Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni 2014 - Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische.

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 Präsentation transkript:

Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische Kommission Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung Team Leader/Senior Legal Officer

Regionalpolitik EVTZ-Vorschlag Erfahrungen  Juli 2011 Bericht an EP und Rat  Erlass der nationalen Umsetzungsvorschriften  Mangelnde Zusammenarbeit Behörden und Mitgliedstaaten  Länge des Genehmigungsverfahrens  Personalstatut  Beteiligung von Mitgliedern aus Drittstaaten  Stand der Dinge Februar 2014  2008:4; 2009:6; 2010:6; Februar 2014: 46 + Pipeline: 16  Sitzstaat: HU 13; FR 10; IT,ES: 5; SK: 4; PL,EL,PT: 2; BE,LU,NL: 1  Beteiligung: DE:5; PL:2

Regionalpolitik EVTZ-Vorschlag Gründe  Juli 2011 Bericht an EP und Rat  Gründung und Verwaltung erleichtern; Klarstellung  Hindernisse bei Gründung beseitigen  Kontinuität bestehender EVTZ garantieren und deren Verwaltung erleichtern  zu intensiverer Nutzung von EVTZ  bessere Politikkohärenz und Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Körperschaften  ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei nationalen oder Unionsbehörden  „Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen“

Regionalpolitik „Präzisierungen” (Klarstellungen 1)  Lissabon-Vertrag “Union”, “territoriale Kohäsion”  Art. 3(1)nationale Behörden!  Art. 4(3)Gegenstand der Genehmigung  Art. 5(2)Veröffentlichung in C Serie gem. Modell im Anhang  Art. 8+9Unterschiedliche Dokumente  Art. 8(2)(g) anwendbares Recht für Übereinkunft  Art. 8(2)(h)anwendbares Recht für Organe  Art. 8(2)(j) anwendbares Recht mit direktem Bezug zu Tätigkeiten

Regionalpolitik „Präzisierungen” (Klarstellungen 2)  Art. 8(2)(k)anwendbares Recht für Mitarbeiter + Grundsätze Personalverwaltung + Einstellungen  Art. 9(2)(e) Verfahren für Personalverwaltung + Einstellungen  Art. 12(2a)Haftung des EVTZmbH  Art. 16(1)Information auch der anderen MSt  Art. 17neuer Termin für nächsten Bericht (1. August 2018)  Art. 18neuer Termin für geänderte nationale Regeln (6 Monate nach Inkrafttreten = 22.Juni 2014)

Regionalpolitik „Vereinfachungen”  Art. 4 Genehmigungsverfahren  (3)„Teilnahme“ + Übereinkunft  „in der Regel“ drei Monate  sechs Monate  Stillschweigende Vereinbarung (außer Sitzstaat)  (6a)Beitritt neuer Mitglieder  Art. 8 Satzung  (3)Gebiet bei ETZ-Programme oder IR und Netzwerken  Art. 2 Ä-VO Übergangsbestimmungen  EVTZ vor gegründet  keine Änderungsverpflichtungen  EVTZ vor fehlt nur Registrierung/Veröff  alte VO  EVTZ Verfahren vor begonnen  alte VO  EVTZ Verfahren nach begonnen  geänderte VO

Regionalpolitik Verbesserungen (Neues)  Art. 2(1a) Anwendbares Recht Tätigkeiten  Art. 3 „öffentliche Unternehmen“ + „Dienstleistungen von allg. wirtschaftl. Interesse“  Art. 3(2)1zu1 EVTZ, aber Sitz in EU  Art. 3a, 4(3a), 4a Mitglieder aus Drittstaaten und ÜLG  Art. 7(2)(3) Struktur  nächsten beiden slides Strategie Europa 2020 Abbau von Hindernissen für territoriale Zusammenarbeit  Art. 7(4)„Satzungshoheit“ der Versammlung  Art. 12(2a) Abdeckung der Risiken bei EVTZmbH  Art. 16(1)³Informationsaustausch zwischen KOM, AdR und MSt  Art aBericht auf Grundlage von Indikatoren

Regionalpolitik Aufgaben jetzt Was kann ein EVTZ tun? „vornehmlich“ „beschränkt” auf  Umsetzung der Programme für ETZ (EVTZ handelt als VB  Förderbescheide) und  Projekte für territoriale Zusammenarbeit (EFRE, ESF, KF) (EVTZ ist Begünstigter) (EVTZ könnte als zwischengeschaltete Stelle IR Zusammenarbeit oder einen Teil eines OP verwalten) „kann“ „durchführen“  „sonstige spezifische Maßnahmen terr. Zusammenarbeit“ mit finanz. Beteiligung der EU oder ohne finanz. Beteiligung der EU

Regionalpolitik Aufgaben nach Änderung Was kann EVTZ tun? Aufgaben zielen auf „Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit“ ab  Art. 7(2)  „kann sonstige spezifische Maßnahmen terr. Zusammenarbeit“ mit finanzieller Beteiligung der EU  oder ohne finanz. Beteiligung der EU -> Art. 7(3) 1.Unterabsatz.  „Im Einzelnen“ „Umsetzung von Kooperationsprogrammen“ oder „Teile davon“ oder von  „Projekten“ die durch die EU über ERDF, ESF und/oder KF unterstützt werden  Art. 7(3) 2. Unterabsatz

Regionalpolitik Was wurde nicht geregelt?  Öffentlicher/privater Rechtsstatus, aber gilt immer als „Einrichtung des öffentlichen Rechts”  Art. 2(15) Allg.VO  Privatsektor generell mitgliedschaftsberechtigt  Vergaberecht  neue EU Vergaberichtlinien  MWSt Befreiung  aber Vorschlag dort?  Recht der Soz. Sicherheit für Personal (  VO (EG) Nr. 883/2004 )  Optionen für Arbeitsrecht (  2.Gemeinsame Erklärung)

Regionalpolitik Nationale Umsetzungsregeln  Art. 16(1)wirksame Anwendung dieser VO sicherstellen "einschl. Bestimmung der zuständigen Behörden"  Art. 4(3)nationale Vorschriften zur Mitgliedschaft  Art. 5(1)Registrierung/Veröffentlichung  Art. 6Kontrolle öffentlicher Mittel  Art. 7(2)Teilnahme außerhalb der Zuständigkeiten  Art. 11(2)Jahresabschluss  Art. 12(2a)Haftungsbeschränkung  Art. 12/14Rückzug/Auflösung  Art. 15Rechtsschutz  Art. 16(2)Gebühren

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