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 Zugleich systematischer Nachvollzug der Prüfung des Eingangsfalles

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Präsentation zum Thema: " Zugleich systematischer Nachvollzug der Prüfung des Eingangsfalles"—  Präsentation transkript:

1  Zugleich systematischer Nachvollzug der Prüfung des Eingangsfalles
§ 2 Regelungsstruktur und große Generalklausel des § 3 I UWB (unlautere geschäftliche Handlungen), §§ 4 – 7 UWG  Zugleich systematischer Nachvollzug der Prüfung des Eingangsfalles

2 Überblick über § 2 Regelungsstruktur, große Generalklausel des § 3 I UWG und Grundbegriffe II. § 7 I 1 UWG als eigenständige Verbotsnorm III. Katalog unlauterer Handlungen (nicht: unzulässiger …!! ----> § 3 I!) IV. Systematische Besonderheiten

3 I. Regelungsstruktur, große Generalklausel und Grundbegriffe
1. Regelungsstruktur a. Struktur des UWG 2004: Wettbewerbshandlung als Anknüpfungspunkt eine GK (§ 3) mit Beispielstatbeständen b. 1. UWG-Novelle 2008: geschäftliche Handlung als Anknüpfungspunkt zwei GK (§§ 3, 7) mit Beispieltatbestände §§ 4 – 7 UWG besondere Verbrauchertatbestände (Relevanz des Verbraucherbegriffs) „schwarze Liste“ verstärkte Bedeutung der RL (Vollharmonisierung „b2c“) gespaltener Schutzzweck (Wettbewerber/Verbraucher)

4 2. Generalklausel § 3 I UWG geschäftliche Handlung, § 2 I Nr. 1 UWG
Vgl. BGHZ 3, 270 – Constanze ?; BGHZ 65, 325 – Warentest II heute wohl überholt wegen Breite des Begriffs der geschäftlichen Handlung Grundlage ist Art. 2 lit. d UGP-RL heute auch: Handlungen nach Geschäftsabschluss z.B. Ankündigung eines Gewährleistungsausschlusses gegenüber Verbrauchern durch AGB entgegen § 475 BGB, BGH NJW 2011, 76 oder Ankündigung von Druck bei der Durchsetzung von Ansprüchen (Besuch von Inkasso-Team), OLG München GRUR – RR 2010, 50 Stand

5 (Generalklausel § 3 I UWG)
b. Unlauterkeit (vgl. Art. 5 RL, Anhang I RL) aa. alle Handlungen, die den anständigen Gepflogenheiten in Handel, Gewerbe, Handwerk und selbständiger beruflicher Tätigkeit zuwiderlaufen bb. Konkretisierung allgemein in § 3 UWG wichtig? cc. Beispiele der §§ 4 – 7 UWG: wichtig! dd. Bedeutung der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-RL): betr. Verbraucherschutz: Art ee. Verschulden? Nur für Schadenersatz wichtig

6 (Generalklausel § 3 I UWG)
c. zum Nachteil bestimmter Dritter aa. konkrete Beeinträchtigung des Wettbewerbs bb. Definitionen des § 2 UWG: Mitbewerber, Verbraucher, Marktteilnehmer Mitbewerber nur bei konkretem Wettbewerbsverhältnis z.B. KG GRUR 2000, 242: Versicherung/Versicherungsmakler Problematik der allgemeinen Marktbehinderung z.B. BGH GRUR 2004, 602, 603 – Zwanzig Minuten Köln -

7 (Generalklausel § 3 I UWG)
d. Erheblichkeit bzw. Spürbarkeit nur Bagatellfälle ausgeschlossen (was ist das?); vgl. Art. 5 II RL Wertung aus dem Blickwinkel der Wettbewerbsordnung! Spielraum für Argumentation! BGH NJW 2004, 3032, 3032 – Werbeblocker BGH NJW 2006, 1665 – Direktansprache am Arbeitsplatz II BGH NJW 2008, 1388 – fehlerhafte Preisauszeichnung (zu hoher Preis!) OLG Saarbrücken v – Fehler bei Angabe auf Anwaltsbriefkopf

8 II. § 7 I 1 UWG als eigenständige Verbotsnorm
Verbot unzumutbarer Belästigung als kleine GK Ansprechen, Haustür, Todesfall § 7 I 2 UWG als hervorgehobenes Beispiel: Briefkasten! § 7 II UWG unzulässige Telefonwerbung pp. (mit Strafsanktion in § 20 UWG) - Prospekte, Telefon, Fax, § 7 III UWG als Konzession an die Werbebranche - Einverständnis mit („und“!)

9 III. Katalog unlauterer Handlungen (nicht: unzulässiger …
III. Katalog unlauterer Handlungen (nicht: unzulässiger …!! ----> § 3 I!) Unlauterkeit nach § 4 UWG Nr. 1 Entscheidungsfreiheit Nr. 2 Ausnutzung … Nr. 3 Verschleierung des Werbecharakters Nr. 4 Unklarheiten bei Verkaufsföderungsaktionen Nr. 5 Unklarheit bei Preisausschreiben Nr. 6 sog. Kaufzwang (näher dazu unten ) Nr. 7 Verunglimpfung Nr. 8 schädigende Tatsachenbehauptung Nr. 9 Nachahmung (Abgrenzung zum Sonderrechtsschutz) Nr. 10 gezielte Behinderung (sehr wichtig! Abgrenzungsproblem! Headhunter!) Nr. 11 Verstoß gegen Rechtsvorschriften (sehr wichtig!)

10 Einige Beispiele zu § 4 UWG (+=unlauter)
Nr. 1: „jeder 100ste Einkauf gratis“, BGH v – Bewerbung von Zigarillos ohne Warnhinweis, BGH v Nr. 2: Sammelaktion für Schokoriegel, BGH v Werbung für Handy-Klingeltöne bei erheblichen Kosten, BGH v Zeitschrift mit Sonnenbrille, BGH v Nr. 3: Aufmachung von Werbeanzeigen als redaktioneller Beitrag in kostenlosem Magazin, so OLG Karlsruhe v Nr. 4: bereits bei Werbung für Räumungsverkauf sind Bedingungen (etwa Ende des Räumungsverkaufs) nicht angegeben, so BGH v Nr. 5: bei FIFA-WM-Gewinnspiel mussten Teilnahmebedingungen genau angegeben werden; bei Fernsehwerbung evtl. gewisse Erleichterung; BGH v Orientierung am Aufklärungsbedürfnis bei Urlaubsgewinnspiel, BGH v –„Kostenbeitrag“ bei Gewinnspiel muss transparent sein, Anruf über kostenpflichtige Tel-Nr. unzulässig, wenn nicht tatsächlich Gewinn erzielt, BGH v Nr. 6: vgl. dazu näher unten § 3 Fortsetzung folgt!

11 Fortsetzung: Einige Beispiele zu § 4 UWG :
Nr. 9 betr. Übernahme eines Nummernsystems des Marktführers bei Briefmarkenkatalog; Nachahmung Medizinprodukt; LIKEaBIKEmountain/bykie für Kinderfahrrad; Nachahmung eines Ausbeinmessers; Herkunftstäuschung bei Handelsmarke; oder bei besonderem Möbel-Design (versch. BGH-Urteile von 2009/2010) Nr. 10: marktkonforme Auslegung nötig! praktisch sehr große Bedeutung! Vgl. Headhunter; Abwerbung von Mitarbeitern; Behinderung bei Absatz, bei Werbung, bei Kennzeichen, durch Boykott, durch Nachfragemacht, durch Betriebsstörung, durch Preisunterbietung, durch Diskriminierung, durch Registrierung von Domains, durch Keyword-Advertising Fälle überschneiden sich häufig mit anderen speziellen Normen, auch des GWB! Nr. 11: praktisch auch sehr wichtig! Transformation von Verbotsvorschriften in Ansprüche Betroffener: Produkt-, Berufs-, Medienbezug, Preisauszeichnungs- und Aufklärungspflichten (Grenze: bloßer Schutz der öffentlichen Hand) Aktuell wichtig: inwieweit sind die §§ 305 ff. BGH betr. AGB solche Verbote? BGH v Gewährleistungsausschluss im Internet +  vgl. zum Sachstand auch Klute, NJW 2010, 3280

12 2. Unlauterkeit nach den §§ 5-6 UWG
a. § 5 Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen  wichtig! Abs. 1 S. 1: Generalklausel Abs. 1 S. 2: unwahre Angaben bzw. zur Täuschung geeignete Angaben (z.B. BGH WRP 2009, 951 bei Unklarheit – % auf alles, wenn zuvor Preis erhöht) Angaben, keine Anpreisungen - vgl. „das strahlendste Weiß meines Lebens“ – aber: Hühnergegacker! Unwahr bzw. täuschend – betrifft typisierten Adressat - Stichwort Adressatenleitbild: früher in D große Schutzbedürftigkeit angenommen: Gefahr der Irreführung eines nicht unerheblichen Teiles der Adressaten (10-20%) – heute: der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher (Adressat) normative Auslegung! Angaben über bestimmte Umstände: Nr. 1 – 7

13 2. Unlauterkeit nach den §§ 5-6 UWG
noch a. § 5 Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen  wichtig! Abs. 2 betrifft Verhältnis zu §§ 5, 15 MarkenG: kein Vorrang des Markenrechts vor dem UWG im Hinblick auf die Herkunft ; vgl. BGH WRP 2009, 824 – Ostsee-Post - Abs. 3 betrifft Irreführung bei vergleichender Werbung und dient der Klarstellung; vgl. BGH GRUR 2010, 658 – Paketpreisvergleich + Abs. 4 betrifft Mondpreiswerbung; vgl. BGH WRP 2009, 951 betreffend Rabattaktion +

14 (Unlauterkeit nach den §§ 5-6 UWG) b. § 5 a I UWG
Unlauterkeit der Irreführung durch Unterlassen (vgl. § 2 I Nr. 1 UWG; Rechtspflicht zum Handeln?) z.B. OLG Sachsen/Anhalt v – juris : Werbung mit wiss. nicht abgesicherten Wirksamkeitsbehauptungen (Elektro-Osmose zur Trockenlegung von Mauerwerk) Abs. 2-4 betreffen Werbung gegenüber Verbrauchern; dazu im nächsten Kapitel (§3)

15 c. § 6 II Unlauterkeit bei vergleichender Werbung
§ 6 I UWG definiert lediglich Vorschrift betrifft nur Werbung im Hinblick auf Mitbewerber (vgl. § 2 I Nr. Nr. 3 UWG), z. B. durch Produktimitation vgl. BGH NJW 2010, 2213 Rn. 28 – Oracle (hier seitens der Zwischenhändler Imitation erkennbar) § 6 II enthält abschließende Aufzählung für Unlauterkeit wegen eines Werbevergleiches (aber: Vergleich kann aber aus sonstigen Gründen, z.B. wegen Irreführung unlauter sein! § 5 Abs. 2 und 3) Hintergrund ist Art. 4 RL 2006/114/EG v und Art. 34 ff. AEUV Frühere deutsche Judikatur war sehr restriktiv! RG GRUR 1931, – Hellegold.; BGHZ 139, 378 – Vergleichen Sie.

16 IV. Systematische Besonderheiten
1. Kein Schutzgesetz i.S. von § 823 II BGB BGH NJW 1974, WM 1974, Prüfzeichen 2. Kein Verbotsgesetz i.S. von § 134 BGB 3. Verbote des UWG sind letztlich speziell geregelte Fälle des § 826 BGB! § 826 bleibt stets anwendbar (Verjährung!) 4. Im Anwendungsbereich des UWG sind die Grundsätze über den Eingriff in den Gewerbebetrieb (§ 823 I BGB) unanwendbar.

17 Verständnisfragen zu § 2 der Vorlesung
1. Ein Brillenhersteller stellt Augenärzten ein Brillensortiment nebst Computersystem zwecks Brillenanpassung zur Verfügung, wobei im Falle der Bestellung durch den Patienten der Augenarzt zwischen 80 und 160 Euro Prämie erhält. Verstößt der Brillenhersteller gegen UWG? 2. Baumarkt B garantiert seinen Kunden, dass diese bei Nachweis niedrigerer Preise der Konkurrenz C die Differenz erstattet erhalten. Zulässig? 3. Einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden. Zulässig? 4. Was versteht man unter Unlauterkeit? 5. Welche Definitionen bietet § 2 UWG? 6. Welche Ansprüche ergeben sich aus den §§ 3 und 7 UWG? 7. Was verbieten die §§ 4-6 UWG? 8. Welche Bedeutung hat § 4 UWG für die Auslegung der Generalklauseln der §§ 3 und 7 UWG? 9. Können mehrere Tatbestände des UWG gleichzeitig eingreifen? 10. Welches sind die wichtigsten Tatbestände von § 4 UWG? Stand

18 Verständnisfragen zu § 2 der Vorlesung Lösungshinweise
1. Ein Brillenhersteller stellt Augenärzten ein Brillensortiment nebst Computersystem zwecks Brillenanpassung zur Verfügung, wobei im Falle der Bestellung durch den Patienten der Augenarzt zwischen 80 und 160 Euro Prämie erhält. Verstößt der Brillenhersteller gegen UWG? BGH NJW-RR 2011, Baumarkt B garantiert seinen Kunden, dass diese bei Nachweis niedrigerer Preise der Konkurrenz C die Differenz erstattet erhalten. Zulässig? Ja! 3. Einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden. Zulässig? BGH NJW 2011, Was versteht man unter Unlauterkeit? alle Handlungen, die den anständigen Gepflogenheiten in Handel, Gewerbe, Handwerk und selbständiger beruflicher Tätigkeit zuwiderlaufen; vgl. aber auch § 3 II UWG und Art. 2 lit. h UGPRL 5. Welche Definitionen bietet § 2 UWG? 6. Welche Ansprüche ergeben sich aus den §§ 3 und 7 UWG? keine 7. Was verbieten die §§ 4-6 UWG? nichts 8. Welche Bedeutung hat § 4 UWG für die Auslegung der Generalklauseln der §§ 3 und 7 UWG? Wertung ist für Konkretisierung relevant 9. Können mehrere Tatbestände des UWG gleichzeitig eingreifen? Ja 10. Welches sind die wichtigsten Tatbestände von § 4 UWG? Nr. 1, 10, 11


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