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Veröffentlicht von:Elizabeth Baumgartner Geändert vor über 8 Jahren
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Herzlich Willkommen!
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Möglichkeiten und Kriterien Mag. Dr. Patricia Radl-Rebernig, MBA Tourismusförderungen
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Förderstellen ÖHT – Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH KWF – Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Kommunalkredit Public Consulting Ökofit Kärnten Allgemeines
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Wer kann einreichen? Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Förderwerber lt. jeweiliger Richtlinie/Programm Beherbergungsbetriebe Gastronomiebetriebe Campingplätze Freizeitbetriebe Jungunternehmer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Sowohl Pacht- als auch Eigentumsbetriebe KMU Betriebsstätte in Österreich Investitionskredit muss vorhanden sein
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Fördermöglichkeiten Darlehen mit Zinsenzuschuss Verlorene Zuschüsse Zinsbegünstigte Darlehen Haftungen
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Investitionsschwerpunkte (SP) ÖHT Qualitätsverbesserung Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation Errichtung u. Verbesserung v. touristischen Infrastruktureinrichtungen Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen - Barrierefreiheit Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
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Haftung ÖHT Überblick Fördermöglichkeiten ÖHT - KWF 10.0001 Mio. 300.000 700.000100.000 5 Mio. Jungunternehmerförderung ERP-Kleinkredit Investitionszuschuss Top Tourismus 2014 - 2020 EIB-Kredit ÖHT-Kredit KWF: Zuschuss Kreditkosten max. 7,5 % KWF: Zuschuss Kreditkosten max. 7,5 % KWF: Einmalzuschuss 5 % (förderbare Inv.ko) KWF: Einmalzuschuss 5 % (förderbare Inv.ko) KWF: Einmalzuschuss 7,5 % KWF: Einmalzuschuss 7,5 % KWF: Zinsendienst max. 2 % 5 % Zuschuss (SP) bzw. 10 % Zuschuss (SP KWF) KWF: Zinsendienst max. 2 % 5 % Zuschuss (SP) bzw. 10 % Zuschuss (SP KWF) Schwerpunkte KWF: Ganzheitliche Unternehmensentwicklung Wesentliche Kapazitätsausweitung Neue Angebote/Produkte Wirtschaftliche Herausforderung Schwerpunkte KWF: Ganzheitliche Unternehmensentwicklung Wesentliche Kapazitätsausweitung Neue Angebote/Produkte Wirtschaftliche Herausforderung 20.000 250.000
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Investitionsförderung ÖHT - KWF Investition 100.000 EUR bis 700.000 EUR Einmalzuschuss von max. 5 % der förderbaren Kosten Erfüllung eines Investitionsschwerpunktes (2 bis 6) – mind. 75 % der förderbaren Kosten müssen den SP abdecken Anschlussförderung KWF – Einmalzuschuss 5 %
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Investitionsförderung ÖHT - KWF Investition von 700.000 EUR bis 1.000.000 EUR ÖHTKWF Zinsbegünstigter (EIB) Top-Impuls- Kredit bis max. 60 % der förderbaren Kosten (Neubauten 50 %) kein Zinsenzuschuss Laufzeit: 10 Jahre + 1 – 2 Jahre tilgungsfreie Zeit Anschlussförderung: Zinsenzuschuss bis max. 2 % 5 % bei Erfüllung eines SP der ÖHT oder 10 % bei Erfüllung SP des KWF Ganzheitliche Unternehmensentwicklung Wesentliche Kapazitätsausweitung Neue Angebot/Produkte Wirtschaftliche Herausforderung Beherbergungsneubau: Ausnahmefälle
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Investition ab 1.000.000 EUR bis max. 5.000.000 EUR Investitionsförderung ÖHT - KWF ÖHTKWF ÖHT Top Investitions-Kredit bis max. 60 % der förderbaren Kosten (Neubauten 50 %) Zinsenzuschuss 2 % auf 10 Jahre Laufzeit: 10 Jahre – länger kann vereinbart werden Anschlussförderung: Zinsenzuschuss bis max. 2 % 5 % bei Erfüllung eines SP der ÖHT oder 10 % bei Erfüllung SP des KWF Ganzheitliche Unternehmensentwicklung Wesentliche Kapazitätsausweitung Neue Angebot/Produkte Wirtschaftliche Herausforderung Beherbergungsneubau: Ausnahmefälle
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ERP-Kleinkredit ÖHTKWF ERP-Kredit in Höhe von 10.000 bis 300.000 EUR Fixzins: 0,5 % tilgungsfreie Zeit, 0,75 % Tilgungszeit Bankenbesicherung notwendig Laufzeit: 6 Jahre – 1. Jahr tilgungsfrei Förderbar sind: Materielle und immaterielle Investitionen, u.a. auch Ersatzinvestitionen Gebrauchte Maschinen/Geräte Aktivierung in der Bilanz Anschlussförderung: Zuschuss in Höhe von max. 7,5 % zur Deckung der Kreditkosten Zinsendienst und Gebühren – direkt an ÖHT Kosten für Haftung durch ÖHT oder Hausbank – Direktüberweisung an ÖHT oder Hausbank Investitionen von 10.000 EUR bis 300.000 EUR
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Jungunternehmerförderung Investitionen von 20.000 EUR bis 250.000 EUR ÖHTKWF Zuschuss von 7,5 % der förderbaren Bemessungsgrundlage Übernahme Haftung für kommerzielle Bankfinanzierung Förderung mit Investitions- förderung bei Kosten über 250.000 EUR Förderbar sind: Materielle Investitionen Aktivierung in der Bilanz Erwerb eines Unternehmens Ablösen bei Betriebsübernahmen Anschlussförderung: Zuschuss in Höhe von 7,5 % bis 250.000 EUR
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Haftung ÖHT Übernahme von Haftungen für Fremdkapital (geförderte und kommerzielle Kredite) Haftungshöhen: 100.000 bis 4 Mio. EUR (Jungunternehmer und ERP-Kleinkredit entsprechend Richtlinien) 80 % des Fremdkapitals Projekte: Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Innovation, Angebotsdiversifizierung Schaffung touristischer Infrastruktureinrichtungen Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Maßnahmen Neugründung oder Übernahme ERP-Kleinkredit Finanzielle Restrukturierungen
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Kosten, die anfallen können … Zinsendienst Bearbeitungsgebühren Darlehen Haftungsgebühr Garantien ÖHT Garantieentgelte – laufend/jährlich Haftungsgebühren Bank Ausstellungsgebühren Haftung Bearbeitungsgebühren Bank Kosten für Überbrückungsfinanzierung bei Bank Kündigungsprovision bei vorzeitiger Kündigung
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Umweltförderungen Thermische Solaranlagen für Betriebe Thermische Gebäudesanierung Elektromobilitätsmaßnahmen (E-Ladeinfrastruktur, …) Holzheizungen Wärmepumpen Fernwärmeanschlüsse LED-Systeme im Innenbereich Energiesparen in Betrieben Klimatisierung und Kühlung ÖKOFIT Kärnten: Beratungen in unterschiedlichen Bereichen zum Thema Umwelt – www.oekofit.at
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Antragstellung Detaillierte Projektbeschreibung Schwerpunkte Investitionskosten – möglichst genau Zusätzliche Unterlagen Finanzierungszusage Baubewilligungen Sonstige notwendige Genehmigungen Jahresabschlüsse Zeitfaktor – rechtzeitig – vor Bestellung, … Antrag: an ÖHT mit Beiblatt KWF Online-Einreichung
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Qualifizierung Qualifizierungsscheck des KWF Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen, die für die unternehmerische Tätigkeit relevant sind Mindestkosten: 1.000 Euro Max. Fördersumme: 50 % bzw. 2.000 Euro Zertifizierte Bildungsanbieter zB. Laufzeit: 12 Monate
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit radl-rebernig consulting Glein 12 a, 9431 St. Stefan/Lav. T 0650 777 73 24 office@radl-rebernig.at
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