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Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit

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Präsentation zum Thema: "Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit"—  Präsentation transkript:

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2 Massengeschäfte Massengeschäften ähnliche Geschäfte Der Öffentlichkeit
Rasse / ethnische Herkunft + Geschlecht Religion Behinderung Alter Sexuelle Identität Geschäfte, die typischerweise ohne Ansehung der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen Massengeschäften ähnliche Geschäfte Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnis-ses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen Der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Güter und Dienstleistungen Die Güter oder Dienstleistungen müssen in irgendeiner Form öffentlich angeboten werden, wobei es auf die Größe der angesprochenen Öffentlichkeit nicht ankommt. nur Rasse / ethnische Herkunft

3 Formen von Benachteiligungen
unmittelbare Benachteiligung mittelbare Benachteiligung Belästigung Anweisung zur Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines geschützten Merkmals eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in vergleich-barer Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Ver-fahren Personen wegen eines ge-schützten Merkmals gegenüber Anderen in besonderer Weise benachteiligen liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem geschützten Merkmal in Verbindung stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein „feindliches“ Umfeld geschaffen wird bereits die An-weisung eine andere Person wegen eines geschützten Merkmals zu be-nachteiligen stellt eine eigenständige Benachteiligung dar – ob die Anweisung tatsächlich umgesetzt wird ist gleichgültig

4 Rechtfertigung von Benachteiligungen im Zivilrecht
unmittelbare Benachteiligung mittelbare Benachteiligung Belästigung Anweisung zur Benachteiligung möglich, wenn die Ungleichbehandlung zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels erforderlich ist Anweisung zur gerechtfertigten mittelbaren Benachteiligung mgl. Rechtfertigung nicht möglich Rechtfertigung nicht möglich Rasse/ethn. Herkunft möglich, wenn die Ungleichbehandlung zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels erforderlich ist § 20 AGG verstößt gg. RL 2004/113/EG Anweisung zur gerechtfertigten mittelbaren Benachteiligung mgl. Rechtfertigung nicht möglich Rechtfertigung möglich? Geschlecht daher keine Recht-fertigung möglich möglich, wenn die Ungleichbehandlung zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels erforderlich ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes i.S.d. § 20 AGG möglich Rechtfertigung nicht möglich Anweisung zu gerechtfertigter Benachteiligung mgl. sonstige Merkmale Die Regelung des § 19 Abs. 3 AGG ist bzgl. der Merkmale Rasse/ethnische Herkunft und Geschlecht europarechtlich problematisch, da die RLen keine Ausnahmen vorsehen!


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