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Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Überblick:

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1 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Überblick: 1. Warum das Berufskolleg? 2. Stundentafel 3. Probezeit 4. Erfolgreicher Abschluss (Noten-Ausgleichsmöglichkeiten) 5. Infos zur Prüfung im BK2

2 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Wie geht es nach dem BK2 weiter? ● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung ● Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)

3 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Religionslehre11 Geschichte mit Gemeinschaftskunde21 Deutsch (m. Betrieblicher Kommunik.)33 Englisch 33 Mathematik24 Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik)2 Stundentafel 1.Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner BereichSj.1 Sj.2

4 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Stundentafel 1.Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Sj.1 Sj.2 Betriebswirtschaft mit Steuerung und Kontrolle87 Wirtschaftsinformatik67 Gesamtwirtschaft 21 Informations- u. Kommunik.technik11 Büromanagement2- Projektkompetenz bzw. Projektarbeit**1

5 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Stundentafel 3. Wahlbereich 3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“ Wirtschaft -2 3.2 Weitere Fächer 22 z.B. Sport, Englisch (KMK-Zertifikat) Zweite Fremdsprache 4. Praktikum 4 Wochen + 4 Wochen in den Ferienzeiten, vor den Prüf.

6 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs: Rel, G/GK, D(/BK), E, M, Phy, BW m.SuK, Winfo, GW, BM, PK bzw. PA Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW m.SuK

7 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten (-> gleiche Bedingungen betr. Noten wie am Sj.ende) Entscheidungsorgan: Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK verlassen

8 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Zu: Aufnahme auf Probe BK1-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls: ● Beratungsgespräch ● Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)

9 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Zu: Aufnahme auf Probe pn im 1. Hj. u. nv im 2. Hj.: -> keine Wiederholung möglich

10 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)

11 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 b) Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 c) kein Kernfach = 6,0 d) max. 1 maßgeb. Fach > 4,0

12 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) zu: Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: (1) maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 (2) Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 (3) maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0

13 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Schriftliche Prüfungen für die FHR:  D240 min.  M220 min.  E220 min.  BW m.SuK180 min. Mündliche Prüfungen für die FHR: mögl. in allen maßgeb. Fächern

14 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten:  Fach „Wirtschaft“ (ZWA) 90 min.  Fach Winfo 150 min.

15 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss: a) Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0 b) keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0 c) insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0 und: für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist ! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent: hier = Kernfächer !

16 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Ohne wichtigen Grund: Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!

17 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) 1.Bis 7:30 Anruf im Sekretariat – folgende Infos an BK-Abteilungsleitung: - Name, Klasse, Grund - Welche Prüfung verpasst - Frage nach Nachtermin 2.Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen Krankmeldung im Sekretariat

18 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

19 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

20 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

21 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde die ergangene Prüfungsentscheidung zurücknehmen, das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären.

22 Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017) Handyregelung für Prüfung (s bzw. m) - Handy ausschalten - Handy in Schultasche verschließen - Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen

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