Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO Kritikpunkte der Umwelt-NGOs an der österreichischen und europäischen Luftpolitik.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO Kritikpunkte der Umwelt-NGOs an der österreichischen und europäischen Luftpolitik."—  Präsentation transkript:

1 Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO thomas.alge@oekobuero.at thomas.alge@oekobuero.at Kritikpunkte der Umwelt-NGOs an der österreichischen und europäischen Luftpolitik

2 - Hintergrund - Umweltrecht bisher - Umweltpolitik - Umweltrecht NEU - NGO-Forderungen/Kritik

3 HINTERGRUND Wissenschaftl. Erkenntnisse/Publikationen Öffentliche Dokumente Kosten der Verschmutzung/Maßnahmen

4 Luftverschmutzung schädigt die menschliche Gesundheit und die Umwelt (TS Luft, erster Satz)

5 Vorteile von Maßnahmen gegen Luftverschmutzung Gesundheit der Menschen Weniger Krankenstände Unternehmenswachstum durch neue Technologien (TS-Luft, CAFE) –vgl Autoindustrie (USA, Deutschland) –österr. Umwelttechnik in Osteuropa Weniger gesellschaftliche Kosten Umweltschutz

6 Luftverschmutzung ist Hauptverursacher von umweltrelevanten Krankheiten –deshalb leiden 20 Millionen Europäer täglich an Atmungsproblemen (EEA 2005) –sind jährlich Millionen Europäer krank (SEC 2005, 1133) –gibt es jährlich 370.000 verfrühte Todesfälle/Jahr (WHO 2004) –wird Lebenserwartung um +8 Monate verkürzt

7 Kosten Gesellschaftliche Kosten durch Luftverschmutzung (Krankheit, Umweltschäden) jährlich (CAFE CBA, 2005)) –3 bis 9 % des BIP der EU 25 –bzw 276 bis 790 Mrd Kosten der TS Luft Maßnahmen jährlich (TS Luft 2005) –0,05 % des BIP –7,1 Mrd jährlich

8 Probleme/Gefahren/Grenzwerte sind lange bekannt –zahlreiche Studien (WHO, CAFE) –Grenzwerte seit 1999 (RL 1999/30/EG) –IG-L seit 2001 –Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit –PM besonders gefährlich –PM2,5 sehr kritisch, konkrete Grenzwerte der WHO (zuletzt)

9 Grenzwerte gemäß RL 1999/30/EG (Erste Tocherrichtlinie Luft) Artikel 2 Ziffer 5: Grenzwert ist ein Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern (...)

10 Ergebnis Grenzwerte/Gefahren sind lange bekannt Grenzwerte dienen Gesundheitsschutz Volkswirtschaftl Kosten der Luftverschmutzung sind enorm

11 Aktuelle Entwicklungen -ausgewählte Probleme in Österreich -Umweltpolitik -Umweltrecht

12 Problem Grenzwerte/Maßnahmen –Grenzwerte nicht eingehalten/war absehbar werden erhöht bzw verzögert –in Zukunft mehr Überschreitungen möglich –Maßnahmen nicht/spät geplant/erlassen Keine erkennbaren Auswirkungen (insb Verkehr) Kompetenzverteilung: Kollektive Verantwortungslosigkeit? Bundesländer eingeschränkt Bundesmaßnahmen wären notwendig (Steuer, Plakettenverordnung) Maßnahmen werden nicht durchgesetzt Maßnahmen sind idR zahn/wirkungslos –keine Änderungen der PM Überschreitungen erkennbar

13 Problem Verkehr -Hauptverursachergruppe Klima/Luft -besonders schadstoffhaltige PM -Aufwirbelung -Steuerliche Dieselbegünstigung -falscher Anreiz -unwirtschaftlich nicht Diesel-KFZ zu kaufen? -Vorbild Schweiz, GB

14 Problem Verkehr - Keine wirksame Maßnahmen im Verkehr erkennbar -warum? -einseitige Belastung der Wirtschaft? -Partikelfilterpflicht bzw steuerl Anreiz begrüßenswert -Straßen werden überall u weiterhin gebaut -problemlose Genehmigungen in IG-L Sanierungsgebieten? -Stückelungen zur Erreichung der Irrelevanz?

15 Problem Irrelevanz -Irrelevanzsystem bzw Schwellenwertkonzept -anstreben vs einhalten -zuletzt eindeutige Umweltsenat und UVS-Entscheidungen -rechtswissenschaftl Publikationen -enttäuschende IG-L/GewO Novellen -Aufrechnung neuer Anlagen vs (idR zahnlose) Maßnahmenprogramme? -EU-konform? -interessante Gerichtsentscheidungen zu erwarten -Bundesländer weiter beschränkt in Maßnahmen -effektive Maßnahmen rechtlich nicht möglich? -Bundesmaßnahmen? -positiv: Maßnahmen für Altanlagen

16 Problem Rechtsdurchsetzung keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung –entgegen Wirtschafts-/Wettbewerbsrecht –politisch nicht gewollt –nur Nachbarrechte –Besonderheit/Schwachstelle in Österreich/Deutschland im europ. Vergleich –Recht wird gebrochen/keine Konsequenzen? –Amtshaftung idR nur Vermögensschäden –EU-Beschwerde?

17 Problem Rechtsdurchsetzung keine allgemeine Umweltrechtsdurchsetzung –Beschränkte Rechtsdurchsetzung über komplizierte privatrechtliche Ansätze mögliche –zuletzt OLG Graz: Festsetzung von Grenzwerten impliziert, dass deren Überschreitung zur Gesundheitsgefährdung führen kann Für ein Feststellungsinteresse reicht es aus, wenn gesundheitlicher Schaden droht Politiker dafür verantwortlich, Allgemeingefährdung zu verhindern OGH anhängig Problem: Nachweis Kausalität Gesundheitsschaden?

18 Problem Rechtsdurchsetzung wesentlicher Aspekt in Genehmigungsverfahren –Betriebsanlagen, Straßen anstreben/Irrelevanz –UVP-G: BIs und NGOs gesamtes Umweltrecht (wie allg. Luftgrenzwerte) –sonst: Beschränkung auf Nachbarrechte

19 Umweltrecht NEU - Europa - Österreich - Kritik

20 Umweltrecht/Politik Europa TS Luft –neue Kommission –verzögert –abgeschwächt/enttäuschend –entgegen CAFE/WHO

21 Umweltrecht Europa Novelle Luft-RL –schwacher Kom-Vorschlag PM 2,5 NEU positiv; keine bindende Vorgaben, Jahres-Grenzwert zu niedrig (WHO) keine Tagesmittelwerte Ausnahmen/Verzögerungen –schwache Ratspositon Abschwächung des Kom-Vorschlag –entgegen CAFE/WHO/TS Luft/Wissenschaft –entgegen Gesundheitsschutz/gesellschaftl Kosten –Ausnahmeregelungen/Aufschiebung –erstmals werden Luft-Grenzwerte abgeschwächt, statt erhöht

22 Umweltausschuss des europ. Parlaments (21. Juni) 2006) –Bestätigung bzw Verschlechterung des Kom-Vorschlags u Rat-Position –Ausnahmen bis zu 10 Jahre für PM PM Grenzwerte erst ab 2018 –höhere Tageslimits für PM als bisher bis zu 55 Tagesüberschreitungen möglich (derzeit 35) –PM2,5 zu niedrig u zu spät –Ausnahmen für IPPC-Anlagen –nur freiwillige statt bindende kurzfristige Maßnahmenprogramme in bestimmten Fällen

23 Umweltrecht Österreich –Grenzwerte/Maßnahmen nicht eingehalten/wirkungslos –IG-L Novelle 2005 (in Kraft Frühling 2006) mehr Verschlechterungen als Verbesserungen? Irrelevanz NEU Bundesländer eingeschränkt? auch Bundesmaßnahmen wären notwendig –etwa Plakettenverordnung/Sanierungsgebiete –steuerliche Anreize

24 Ergebnis Politik/Gesetzgeber/Verwaltung handeln entgegen Ankündigungen und Problemen Probleme/Grenzwerte/Lösungen/Kosten sind lange bekannt entgegen dieser Fakten –Grenzwerte werden nicht eingehalten Kreative Umgehungsversuche werden geschaffen (anstreben, Irrelevanz-NEU Maßnahmen aus versch. Gründen zahn/wirkungslos –Bestehende Grenzwerte werden abgeschwächt/verzögert –Umsetzungsfristen werden rückwirkend durch Ausnahmen von 2005 auf 2018 verlängert –neue Ausnahmen geschaffen –alles bleibt wie es ist? –kurzfristige wirtschaftl Interessen/vs Gesundheit, Gemeinwohl, Nachhaltigkeit?

25 NGO-Forderungen Allgemein Verkehr Rechtsdurchsetzung

26 NGO-Forderungen Tatsächliche Einhaltung der Grenzwerte –einhalten/anstreben –Irrelevanz NEU abschaffen –Keine Abschwächung der Grenzwerte Wirksame Maßnahmenprogramme –Kurzfristig UND langfristig Klare Kompetenzverteilung

27 NGO-Forderungen Maßnahmen gegen Hausbrand –Wärmedämmung –Fernwärme Bauwirtschaft/Offroad –Offroad/Maschinen etc wesentl Schadstoffbeitrag –staubmindernde Maßnahmen auf Baustellen (Vorbild Schweiz) Information der Öffentlichkeit über Auswirkungen der Luftverschmutzung/Warnstufensystem

28 NGO: Verkehr Plakettenverordnung –Modell Deutschland –jedes Auto erhält Plakette gemäß Schadstoffgruppe –Fahrverbote für emissionsstarke KFZ in belasteten Gebieten bei Überschreitungen –österr. Plakettenverordnung umweltpolit. wirkungslos Geschwindigkeitsbeschränkungen

29 NGO: Verkehr Partikelfilter –obligatorisch für öffentl Verkehr –starker Anreiz für Private Ökologisierung/Verursacherprinzip –Öko-Staffelung Kfz-Steuer (vgl Deutschland) –Schadstoffabhängige LKW Maut auf allen Straßen –Schadstoffabhängige City-Maut –Erhöhung der Mineralölsteuer kein Straßenbau in belasteten Gebieten –Ausbau öffentlicher Verkehr/statt Straße

30 Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention wirksame Rechtsvorschriften (so auch TS Luft) erhöht Druck auf Politik entlastet Politik vom Druck der Verkehr/Wirtschafslobby Gerichte progressiver als Verwaltung/Gesetzgeber –Umweltsenat, UVS –Unabhängigkeit? –Änderung der Gesetze (UVP-G, IG-L)

31 Rechtsdurchsetzung/Aarhus Konvention Umsetzung der dritten Säule der Aarhus Konvention –zumindest NGO Klagerecht für Umweltrechtsverstöße –Österreich: völkerrechtl Verpflichtung –Kom-Vorschlag Zugang zu Gerichten.. Österreich dagegen –Österreich erachtet Volksanwaltschaft/Rechnungshof/Umweltanwaltschaft etc als ausreichend Problem: Unbhängigkeit/Parteipolitik Rechtsauffassung nicht haltbar Umwelt- u rechtspolitisch nicht nachvollziehbar

32 ÖKOBÜRO und J&E Umweltrechtsservice - Beantwortung von Anfragen Betroffener und NGOs - Informationstexte, Newsflash - Gefördert durch BMU, Europ. Kommission EU-Beschwerde Prüfung UVP-Unterlagen - im Hinblick auf Berechnungsmethoden, Verkehrszahlen, Stückelung etc - insb Straßenbau Strategische Beschwerde bei Europ. Kommission?

33 Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO thomas.alge@oekobuero.at thomas.alge@oekobuero.at DANKE


Herunterladen ppt "Mag. Thomas ALGE, ÖKOBÜRO Kritikpunkte der Umwelt-NGOs an der österreichischen und europäischen Luftpolitik."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen