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Die gymnasiale Oberstufe. Ziel der gymnasialen Oberstufe STUDIERFÄHIGKEIT Vertiefte und allgemeine Bildung Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit Selbständigkeit.

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Präsentation zum Thema: "Die gymnasiale Oberstufe. Ziel der gymnasialen Oberstufe STUDIERFÄHIGKEIT Vertiefte und allgemeine Bildung Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit Selbständigkeit."—  Präsentation transkript:

1 Die gymnasiale Oberstufe

2 Ziel der gymnasialen Oberstufe STUDIERFÄHIGKEIT Vertiefte und allgemeine Bildung Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit Selbständigkeit

3 Aufgaben der Leistungskurse Vermittlung von vertieften Fachkenntnissen Bewusstmachung von Methoden und Techniken der geistigen Tätigkeit Einführung in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen Entwicklung von Verhaltenseigenschaften zur selbständigen geistigen Tätigkeit (z.B. Aus- dauer, Planung und Zielstrebigkeit)

4 Kriterien der Auswahl *Gute Vorkenntnisse *Interesse zum Fachgebiet *Orientierung am weiteren Bildungsweg

5 Wahlkombinationen der Lk 1. LK: Deutsch oder Mathematik 2. LK: Geschichte Englisch Kunst Physik/Chemie

6 Belegpflichtige Fächer Deutsch 4 St. Englisch 2 St. Französisch /Russisch 3 St. Kunst oder Musik 2 St. Geschichte2 St. Geografie 2 St. Gemeinschaftskunde 2 St. Mathematik4 St. Physik2 St. Chemie2 St. Biologie2St. Ethik oder Religion2 St. Sport2 St.

7 Ergänzende Grundkurse (2 Stunden) Substitution InformatikGeo/Gk PsychologieGeo/Gk Asiatische Kultur-Geo/Gk und Lebensweise Biologie-Sport Geo/Gk/Bio

8 Prüfungsfächer 1.Lk schriftlich 2. Lk schriftlich 3. Gk schriftlich: D, Ges, Geo, Gk, Ma, Ph, Ch, Bio 4. / 5. Gk mündlich: D, Ges, Geo, Gk, Ma, Ph, Ch, Bio, Ku, Mu, En, Ru, Frz, Inf, Rel, Eth, Bell

9 Bedingungen § 23 OAVO 1. Mathematik und Deutsch 2. mind. ein Fach aus jedem Aufgabenfeld 3. Naturw. oder Fremdspr.

10 Zulassung zur Prüfung Voraussetzung: -kein Halbj. 0 P. - max. 12 Kurse < 5 P.; darunter max. 4 Leistungskurshalbjahre - durchschnittlich mind. 5 Punkte Prüfung

11 Schriftliche Prüfung: Mündliche Prüfung: Bedingungen: Punkte aller Prüfung x 4 mind. 100P. Keine Prüfung 0 Punkte Mind. 3 Prüfungen x 4 je 20 P.( 1 Lk)

12 Zusätzliche mündliche Prüfungen §23(10) OAVO Zusätzl. mündl. Prüfungen in allen Prüfungsfächern möglich auf Antrag und notwendig bei 0 Punkten

13 Abiturdurchschnittsnote Qualifikationsphase Erreichten Punkte: 660:60x40 =440 Punkte Prüfung 240 Punkte Gesamtpunktzahl : 680 Punkte Abiturnote : 1,8


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