SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online Vergleich Ziel- und Dauerschuldverhältnis Einmaliger LeistungsaustauschLeistungsaustausch auf Dauer oder doch Zeit.

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SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online Vergleich Ziel- und Dauerschuldverhältnis Einmaliger LeistungsaustauschLeistungsaustausch auf Dauer oder doch Zeit angelegt Leistungsumfang: steht bei Vertragsabschluß fest... ist abhängig von der Dauer des Schuldverhältnisses Endet mit ErfüllungEnde muß gesetzt werden " Je kürzer, je lieber "" Je länger, je lieber “ (Gschnitzer) Bei Fehlern (in der Wurzel): Auflösung ex tunc = rückwirkend Auflösung ex nunc = ab jetzt Beispiele: Kauf-, Werkvertrag, Schenkung Beispiele: Miet-, Arbeits-, Bierbe- zugsV, Vereinsmitgliedschaft Zeitungsabo = Kaufvertrag und Servicevertragt = Werkvertrag

SoWi Ü 5- 2 Barta: Zivilrecht online Untypische ZSchV & DSchV qKauf- und Werkvertrag gelten als Prototypen der ZSchV, kommen aber auch als DSchV vor: l Kauf einer Zeitung am Kiosk = ZSchV l Zeitungsabo = DSchV l Kommunale BezugsVe über Strom = DSchV l Service- oder ReinigungsVe = WerkV als DSchV qUmgekehrt kommen die Prototypen des DSchV – Dienst- oder Arbeitsvertrag und Bestandvertrag – nicht als ZSchV vor Aber auch im Bereich der DSchV gibt es Diversifikationen: l DSchV auf bestimmte Zeit l DSchV auf unbestimmte Zeit

SoWi Ü 5- 3 Barta: Zivilrecht online Beendigung von Dauerschuldverhältnissen jedenfalls qDurch Einvernehmliche Auflösung l durch "contrarius actus“ Dauerschuldverhältnisse qauf bestimmte Zeit: durch Zeitablauf vgl § 1113 ABGB qauf unbestimmte Zeit: durch Kündigung –einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung –Die Kündigung ist grundsätzlich formfrei; aber Ausnahmen

SoWi Ü 5- 4 Barta: Zivilrecht online Die ordentliche Kündigung qDie ordentliche Kündigung wirkt: l befristet und l löst DSchV mit Ablauf der Kündigungsfrist auf; l keine Angabe eines Grundes nötig Zugang der Kündigung Ausspruch der Kündigung Kündigungs-Termin Beginn des Dauer- schuldverhältnisses Ende des Dauer- schuldverhältnisses Kündigungsfrist

SoWi Ü 5- 5 Barta: Zivilrecht online Die „außerordentliche“ Kündigung q Die außerordentliche Kündigung wirkt: l fristlos (schon mit Zugang) l Sie bedarf eines wichtigen Grundes und l stellt ein unverzichtbares Notventil dar; Denn: Niemand kennt die Zukunft! Beachte: „Eigene“ Terminologie beim Arbeitsvertrag: fristlose Entlassung  durch Arbeitgeber vorzeitiger Austritt  durch Arbeitnehmer

SoWi Ü 5- 6 Barta: Zivilrecht online § 1113 ABGB Verlauf der Zeit „Der Bestandvertrag erlischt auch durch den Verlauf der Zeit, welcher ausdrücklich oder stillschweigend, entweder durch den nach einem gewissen Zeitraume ausgemessenen Zins, wie bey sogenannten Tag-, Wochen- und Monathzimmern, oder durch die erklärte,oder aus den Umständen hervorleuchtende Absicht des Bestandnehmers bedungen worden ist.“