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Schuljahr 2005/06 Konferenz, am 17.11.2005.

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Präsentation zum Thema: "Schuljahr 2005/06 Konferenz, am 17.11.2005."—  Präsentation transkript:

1 Schuljahr 2005/06 Konferenz, am

2 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Tagesordnung Fördern und Fordern Projekt "eLSA" Neues Schulnetzwerk Diverses – Allfälliges Personelles - Dank BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

3 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Grundlage: Erlass vom (siehe Homepage) Inhalt des Erlasses: Verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept beginnend mit dem Schuljahr 05/06 Gesetzl. Grundlage: §8 lit.g SchOG unter Förderunterricht sind nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen §12 (6) bis (9) SchUG (*) §19 (3a) u. (4) SchUG (*) §4 (1) bis (3) sowie §1 (4) Teilungszahlenverordnung (*) Geltung: Unbefristet ab Schuljahr 05/06 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

4 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern §12 (6) bis (9) SchUG (6) Schüler an Haupt- und Berufsschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern von Amts wegen oder auf Antrag des Schülers der den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrer feststellt, daß der Schüler zur Vorbereitung auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe oder zur Vermeidung des Übertrittes in eine niedrigere Leistungsgruppe des Förderunterrichtes bedarf; dies gilt auch für den Förderunterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache der Hauptschule während des Beobachtungszeitraumes und in der niedrigsten Leistungsgruppe, wenn der Schüler des Förderunterrichtes bedarf, weil er die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllt oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten hat. (7) Soweit nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht gemäß Abs. 6 besteht, können sich Schüler nach Feststellung der Förderungsbedürftigkeit durch den unterrichtenden Lehrer zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden. Die Anmeldung gilt nur für den betreffenden Kurs des Förderunterrichtes oder - sofern ein Kurs lehrplanmäßig nicht vorgesehen ist - für die für den betreffenden Schüler vorgesehene Dauer des Förderunterrichtes. (8) Bei Wegfall der Förderungsbedürftigkeit kann sich der Schüler von der weiteren Teilnahme am Förderunterricht abmelden. Sofern nach Feststellung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch besteht, bedarf die Abmeldung der Zustimmung des Schulleiters. (9) Der zuständige Bundesminister kann durch Verordnung das Ausmaß für die Teilnahme eines Schülers am Förderunterricht in einem Unterrichtsjahr beschränken; hiebei ist auf die Anforderungen des Lehrplanes der einzelnen Schulstufen im Verhältnis zur durchschnittlichen Belastbarkeit der Schüler und auf die Förderungsbedürftigkeit der Schüler Bedacht zu nehmen. BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

5 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern §19 (3a) u. (4) SchUG (3a) Wenn die Leistungen des Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühwarnsystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zB Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten, Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten. Dies gilt für Berufsschulen mit der Maßgabe, dass die Verständigung auch an den Lehrberechtigten zu ergehen hat und an lehrgangsmäßigen Berufsschulen an die Stelle des 1. bzw. des 2. Semesters die 1. bzw. die 2. Hälfte des Lehrganges tritt; diese Verständigungspflicht besteht nicht an lehrgangsmäßigen Berufsschulen mit einer geringeren Dauer als acht Wochen. (4) Wenn das Verhalten eines Schülers auffällig ist, wenn der Schüler seine Pflichten gemäß § 43 Abs. 1 in schwer wiegender Weise nicht erfüllt oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer im Sinne des § 48 Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben (Frühinformationssystem). Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Verhaltenssituation (zB individuelles Förderkonzept, Ursachenklärung und Hilfestellung durch die Schulpsychologie-Bildungsberatung und den schulärztlichen Dienst) zu erarbeiten und zu beraten. Dies gilt für Berufsschulen mit der Maßgabe, dass die Verständigung auch an den Lehrberechtigten zu ergehen hat; diese Verständigungspflicht besteht nicht an lehrgangsmäßigen Berufsschulen mit einer geringeren Dauer als acht Wochen. BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

6 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern §4 (1) bis (3) sowie §1 (4) Teilungszahlenverordnung Nach der Teilungszahlenverordnung ist eine Teilung im Fremdsprachenunterricht vorgeschrieben, wenn folgende Klassenschülerzahlen überschritten werden: In lebenden Fremdsprachen an der Unterstufe der AHS: 29 (Beibehaltung, sofern Klassenschülerzahl nicht unter 26 sinkt) Latein an der Unterstufe der AHS: 31. In Fremdsprachen an Oberstufe der AHS und BMHS: 25. Die Gruppenbildung hat auf der jeweiligen Schulstufe klassenübergreifend zu erfolgen. Teilungen bleiben in den folgenden Schulstufen aufrecht, sofern die durchschnittliche Klassenschülerzahl auf der betreffenden Schulstufe 20 nicht unterschreitet. Bei vier Parallelklassen mit über 100 Schülern: eine Gruppe zusätzlich; bei fünf mit über 125 Schülern und bei sechs Parallelklassen mit über 150 Schülern wiederum je eine Gruppe mehr. Schulautonomie: Aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen kann der Schulleiter nach Befassung des SGA die Gruppenbildung nach den jeweiligen pädagogischen Erfordernissen (klassenintern!) vornehmen; als Gesamtrahmen bleibt aber die Gruppenzahl nach obigen Bestimmungen aufrecht. Teilungszahlen in anderen Gegenständen: Teilung in Gruppen, wenn folgende Schülerzahlen überschritten werden: Werkerziehung19; Bildnerische Erziehung an AHS-Unterstufe30; Bildnerische Erziehung an AHS-Oberstufe und BMHS   (klassenbezogen)24; Leibesübungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen (=Schwimmen)       19; Einführung in die Informatik (in 7. und 8. Schulstufe)18; Informatik (Oberstufe) (klassenbezogen)11  Variable Gruppenstärke: Übungen in Chemie und Physik 9 (+/- 2); Instrumentalmusik 3 bis 5. Im Rahmen der Schulautonomie kann der SGA regionale Abweichungen von der Teilungszahlenverordnung beschließen (Zweidrittelmehrheit in jeder im SGA vertretenen Gruppe sowie Werteinheitenkontingentierung für die Schule erforderlich). BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

7 Fördern und Fordern Förderung heißt bzw. ist
Bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale aller SchülerInnen Bei Lernversagen mögliche negative Beurteilungen möglichst verhindern Ein Qualitätselement der Schule BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

8 Fördern und Fordern Förderung erfolgt durch
Zusätzliche Maßnahmen z.B. Freigegenstände Unverbindliche Übungen Intensives Individualisieren des Unterrichts Differenzierte Unterrichtsgestaltung Zusätzliche Maßnahme: Förderunterricht BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

9 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Fördermaßnahmen zur Vermeidung einer negativen Beurteilung (durch KV bzw. KlassenlehrerInnen), die in möglichst strukturierter Form mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Erziehungsberechtigten besprochen werden müssen: Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken Fördermöglichkeiten Förderunterrichtsangebote Leistungsnachweise …. BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

10 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Standortbezogenes Förderkonzept Expliziter Förderunterricht (*) Förderung der SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache (*) Förderung von begabten SchülerInnen (*) Angebot für den Erwerb unterschiedlicher Kompetenzen (*) Maßnahmen an den Nahtstellen (*) Pädagogisches Gesamtkonzept (*) BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

11 Expliziter Förderunterricht
Angabe der verwendeten Ressourcen der eingesetzten Lehrkräfte der zeitlichen Planung des jeweiligen Prozederes: Wie wird der Förderunterricht abgehalten Kultur der "Vereinbarungen" mit den Erziehungsberechtigten BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

12 Förderung der SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache
Maßnahmen für a.o. und ordentliche SchülerInnen Unverbindliche Übungen od. muttersprachlicher Unterricht Weitere Maßnahmen für SchülerInnen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch: Möglichkeit des Einschleifens bei der Aufnahme als ordentliche(r) SchülerIn BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

13 Förderung von begabten SchülerInnen
Durch: Freigegenstände bzw. Unverbindliche Übungen ev. mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete SchülerInnen Teilnahme an Sommerakademien Spezifische Schwerpunkte an der Schule Intensivsprachwochen BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

14 Angebot für den Erwerb unterschiedlicher Kompetenzen
"Lernen lernen" bzw. Lernkompetenztraining "Lernerfolgsverbesserung" "Lernwerkstätten" Tutorensystem Maßnahmen zu: sozialem Lernen Leseförderung Legasthenikerförderung BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

15 Maßnahmen an den Nahtstellen
Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen Einstiegsphasen in Anfangsklassen "Ankommenstage" Maßnahmen zur Bildungslaufbahnbegleitung BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

16 Pädagogisches Gesamtkonzept
Was ist mit individueller Förderung am Standort gemeint? Wie soll sie umgesetzt werden? Was sind die Konturen des pädagog. Leitbilds d.h. In welchen Bereichen wird es schon erfolgreich praktiziert bzw. Ist die Schule und sind die Lehrkräfte darauf vorbereitet? BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

17 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Das Förderkonzept soll: Den Förderbedarf des Standortes berücksichtigen Das Qualifikationsprofil des LehrerInnenteams (Ausbildung, Erfahrungen, …) berücksichtigen Alle vorhandenen Ressourcen miteinander verknüpfen BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

18 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Zielgerichtetes Fördern setzt voraus: Planung auf Schulebene (Bedarf, Ressourcen) Planung auf Klassenebene Genaue Beschreibung der Stärken und Schwächen auf individueller Ebene BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

19 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Feedback d.h. welche Ziele wurden erreicht: Evaluation am Standort für die Planung im folgenden Schuljahr Evaluation und allfällige Änderung der individuellen Fördermaßnahmen, sofern die Förderziele innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes nicht erreicht wurden Rückmeldung an die Lernenden und erforderlichenfalls an die Erziehungsberechtigten, ob die SchülerInnen tatsächlich ihr Leistungspotenzial entfalten konnten BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

20 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Fördernder Unterricht nimmt folgende Kriterien auf: Differenzierte Lernangebote und individuelle Zugänge Berücksichtigung individuell notwendiger Arbeitszeit sowie unterschiedlicher Vorkenntnisse Wahrnehmung unterschiedlichen Betreuungsbedarfs BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

21 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Individuell förderliches Klima soll: Grundsätzlich Demotivation vermeiden An den Stärken der SchülerInnen anknüpfen Lern- und Leistungsbereitschaft ist Durch motivierende Lernmethoden und Unterrichtsformen zu fördern BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

22 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Kontinuierlich zu fördern sind: Grundsätzliche Leistungsfähigkeit Besondere Begabung BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

23 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Förderndes Lernklima bzw. Förderunterricht ist nicht gleichzusetzen mit individueller Nachhilfe!!! BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

24 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Fördernde Maßnahmen: (Beispiele) FÖ-Unterricht durch "andere"LehrerInnen "Lernen lernen"-Kurse anbieten Umstiegshilfen an Nahtstellen (1. bzw. 5.Kl) Kurzkurse Einsatz von Peers, Tutoren (Zertifikat, Geld, …) Talentförderkurs, Perfektionskurs, Leistungskurs, Basiskurs Förderkurse auch am Samstag Unterstützung durch ECHA-LehrerInnen Wecken des Interesses an besonderen Themen (z.B. Astronomie) Präsentationsmöglichkeiten BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

25 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Fördern und Fordern Es gibt an der Schule eine Größe, die man nicht beziffern kann: Das vereinte Wissen aller Mitarbeiter Es ist ein unermessliches Kapital, das wir unseren Kunden, den SchülerInnen, zur Verfügung stellen können BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

26 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
eLSA Bericht von Prof. Schachner BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

27 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Schulnetzwerk Statement von Prof. Riedl BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

28 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Diverses Top aktuell: Beleuchtung im Konferenzzimmer!!! Standards – Prof. Floimayr Schulbeginn 2006/07 (voraussichtliche Planung) - Mo: UE: KV-Stunde ab 2.UE: WH-Prüfungen Di: UE: KV-Stunde ab 2.UE: WH-Prüfungen am Nachmittag: Noten- und Eröffnungskonferenz Mi (1.Woche) – Fr (2.Woche): Unterricht lt. "prov." Stundenplan Mo (3.Woche): Unterricht lt. def. Stundenplan BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

29 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Diverses Schulautonom freie Tage 06/07: Vom LSR empfohlen: Fr Fr Trodat-Akademie 5 SchülerInnen der 7.Klassen Meldungen bis Findet am statt Berufsorientierung (Prof. Burgholzer) Erlässe Abrufbar: Auf Schulhomepage z.B. Maturarichtlinien BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

30 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Diverses Teilnahme an PI-Seminaren ARGE-Leiter-Seminare sind zu besuchen!!! Voraussichtliche Liste der KVs der 1. bzw. 5.Klassen im Schuljahr 06/07: 1.Klassen: RIED (reine r.k.-Klasse), ACHL, BERE, BUCH, WEBE?, …? 5.Klassen: SCHL, WIMM, SCHK, WEBE?, …? Informationsnachmittag am Mo in Welser Stadthalle – Uhr Teilnehmer und Helfer gesucht Tag der offenen Tür am Mi Einheben eines freiwilligen Leistungsbeitrags für JRK von € 2.- pro Schüler pro Klasse durch den jeweiligen Klassensprecher BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

31 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Diverses Weiterführung der Notebookklassenidee auch im Schuljahr 06/07? Erstellen eines Leitbildes Brandschutzübung am (Prof. Oswald) VOEST-Exkursionen: Förderverein der Schule Soll gleichzeitig auch Absolventenverein sein Mitgliedsbeitrag: € 12.- pro Jahr Elternverein Private Anliegen dürfen nicht über den EV laufen (z.B. EV soll sich um das Ausmalen des BE-Saals kümmern!) BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

32 Diverses (keine kollektiven Vorwürfe!!!)
Gangaufsichten und Supplierungen Wartezeit bzw. Warteplatz für SchülerInnen vor TEX bzw. TEW Umgang mit Unterrichtsmaterial Landkarten hängen Tage in den Klassen Videorecorder stehen in den Klassenräumen herum Verlassen der Klassenräume Frühzeitig Saustall Flaschen, Bücher, Papier, … liegen auf dem Boden Fenster bleiben offen, Licht wird nicht abgeschaltet Stühle sind nicht auf den Tischen Klassen sind nicht abgesperrt Verlassen der EDV-Räume Sessel müssen zu den Tischen geschoben werden!!! BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

33 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Termine 1.SGA-Sitzung am Fr , Uhr Tag der offenen Tür am Mi (Programm siehe Aushang bzw. Homepage) Elternsprechtag am von – Uhr Elternabende der 2. und 4.Klassen am Mo Welche weiteren Elternabende (außer denen der 1.Klassen) wurden wann abgehalten? Bundeslehrertag: Mo, Schriftl. RP ab Mo Mündl. RP (voraussichtlich) von – Jahresabschlusskonferenz: Do ab Uhr BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

34 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Termine Ausblick: Nächste DBs: Mo ab Uhr im Festsaal Thema: "AHS 3000" mit Mag. Werner Uhlik Im Jänner 2006: (ev. Im Festsaal der FH?) Thema: "Allgemeine Bedienstetenschutz-Schulung" Gesetzliche Grundlagen Arbeitsunfälle Erste Hilfe Brandschutz Wer hat "Erste Hilfe-Kurs", der nicht älter als 10 Jahre ist? Wortmeldungen BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung

35 BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung
Personelles & Dank Personelles Karenz: Prof. Reischl Vertretung: Mag. Karin Geiser Ev.Rel: Pfarrer Dr. Werner Engel Dank Prof. Koch für die Übernahme der ARGE sowie des Kustodiats Physik Prof. Elst und Kumpl für die Schulbuchaktion Prof. Schachner und Riedl für das Aufsetzen des neuen Schulnetzwerkes Prof. Frank für die Organisation der Lesung von Gudrun Pausewang am Bereits jetzt Dank an alle, die mich in den nächsten Tagen bei verschiedenen Veranstaltungen und Tätigkeiten vertreten BG/BRG Wels - Pädagogische Dienstbesprechung


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