Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Privatrecht II Lektion 4 Mangelhafte Verträge (§ 3, I - IV)

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Privatrecht II Lektion 4 Mangelhafte Verträge (§ 3, I - IV)"—  Präsentation transkript:

1 Privatrecht II Lektion 4 Mangelhafte Verträge (§ 3, I - IV)

2 Übersicht zur Lektion 4 Formmängel (§ 3, II) Inhaltsmängel (§ 3, III)
Übervorteilung (§ 3, IV)

3 Die drei Kernfragen des Vertragsrechts
Ist ein Vertrag zustande gekommen? Vertragsschluss Vertragsauslegung Ist der Vertrag gültig zustande gekommen? Vertragsmängel Ist der Vertrag richtig erfüllt worden? Leistungsstörungen

4 Vertragsmängel: Ungültigkeitsgründe
Tatbestand Rechtsfolge Fehlende Handlungsfähigkeit Formmängel Inhaltsmängel Nichtigkeit Übervorteilung Willensmängel Anfechtbarkeit

5 Nichtigkeitsgründe Handlungs- unfähigkeit Formmängel Inhaltsmängel
Art ZGB Art OR Art OR

6 Rechtsfolge: Nichtigkeit des Vertrages
Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes A B Ungültigkeit des Vertrages* A B *Eventuell nur teilweise Ungültigkeit gemäss Art. 20 Abs. 2 OR (Teilnichtigkeit)

7 bei Erfüllung eines ungültigen Vertrages Ungültigkeit des Vertrages
Rückabwicklung bei Erfüllung eines ungültigen Vertrages Ungültigkeit des Vertrages A B Verkäufer Käufer Eigentumsherausgabe A B Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

8 Gesetzliche Formvorschriften
Form des Vertrages (Art. 11 – 16 OR) Grundsatz Ausnahme Formfreiheit (Art. 11 Abs. 1 OR) Gesetzliche Formvorschriften

9 Zweck der Formvorschriften
Warnfunktion (Schutz vor Übereilung) Rechtssicherheit (Beweismittel) Rechtsklarheit (öffentliche Register) Information (Konsumentenschutz)

10 Arten von gesetzlichen Formvorschriften
Einfache Schriftlichkeit (Art OR) Qualifizierte Schriftlichkeit Öffentliche Beurkundung Beispiele: - Schenkung - Lehrvertrag Beispiele: - Konsumkredit - Testament Beispiele: - Grundstückkauf - Bürgschaft

11 Einfache Schriftlichkeit (Art. 13 – 15 OR)
Erklärung in Schriftform (Verurkundung des Erklärungsinhaltes) Unterzeichnung des Schriftstückes durch die verpflichtetende Partei und eigenhändige Unterschrift

12 Elektronische Signatur
(Art. 14 Abs. 2bis OR) „Nur ausnahmsweise stellt das schweizerische Recht Formerforder-nisse auf. Heute besteht keine Möglichkeit, solche Verträge elektro-nisch zu schliessen, da diese eigenhändig unterzeichnet werden müssen (Art. 14 Abs. 1 OR). Mit der Einfügung einer neuen Bestim-mung ins Obligationenrecht wird dieser Rechtszustand überwunden. So können künftig alle Verträge, für die das Gesetz die Schriftform verlangt, auch elektronisch geschlossen werden (beispielsweise per oder durch das Eingehen auf ein Online-Angebot auf Daten-netzen wie dem Internet). Dafür muss der Vertrag von der Person, die sich verpflichtet, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ver-sehen werden.“ (aus: Botschaft zum BG über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur, in Kraft seit )

13 Vertraglich vorbehaltene Form
(Art. 16 OR) Art. 16 Abs. 1 OR Es wird vermutet, dass die Parteien vor Erfüllung der Form nicht verpflichtet sein wollen (Gültigkeitserfordernis). Art. 16 Abs. 2 OR Es wird vermutet, dass die vereinbarte Schriftform als „einfache Schriftlichkeit“ im Sinne von Art OR verstanden wurde.

14 Rechtsmissbräuchliche Berufung auf einen Formmangel des Vertrages
(Art. 2 Abs. 2 ZGB) vor der Erfüllung des Vertrages nach der (beidseitigen) Erfüllung des Vertrages nicht rechtsmissbräuchlich rechtsmissbräuchlich

15 Rechtsmissbräuchliche Berufung auf einen Formmangel des Vertrages
(Art. 2 Abs. 2 ZGB) „Ob ein Rechtsmissbrauch vorliege, der die Berufung auf Formnichtigkeit eines Kaufvertrages verbietet, hat der Richter nicht in Anwendung von starren Regeln zu entscheiden, sondern unter Würdigung aller Umstände des konkreten Falles. Dabei kommt der erfolgten freiwilligen Erfüllung des Kaufvertrages durch die Parteien besondere Bedeutung zu. Sie schliesst zwar nicht notwendigerweise aus, dass die Nichtigkeit des Vertrages dennoch berücksichtigt werde, lässt die Anrufung des Formmangels aber doch als rechtsmissbräuchlich erscheinen, wenn nicht die Würdigung aller übrigen Umstände, namentlich das Verhalten der Parteien bei und nach Vertragsschluss, eindeutig zum gegenteiligen Schluss führt.“ (BGE 104 II 99, E. 3)

16 Inhalt des Vertrages (Art. 19 – 20 OR)
Grundsatz Ausnahme Inhaltsfreiheit (Art. 19 Abs. 1 OR) Gesetzliche Inhaltsschranken

17 Arten von Inhaltsmängeln
(Art. 19 Abs. 2, Art. 20 Abs. 1 OR) Unmöglichkeit Widerrechtlichkeit Sittenwidrigkeit anfängliche objektive Unmöglichkeit Verstoss gegen zwingendes Privatrecht oder öffentliches Recht Verstoss gegen die guten Sitten

18 Unmögliche Verträge anfängliche Unmöglichkeit objektive Unmöglichkeit
und Die versprochene Leistung ist bei Vertragsabschluss unmöglich. Die versprochene Leistung ist für jeden Schuldner unmöglich.

19 Widerrechtliche Verträge zwingendes Privatrecht
Verstoss gegen zwingendes Privatrecht Verstoss gegen öffentliches Recht oder Beispiele: - Art. 100 Abs. 1 OR - Art. 361/62 OR - Art. 404 Abs. 1 OR

20 Sittenwidrige Verträge Persönlichkeitsrechts
Verletzung des Persönlichkeitsrechts Sonstiger Verstoss gegen die guten Sitten oder Sittenwidrige Freiheitsbeschränkung einer Vertragspartei (Art. 27 Abs. 2 ZGB) Verstoss gegen die herrschenden Moralvorstellungen (Fallgruppen*)

21 *Fallgruppen sittenwidriger Verträge
Verträge, die auf eine sexuelle Leistung gerichtet sind (z.B. Prostitution) Verträge, die gegen sozialethische Wertungen verstossen (z.B. Schmiergeldversprechen) Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (z.B. überhöhter Darlehenszins) Beeinträchtigung obligatorischer Rechte von Dritten (z.B. Verleitung zum Vertragsbruch)

22 Anfechtungsgründe Übervorteilung Willensmängel Art. 21 OR

23 Rechtsfolge: Anfechtbarkeit des Vertrages
Vorliegen eines Anfechtungsgrundes A B Übervorteilter Übervorteilender Anfechtungs- erklärung Ungültigkeit des Vertrages* B A *Eventuell nur teilweise Ungültigkeit gemäss Art. 20 Abs. 2 OR (Teilnichtigkeit)

24 Übervorteilung (Art. 21 OR)
Tatbestand Rechtsfolge Offenbares Missverhältnis Schwächelage Ausbeutung Anfechtbarkeit

25 Tatbestand der Übervorteilung Offenbares Missverhältnis
Übervorteilter Übervorteilender Leistung A B Gegenleistung Schwächelage Ausbeutung Notlage Unerfahrenheit Leichtsinn


Herunterladen ppt "Privatrecht II Lektion 4 Mangelhafte Verträge (§ 3, I - IV)"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen