novelle 2007

6 617.10.2007 SigG Novelle 2007 - bisher war persönliche Vorlage eines amtlicher Lichtbildausweises zwingend erforderlich -nunmehr auch gleichwertiger, dokumentierter oder zu dokumentierender Nachweis möglich -gleichwertiger Nachweis der Identität: zB mittels RSa-Brief

7 SigG Novelle 2007 717.10.2007 Erweiterung des Begriffes des Signators SigG Novelle 2007

8 817.10.2007 SigG Novelle 2007 - bisher war als Signator grundsätzlich nur eine natürliche Person möglich - nunmehr Erweiterung des Begriffes des Signators - auch juristische Personen und sonstige rechtsfähige Einrichtungen können Signator sein - wesentliche Erleichterung zB für Amtssignatur - qualifizierte Zertifikate werden weiterhin nur an natürliche Personen ausgestellt; Grund: SigRL und insb. Rechtswirkungen der qualifizierten Signatur

9 SigG Novelle 2007 917.10.2007 Einführung des Begriffes der fortgeschrittenen elektronischen Signatur SigG Novelle 2007

10 1017.10.2007 SigG Novelle 2007 - bisher war der Begriff der fortgeschrittenen elektronischen Signatur nicht im SigG enthalten - Definition über § 2 Z 3 lit. a bis d SigG - nunmehr Einführung des Begriffes der fortgeschrittenen elektronischen Signatur - Beseitigung von Unklarheiten in der bisherigen Praxis durch Klarstellung in den Erläuterungen - Anpassung an den allgemeinen europäischen Sprachgebrauch - Aber: keine spezifischen Rechtswirkungen der fortgeschrittenen Signatur!

11 SigG Novelle 2007 1117.10.2007 Klarstellung der Bescheinigungspflicht SigG Novelle 2007

12 1217.10.2007 SigG Novelle 2007 - ausdrückliche Regelung, dass nur die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen an sichere Signaturerstellungseinheiten von der Bestätigungsstelle bescheinigt werden muss

13 SigG Novelle 2007 1317.10.2007 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Christian HERWIG Bernhard KARNING Peter KUSTOR Bundeskanzleramt Abt. I/11 E-Government – Recht, Organisation und Internationales


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