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Dipl.-Math. Winfried Zylka

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Präsentation zum Thema: "Dipl.-Math. Winfried Zylka"—  Präsentation transkript:

1 Dipl.-Math. Winfried Zylka
Tannenweg 21a, Bornhöved Tel u Telefax Internet: Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz? KOMMA Bordesholm Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

2 Veränderungen in der Schullandschaft
Themenauswahl Was wurde bisher erreicht? Das „neu-neue“ Schulgesetz 2011 Schullastenausgleich Schulbauförderung – wer hilft den Schulträgern? Schülerbeförderung Schulen im Wettbewerb um Schüler/innen Schule in der Kommune – Ganztagsschulen, Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Angeboten Veränderung der Schulträgerstruktur Rückgang der Schülerzahlen - Demografische Entwicklung Winfried Zylka

3 Ein Blick auf die Schullandschaft in Schleswig-Holstein
Veränderungen SchulG 2007 ausgelöst durch: PISA und andere internationale Vergleichsstudien Demografische Situation Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität höhere Bildungsgerechtigkeit Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots Winfried Zylka

4 Veränderung der Schullandschaft von 2006 bis 2010
Schulen/Schularten 2006/07 2010/11 Diff Schulen Schüler *) in % Grundschule 413 395 -18 -11,3 Hauptschule 45 40.273 16.022 -45 Realschule 162 63.341 9 36.338 -153 Grund- und Hauptschule 152 43 -109 Förderzentrum 129 11.053 104 8.079 -25 -2.974 -26,9 Regionalschule 27 9.902 Grund- und RegSch. 34 Gemeinschaftsschule 91 49.636 Grund- und GemSch. Gesamtschule 25 19.613 Gymnasium 98 80.679 94 87.397 -4 6.718 8,3 Gymn. mit RegSch./R 1 5 4 sonst.Schularten 5.572 5.247 -325 -5,8 zus. 1.025 845 -180 -6,3 HRGesSch : HRRegGem -9,2 Winfried Zylka *) Schüler/innen an öffentlichen und privaten Schulen

5 Regionale Verteilung der 134 Gemeinschaftsschulen
und 66 Regionalschulen (incl. Gy-Teil) im Schuljahr 2010/2011 Kreis/ Stadt GemSch RegSch Flensburg Kiel Lübeck Neumünster Dithmarschen Steinburg Nordfriesland dv. 3 mit Gym Stormarn Ostholstein Pinneberg Plön Rendsburg-Eckernförde dv. 2 mit Gym Herzogtum Lauenburg Segeberg Schleswig-Flensburg Winfried Zylka

6 Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein 2010/11
430 offene Ganztagsschulen mindestens 3 Tage pro Woche 7 Stunden, Teilnahme i.d.R. nicht verpflichtend 23 gebundene Ganztagsschulen, davon 10 neu ab 2009/10 montags bis donnerstags 8 Stunden, freitags 5 Stunden, Teilnahme ist verbindlich ________________________________________________ Zusätzlich: 255 Betreuungsangebote im Primarbereich 75 Gymnasien mit Mittagsbetreuung Winfried Zylka

7 Veränderungen in der Schullandschaft
Änderung des Schulgesetzes 2011 Vorschaltgesetz vom 27. Januar 2010 (Fristverlängerung für die gesetzliche Umwandlung von Haupt- oder Realschulen und KGS bis ) Haushaltsbegleitgesetz 2011: Änderung von § 113 und § 114 (Schulkostenbeitrag für Schüler, die in einem anderen Bundesland beschult werden und Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung, Investitionskostenanteil bei den Schulkostenbeiträgen 250 € ab 2011) Verabschiedung des SchulG am 28. Januar 2011, Inkrafttreten am 9. Februar 2011, zumeist mit Wirkung von Schuljahr 2011/12 Winfried Zylka

8 Änderung des Schulgesetzes 2011 (1)
Gymnasialer Bildungsgang G8 und G9: Wahlfreiheit für die Gymnasien (Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger, § 44); Flexible Gestaltung von Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen mit dem Ziel, die Schularten später zusammenzuführen (§ 42 und § 43) Wegfall der „prophylaktischen Prüfungen“: Schüler/innen erhalten mit Versetzung in die 10 bzw. 11. Jahrgangsstufe ohne weitere Prüfung den Hauptschul- bzw. den Realschulabschluss. (§ 18 Abs.3 gestrichen) Förderung von Schulsozialarbeit durch das Land (§ 6, Abs. 6) Zuständige Schule: Auch Gemeinschaftsschulen können zuständige Schulen nach § 24 sein. Möglich ist auch die vorsorgliche Festlegung von Zuständigkeitsbereichen. Winfried Zylka

9 Änderung des Schulgesetzes 2011 (2)
Oberstufe an Gemeinschaftsschulen: Nur bei Bedarf, der nicht anderweitig gedeckt werden kann. (§ 43 Abs. 3) Schulträgerschaft: Die Voraussetzungen einer Grundschulträgerschaft werden in § 56 und § 60 neu geregelt. Reine Grundschulträger sind möglich, soweit mindestens eine der Grundschulen des Trägers die Mindestgröße erfüllt. Die Übergangsbestimmungen in § 148 Abs. 4 und 5 entfallen. Hallig-Schulen bis Jahrgangsstufe 9 (§ 46) Mögliche organisatorische Verbindungen (§ 9): - Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien und Förderzentren - Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren Fusionsgebot nach § 60 Abs. 4: Kann-Bestimmung, nur noch bei Schulen eines Schulträgers Winfried Zylka

10 Änderung des Schulgesetzes 2011 (3)
Neuregelung des Schullastenausgleichs ab : Schulkostenbeiträge werden nicht mehr vom Ministerium festgelegt. Schulträger können sie auf der Basis von Vollkosten-Kalkulationen errechnen und erheben. Schulkostenbeiträge können auch frei vertraglich vereinbart werden. Träger von Förderzentren können einen gesondert zu berechenden Schulkostenbeitrag für integrativ geförderte Schüler von Wohnsitzgemeinden erheben. (§§ ) Schulkostenbeiträge auch bei Schulbesuch in Hamburg (§ 113 Abs. 1) (Für die Aufnahme von Schülern/innen aus Hamburg gibt es keinen Kostenausgleich!) Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung (§ 114 Abs.2) Winfried Zylka

11 Schullastenausgleich
Gegenwärtige Lösung Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111) auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (innere Verrechnungen und zentrale Verwaltungskosten der Schulträger sowie Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen) Schulbaufinanzierung: Kommunaler Schulbaufonds nur noch bis 2012 (Art. 3 § 2 Abs. 4 des Artikel-Gesetzes). In dieser Übergangszeit werden aus ihm bestehende Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt. Winfried Zylka

12 Schulkostenausgleich Schulkostenbeiträge 2007 und 2011
Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr) früher (2007) jetzt (2011) GH Schulen Real-/Regionalschulen Gymnasien Gesamt-/Gem.schulen Förderzentren L Förderzentren G Winfried Zylka

13 Schulkostenausgleich (1) Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012
Schulkostenbeiträge werden berechnet vom Schulträger für jede Schule (ggf. für mehrere Schulen der gleichen Schulart) auf der Basis der tatsächlichen Aufwendungen des vorvergangenen Jahres umgerechnet auf eine/n Schüler/in. In die Berechnung fließen ein: Laufende Kosten nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (Hilfspersonal u. Sachbedarf); Sozialpädagogen des Schulträgers zählen hierbei als „Hilfspersonal“ Mieten (nach § 48 Abs. 2 Nr. 1) Investitionskosten; die Investitionskosten werden in Höhe der jährlichen Abschreibung (nach steuerrechtlichen Vorschriften für gewerblich genutzte Gebäude) angerechnet (§ 111 Abs. 1) Verwaltungskosten (§ 111 Abs. 1) abzüglich Einnahmen (§ 111 Abs. 1) Die Schülerzahlen werden nach der Schulstatistik (Stichtag des vorvergangenen Jahres) ermittelt. (§111 Abs. 6) Winfried Zylka

14 Schulkostenausgleich (2) Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012
Schulkostenbeiträge können auch frei vereinbart werden! Neuregelung für Förderzentren: Für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach § 5 Abs. 2 „gemeinsam unterrichtet“ werden, besteht ein Anspruch auf Schulkostenbeiträge sowohl seitens des Trägers der Schule, zu dem das Schulverhältnis besteht, als auch seitens des Trägers des Förderzentrums, das an dem Unterricht mitwirkt. Die Schulträgerkosten des Förderzentrums werden dabei durch die Zahl der dort beschulten Schüler/innen plus der an anderen Schulen geförderten Schüler/innen geteilt. Winfried Zylka

15 Schulbauförderung Was kommt nach 2012 ???
Bisherige Programme laufen aus: Kommunaler Schulbaufonds Ganztagsprogramm Landes-Schulbauprogramm Investitionspakt Konjunkturpaket II Was kommt nach 2012 ??? 31 Mio € Vorwegabzug KFA weiterhin für den Schulbau? KIF? Zuschussprogramm? Abgewickelt durch Land / IB oder Kreise? Gleichmäßige Aufteilung auf die Schulträger nach Schülerzahlen?

16 Schülerbeförderung Wie bisher: Träger der Schülerbeförderung sind die Schulträger oder die Kreise (in den Fällen § 114 Abs. 1 Nr. 1 – 3) Die Kreise bestimmen durch Satzung über den Umfang der notwendigen Kosten (z.B. Mindestentfernung, nächstgelegene Schule, ….) § 114 Abs. 2 Neu: Die Satzung hat eine Elternbeteiligung vorzusehen. Bis : ….kann eine Elternbeteiligung vorsehen. Die Kreise werden voraussichtlich in unterschiedlicher Weise diese Bestimmung umsetzen! Wie bisher: Kosten tragen der Kreis zu 2/3 und die Schulträger zu 1/3. Schulträger können ihre Kosten zur Hälfte von den Wohnsitzgemeinden, die nicht an der Trägerschaft beteiligt sind, erstatten lassen. Freie Vereinbarungen sind möglich! (§ 114 Abs. 3 Winfried Zylka

17 Schulen im Wettbewerb (1)
Pädagogisch motivierende Atmosphäre Gute Ergebnisse in Vergleichsstudien Enge Zusammenarbeit Schule – Eltern Gute Schullaufbahnberatung Vermittlung von Ausbildungsplätzen etc. Interessantes Ganztagsangebot Inhaltliche Profilbildung der Schule Schulsozialarbeit Gewinnen von externen Partnern Integrationsarbeit Vernetzung mit anderen Schulen Winfried Zylka

18 Schulen im Wettbewerb (2)
Ausstattung mit Lehr-/ Lernmitteln Schulgebäude (Architektur) Schulhofgestaltung Qualität der Schülerbeförderung Ansprechende Internetpräsentation Öffentlichkeitsarbeit Identifikation Schüler – Eltern mit Schule Namensgebung der Schule Qualifiziertes Personal des Schulträgers Winfried Zylka

19 Schule in der Kommune Schule als Lern- und Lebensraum in der Stadt/ Region Schule als kommunaler Dienstleister: Vernetzung von Schule, Jugendhilfe, Sport, Kultur und Wirtschaft Aufbau von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen in der Region, auch zwischen verschiedenen Trägern der Einrichtungen Neues Verständnis von Schulträger: nicht nur Sachaufwands-trägerschaft, sondern aktiv-gestaltende Schulträgerrolle Keine Trennung von „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegen-heiten, sondern gemeinsame Bildungsverantwortung Gemeinsame Qualitätsentwicklung, Lehrerfortbildung, Bildungsberatung, ……. Winfried Zylka

20 Ziel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur
Veränderungen - Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für Schulen, nur eine Schule Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für Schulen, nur eine Schule Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für Schulen, nur eine Schule - Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für Schulen, nur eine Schule - Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für Schulen, nur eine Schule Schuljahr 2009/10: 310 Schulträger für 892 Schulen, nur eine Schule Schuljahr 2010/11: 285 Schulträger für 845 Schulen, nur eine Schule Winfried Zylka

21 Schulentwicklungsplanung
Eine Schulentwicklungsplanung, die regelmäßig zu aktualisieren ist, ist die Grundlage für Entscheidungen von Schulträgern und Schulaufsicht. (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und § 51) Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre) Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und Schulträgerstruktur Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte, organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel) Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und Jugendhilfeangeboten Abgleich Raumangebot / Raumbedarf Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen. Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

22 Demografische Situation in Hamburg und Schleswig-Holstein
Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

23 Statistische Verteilung der Geburten über den Lebens-zyklus der weiblichen Bevölkerung in Hamburg und Schleswig-Holstein (jeweils 1986 und 2006) Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

24 Bevölkerungsentwicklung

25 Entwicklung der Schülerzahlen
Öffentliche allgemein bildende Schulen Schuljahr Grund- schule Schulen Sek I u. II Förder-zentren insgesamt 2007/2008 100 % 9.600 2010/2011 89,7 % 98,1 % 7.500 78,1 % 94,5 % 2015/2016 93.000 80,9 % 91,6 % 6.900 71,9 % 87,2 % 2016/2017 91.300 79,4 % 86,6 % 6.800 70,1 % 83,6 % 2020/2021 87.300 75,9 % 79,9 % 6.200 64,6 % 78,0 % Winfried Zylka

26 Merkmale des demografischen Wandels
Der demografische Wandel wird zunächst kaum im natürlichen Rückgang der Einwohnerzahlen sichtbar. Viel gravierender in den Auswirkungen sind die Verschiebungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Für die kommunale Entwicklung sind außerdem die Wanderungsbewegungen von großer Bedeutung. Diese lassen sich durch kommunales Handeln bedingt beeinflussen. Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

27 Auswirkungen des demografischen Wandels
KiTas Krippen Ärztliche Versorgung Schulgrößen Schulstandorte Schülerbeförderung Familiengerechte/ Seniorengerechte Ortsgestaltung Spielplätze Jugendarbeit Seniorenheime Seniorenpflege Seniorenhilfsdienste Seniorenarbeit Örtliches Gemeinschaftsleben Leerstände (Häuser, Läden) (Nach-) Qualifizierung ÖPNV Auslastung Infrastruktur Personal- mangel Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

28 Die fernere Perspektive
Mit einer Fruchtbarkeitsrate von 1,4 werden nur 2/3 der Kinder geboren, die für eine konstante Bevölkerungszahl erforderlich sind. Das heißt auch, dass sich von einer Generation zur nächsten das Potenzial von Müttern auf 2/3 vermindert. Nach zwei Generationen beträgt das Potenzial nur noch 4/9 (=44,4 %) und nach drei Generationen 8/27 (=29,6 %) Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen


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