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FOWI Kreditsicherheiten in Bulgarien Wahlfach: Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa Wirtschaftsuniversität Wien, 29.11.2007 Mag. Boris Metodiev FOWI.

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Präsentation zum Thema: "FOWI Kreditsicherheiten in Bulgarien Wahlfach: Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa Wirtschaftsuniversität Wien, 29.11.2007 Mag. Boris Metodiev FOWI."—  Präsentation transkript:

1 FOWI Kreditsicherheiten in Bulgarien Wahlfach: Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa Wirtschaftsuniversität Wien, 29.11.2007 Mag. Boris Metodiev FOWI Forschungsinstitut für Osteuroparecht boris.metodiev@wu-wien.ac.at DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH boris.metodiev@dla.com

2 FOWI

3 Literatur Daskalov/Metodiev, Unternehmensgründung in Bulgarien, Lexis Nexis ARD Orac (2006) – erhältlich in der WU-Bibliothek Kreditsicherheiten (Seite 3 f) und Insolvenzrecht (Seite 6 f).

4 FOWI Zugang zu bulgarischen Rechtsquellen www.ciela.net (entgeltlich) Auf Englisch und Bulgarisch Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung etc.

5 FOWI Beispiel der Sicherheitenstruktur eines Kredits Eine österreichische Bank räumt einem Bauunternehmer einen Kredit in der Höhe von EUR 100 Mio. für die Errichtung eines Business Center in Sofia ein Folgende Sicherheiten werden vereinbart:

6 FOWI Beispiel der Sicherheitenstruktur eines Kredits Hypothek auf das Grundstück und das zu errichtende Gebäude Sonderpfand an die Geschäftsanteile der Schuldnergesellschaft Sonderpfand an die Forderungen aus Vermietung des Business Centers Sonderpfand an die Bankkonten der Schuldnergesellschaft

7 FOWI Hypothek Rechtsgrundlage: Art 166 ff Gesetz über die Schuldverhältnisse und die Verträge Das Hypothekenrecht ist das dingliche Recht des Gläubigers sich bei Nichterfüllen seiner fälligen Forderung aus dem Gegenstand der Hypothek vorrangig zu befriedigen.

8 FOWI Gegenstand der Hypothek Grundstücke samt Gebäuden Gebäuden auf fremden Grundstücke Teile von Gebäuden (Wohnungen etc) Das dingliche Baurecht an fremden Grundstück

9 FOWI Form und Eintragung der Hypothek Vertragsform: Notariatsakt Der Notar muss den Notariatsakt am Tag der Errichtung zur Eintragung im Immobilienregister des Bezirksgerichts anmelden (Eintragung ist konstitutiv) Das Immobilienregister wird nach Namen geführt (Personalfoliensystem)

10 FOWI Wirkungen der Eintragung Die Hypothek entsteht ab Eintragung Der Zeitpunkt der Eintragung bestimmt den Befriedigungsrang der Hypothek Die Eintragung ist auf 10 Jahre befristet Verlängerung der Eintragung ist auf Antrag des Gläubigers möglich

11 FOWI Durchsetzung der Hypothek Der Notariatsakt ist außergerichtlicher Exekutionstitel, d.h. Im Falle der Nichterfüllung der besicherten (Kredit-) Forderung kann der Gläubiger Exekution führen, ohne die Forderung vorher in einem Streitverfahren feststellen zu müssen

12 FOWI Sonderpfandrechte Rechtsgrundlage: Gesetz über die Sonderpfänder Das Sonderpfandrecht ist das Recht des Gläubigers sich bei Nichterfüllung der fälligen (Kredit-) Forderung durch Freihandverkauf der Pfandsache zu befriedigen

13 FOWI Besonderheiten der Sonderpfandrechte im Verglich zum klassischen Pfandrecht Es ist keine Übergabe der (beweglichen) Pfandsache am Gläubiger notwendig, sondern Der Sonderpfandvertrag wird im Sonderpfandregister eingetragen Pfandbesteller kann nur ein Kaufmann sein Der Pfandgläubiger kann sich durch Freihandverkauf (außergerichtlich) aus der Pfandsache befriedigen

14 FOWI Gegenstand des Sonderpfandvertrags Bewegliche Sachen, Forderungen und immaterielle Wertpapiere Geschäftsanteile Gesamtheiten von Forderungen, Maschinen, Waren oder immateriellen Wertpapieren Immateriellgüterrechte Unternehmen

15 FOWI Form und Eintragung des Sonderpfandvertrags Vertragsform: notarielle Beglaubigung der Unterschriften Der Sonderpfandvertrag ist im Sonderpfandregister einzutragen Die Eintragung ist deklarativ, d.h. zwischen den Vertragsparteien wirkt er ab Vertragsabschluss

16 FOWI Wirkungen der Eintragung Publizitätswirkung: ab Eintragung wirkt das Pfandrecht gegenüber Dritten; Die Eintragung ist auf 5 Jahre befristet und kann verlängert werden

17 FOWI Durchsetzung der Sonderpfandrechte Der Gläubiger kann die Pfandsache freihändig (außergerichtlich) verkaufen. Voraussetzung ist: Einleitung der Exekution durch Eintragung im Register und Benachrichtigung des Schuldners Der Preis ist einem sog. Depositar zu überweisen, der die Gläubiger ihrem Rang entsprechend befriedigt


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