Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, 1999 6.Stunde - Vorvertrag 1 Zielschuldverhältnis - Dauerschuldverhältnis qEinmaliger.

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Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 1 Zielschuldverhältnis - Dauerschuldverhältnis qEinmaliger Leistungsaustausch qLeistungsaustausch auf Dauer oder doch Zeit angelegt qLeistungsumfang steht bei Vertragsabschluß fest q... ist abhängig von der Dauer des Schuldverhältnisses qEndet mit Erfüllung qEnde muß gesetzt werden q" je kürzer, je lieber" q" je länger, je lieber“ (Gschnitzer) qBei Fehlern: Auflösung ex tunc (=rückwirkend) qAuflösung ex nunc (= ab jetzt) qBeispiele Kaufvertrag, Werkvertrag, Schenkung qBeispiele Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bierbezugsvertrag, Vereins- verhältnis; aber auch: Zeitungsabo (=Kaufvertrag) Servicevertrag (= Werkvertrag);

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 2 Untypische Ziel- & Dauerschuldverhältnisse qKauf- und Werkvertrag gelten als Prototypen der ZSchV - dennoch kommen beide auch als DSchV vor: l Kauf einer Zeitung am Kiosk = Kauf als ZSchV l Zeitungsabo = Kauf als DSchV l der kommunale Bezugsvertrag: Strom = Kauf als DSchV l Service- oder Reinigungsverträge = Werkvertrag als DSchV qUmgekehrt kommen die Prototypen des DSchV - Dienst- oder Arbeitsvertrag und Bestandvertrag - nicht als ZSchV vor Aber auch im Bereich der DSchV gibt es Diversifikationen: - DSchV auf unbestimmte Zeit - DSchV auf bestimmte Zeit

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 3 Beendigung von Dauerschuldverhältnissen qEinvernehmliche Auflösung l durch "contrarius actus“ qDauerschuldverhältnisse l auf bestimmte Zeit: durch Zeitablauf vgl § 1113 ABGB§ 1113 ABGB l auf unbestimmte Zeit: durch Kündigung = = einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung grundsätzlich formfrei

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 4 Die ordentliche Kündigung qOrdentliche Kündigung l wirkt befristet l löst Dauerschuldverhältnisse mit Ablauf der Kündigungsfrist auf l aber keine Angabe eines Grundes notwendig Zugang der Kündigung Ausspruch der Kündigung Kündigungs-Termin Beginn des Dauerschuldverhältnisses Ende des Dauerschuldverhältnisses Kündigungsfrist

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 5 Die außer ordentliche Kündigung q Außerordentliche Kündigung l wirkt fristlos (mit Zugang) l beim Arbeitsvertrag: fristlose Entlassung vorzeitiger Austritt l wichtiger Grund notwendig: unverzichtbares Notventil!

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 6 Ausnahmen von der Endigungsfreiheit bei Dauerschuldverhältnissen l Kein freies Kündigungsrecht in bestimmten Fällen l Grund: Schutz typisch sozial Schwächerer qMieterschutz nach MRG l Zinsschutz + Kündigungsschutz l gerichtliche Kündigung qArbeitsrecht l Kündigungs- und Entlassungsschutz

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 7 Kündigungs- und Entlassungsschutz im Arbeitsrecht qArbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer idR Existenzgrundlage; Daher beschränkt das Arbeitsrecht das freie Kündigungsrecht des Arbeitgebers q Arten : l allgemeiner Kündigungsschutz = anwendbar auf alle AN l besonderer = anwendbar nur auf bestimmte AN-Gruppen zB: BR-Mitglieder, AN unter Mutter- oder Vaterschutz, Präsenz- oder Zivildiener

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 8 Allgemeiner Kündigungsschutz: §§ 105,107,130 ArbVG qAG hat vor jeder Kündigung Betriebsrat (BR) zu verständigen: l dieser kann innerhalb von 5 Tagen Stellung nehmen l Betriebsrat kann Beratung (mit AG) verlangen l Kündigungen vor Ablauf der 5-Tage-Frist sind unwirksam l individuelle Anfechtung beim Arbeits- u Sozialgericht möglich wenn Betriebsrat der Kündigung nicht ausdrücklich zustimmt

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 9 Allgemeiner Kündigungsschutz qAnfechtung ist in folgenden Fällen zulässig: l Kündigung erfolgte aus verpöntem Motiv zB wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft, bevorstehender Einberufung zum Präsenz- oder Zivildienst oder Geschlecht des Arbeitnehmers etc; Diskriminierungsschutz l Kündigung ist sozial ungerechtfertigt; oft schwierige Abwägungsfragen qAllgemeiner Entlassungsschutz flankiert funktional Kündigungsschutz (wegen Umgehungsgefahr!) Verständigungspflicht und idF Anfechtungsmöglichkeit bei Gericht

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 10 Kündigung des DSchV Heimvertrag qGrundsätzlich für beide Seiten (also Heimbewohner und Heimträger) kündbar qSchutzgesetzcharakter verlangt aber nach Beschränkungen für Heimträger: l Kündigung nur aus wichtigem Grund (OGH!) Barta/Ganner, Zur Auflösung des Altenheimvertrages durch den Heimträger, WoBl 1998, 93 ff. l de lege ferenda?: Nur nach Vorwarnung! l Wichtig wäre auch eine Härteklausel!

Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 11 § 1113 ABGB Verlauf der Zeit; „Der Bestandvertrag erlischt auch durch den Verlauf der Zeit, welcher ausdrücklich oder stillschweigend, entweder durch den nach einem gewissen Zeitraume ausgemessenen Zins, wie bey sogenannten Tag-, Wochen- und Monathzimmern, oder durch die erklärte,oder aus den Umständen hervorleuchtende Absicht des Bestandnehmers bedungen worden ist.“