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Veröffentlicht von:Sofie Engel Geändert vor über 9 Jahren
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Rechtsterminologie für das 2. Studiumjahr (4. Semester)
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Thema: ERBRECHT ERBEN UND VERERBEN IN ÖSTERREICH
das hinterlassene Vermögen erben der Erbe gleichgültig es geht um der Erblasser, -s, - hinterlassen die gesetzliche Erbfolge /die Erbfolge tritt bei/ der Nachkommen, -s, - sich empfehlen ausdrücklich erklären verwittwet beim Ableben die Verlassenschaft der Gesamtrechtsnachfolger alle Rechte und Forderungen zufallen (gehören) das Vermächtnis (Legat) die Vermächtnisnehmerin (keine Erbin)
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die Zuwendung das Gemälde, -s, -n das Pachtrecht,-s, -e den letzten Willen (Testament) errichten die Testierfreiheit testieren uneingeschränkt die nächsten Angehörigen bedenken der Bruchteil zukommen lassen der Pflichtteil, -s, -e die Noterben oder Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil entziehen schwerwiegende Gründe (aus schwerwiegenden Gründen) das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) testieren = das Testament errichten eigenhändig alle Merkmale gültig sein = gelten bekannt geben verwandt sein , verschwägert sein
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2. Thema: EUROPARECHT I RECHTSQUELLEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS
das Gemeinschaftsrecht das Völkerrecht der Gründungsvertrag der Anhang, -s, Anhänge das Protokol, -s, -lle der Stahl,-s die Geltungsdauer, -, - der Vertrag über die Gründung der EG für Kohle und Stahl (EGKSV) der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM) die Umbenennung der EWG in EG zum Ausdruck bringen die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die Unionsbürgerschaft die Novellierung, -, -en aufwerten im Hinblick auf
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künftige Erwieterungen der EU
der Verfassungsvertrag,-s, zu Stande bringen die Unterstützung erhalten der Eingriff, -s, -e das Handlungsinstrument gängig sein der Rechtsakt, -es, -e die Verordnung die Rechtsvereinheitlichung verbindlich die Richtlinie Ziele erreichen die Zielvorgaben in etwas umsetzen die Rechtsangleichung
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3. Thema: EUROPARECHT II DIE ORGANE DER EUROPÄISCHEN UNION
beitreten +D ansteigen (angestiegen sind) reibungslos an etwas (AKK.) angepasst werden der Rat der EU (Ministerrat), der Europäische Rat das Entscheidungsgremium, -s das Rechtssetzungsorgan, -s zur Beratung zusammentreten der Außenminister, -s, - der Fachminister, -s, - einstimmig der Beschluss, -sses, -üsse gewichten die Presidentschaft wahrnehmen zu einem Gipfeltreffen zusammentreten Grundsatzentscheidungen treffen der Maastricht-Vertrag die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlagen
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Dem Parlament unterbreiten
Ausführung der Gesetze der Haushalt (Haushaltsplan) die Hüterin, -, -en einen Kommissar benennen die Vertretung nach einem Rotationssystem bestimmen das Mitspracherecht eine beratende Funktion ausüben die Annahme der Rechtsakte die Verabschiedung des Haushalts Erlassung der Rechtsakte der Benennung (D) zustimmen gegen jemanden einen Misstrauensantrag einbringen
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neu festsetzen überschreiten der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EUGH) Auslegung Fortbildung Der Europäische Rechnungshof die Ordnungsmäßigkeit die Wirtschaftlichkeit Einnahmen und Ausgaben die Haushaltsordnung über etwas wachen
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4. Thema: EUROPARECHT III DIE SCHAFFUNG DES BINNENMARKTS AM BEISPIEL DES FREIEN WARENVERKEHRS
der freie Warenverkehr der Binnenmarkt, -es, -märkte die Dienstleistung, -, -en die Voraussetzung, -, -en (zu etwas) die Erreichung, - die Grundfreiheit, -, -en der Mitgliedstaat, -s, -en der Staatsangehörige, -en, -en das Diskriminierungsverbot, -s, -e das Zoll,-, Zölle die Wirkung,-, -en mengenmäßig Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen fördern die Rechtsprechung
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sich eignen (geeignet sein)
tatsächlich behindern behandeln die Behandlung, -, -en der Verstoß, -es, - stöße (gegen etwas) // Verstoß gegen ein Verbot/Gesetz sachliche Gründe verhältnismäßig gerechtfertigt das Reinheitsgebot, -s,-e (für Bier) das Gerstenmalz, -es der Hopfen, -s, - die Hefe, - -n das Biersteuergesetz der Zusatzstoff,-es, -e die Vermarktung,-,-en
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untersagen = verbieten
unterschiedslos einheimisch der Vorwurf, -s, Vorwürfe mit etwas vereinbar sein rechtsmäßig der Verbraucherschutz, -es der Verbrauch, -s, (Pro-Kopf-Verbrauch) erforderlich die Grundnahrungsmittel das Handelshemmnis, -sses, -sse die Verhältnismäßigkeit beeinträchtigen
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5. Thema: HANDELSRECHT DEUTSCHES GESELLSCHAFTSRECHT
- das Gesellschaftsrecht, -s , -e - die Kapitalgesellschaften - die Personengesellschaften - das Charakteristikum (die Eigenschft, Merkmal) - wesensgemäß - der Gesellschafter, -s, - - die Kapitalleistung, -, -en - im Vordergrund stehen - in den Hintergrund treten - das Engagement (franz. /angažman/) - das Mindesteigenkapital - sich bemessen nach - das Stimmrecht, -s, - - der Gewinnanteil, -s, -e - die Kapitalbeteiligung, -,- - die Mitverwaltung,-,-en
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der Gesellschaftsvertrag,-s, -äge
nach Maßgabe die Haftungsbegrenzung die Verselbstständigung die beschränkte Haftung das Gesamtvermögen GbR – die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts OHG – die offene Handelsgesellschaft KG – die Kommanditgesellschaft EWIV – die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung die Förderung verfolgen abwechselbar dauerhaft
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auf Dauer angelegt sein (auf Dauer angelegte)
kleinunternehmenrisch grenzüberschreitend die Unternehmenskooperation Kapitalgesellschaften: a) GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung; b) AG=Aktiengesellschaft die Eintragung ins Handelsregister zulässig betragen die Stammeinlagen gegenüber der Gläubiger, -s, - die nicht erbrachten Leistungen sich erweisen als ... die Einmanngesellschaft die Satzung
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zerlegen erwerben Kapitalerhöhung (im Zuge einer Kapitalerhöhung) der Anspruch audf etwas das Vermögensrecht, -s, -e der Inhaber, -s, - das Großunternehmen; das Kleinunternehmen zu etwas werden (von etwas zu etwas) der Unternehmensumsatz, -es, -sätze zulassen zu (zur Börse zulassen) auf etwas gestreut sein die Vielzahl, -, -en sämtlich übernehmen, übernahm, übernommen (h)
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das individual-Arbeitsrecht das Arbeitsvertragsrecht der Arbeitvertrag
6. Thema: ARBEITSRECHT DIE BEGRÜNDUNG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES NACH ÖSTERREICHISCHEM RECHT das Arbeitsrecht das individual-Arbeitsrecht das Arbeitsvertragsrecht der Arbeitvertrag der Arbeitnehmer der Arbeitgeber das Arbeitsschutzrecht das Arbeitszeitrecht das kollektive Arbeitsrecht das Betriebsverfassungsgesetz das Tarifvertragsgesetz die Begründung des Arbeitsverhältnisses der Abschluss des Arbeitsvertrags
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entgeltliche Arbeitsleistung
sich verpflichten zu etwas (D) schlüssiges Handeln zustande kommen begründet werden (begründen) die Gehorsamspflicht die Treuepflicht das Wettbewerbsverbot der Arbeitslohn die Gewährung die Beschäftigungspflicht die Fürsorgepflicht ausstellen das Ruhegehalt
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die Arbeitsbedingungen
die Gewerkschaft die Arbeiterverbände aushandeln (Verträge) der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag der Manteltarifvertrag die Urlaubsdauer die Kündigungsfrist der Zuschlag für Überstunden die Festlegung die gesetzlichen Mindestbedingungen beachten
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BEISPIEL EINES ARBEITSVERTRAGS (Terminologie und Phraseologie)
«Unter Bezugsnahme auf Ihre Bewerbung...» (Anfangsformell) die Bewerbung mit Wirkung vom (Datum) anstellen nachträglich fällig werdende Vergütung unter dem Vorbehalt + Genitiv der Widerruf die Weihnachtsgratifikation die Steuerkarte das Sozialversicherungsnachweisheft bei Dienstantritt auf Probe beschäftigt werden zum Monatsschluss zum Quartalschluss nach Ablauf kraft Gesetzes /Tarifvertrags (kraft + Genitiv) die Nebenbeschäftigung
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ausdrückliche Genehmigung
die Fachzeitschrift die Veröffentlichung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren jeweilige Fassung die Betriebsordnung aushändigen der Bestandteil des Arbeitsvertrages die vorstehenden Bedingungen die Durchschrift des Schreibens Schlussformel: «In der Hoffnung auf eine angenehme Zusammenarbeit»
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Kürzwörter (Abkürzungen) zur Europäischen Union
EU – Europäische Union EGKSV – Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EWGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EAGV - Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EG - Europäische Gemeinschaft EWS – Europäisches Währungssystem WWU – Wirtschafts- und Währungsunion EEA – Einheitliche Europäische Akte EGV - Vertrag über die Europäische Gemeinschaften GASP – Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik PJZ – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
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Grammatik für 4. Semester
Für die Prüfung muss Folgendes gelernt / vorbereitet werden: 1) Mehrgliedrige Konjunktionen 2) Doppelte Bedeutung der Konjunktion während; Sätze mit während 3) Relativsätze Eine Bewerbung schreiben Eigenen tabelarischen Lebenslauf schreiben (Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
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Mehrgliedrige Konjunktionen
Sowohl...als auch (Funktion: Behjahung) z. B.: Gesetzliche Erben sind sowohl der Ehegatte als auch die nächsten Verwandten. (Zakonski nasljednici su kako suprug/a, tako i najbliži srodnici). Nicht nur ...sondern auch (Funktion: Behjahung) z.B. Als Gesamtrechtsnachfolger fallen ihm nicht nur alle Rechte, sondern auch alle Pflichten zu. (Kao sveopćem pravnom nasljedniku, pripadaju mu ne samo sva prava, nego i sve dužnosti). Weder...noch (Funktion: Verneinung) z.B. Die Testamentszeugen dürfen mit den im Testament genannten Personen weder verwandt noch verschwägert sein. (Svjedoci oporuke ne smiju s osobama navedenim u testamentu biti niti u krvnom niti u tazbinskom srodstvu). (Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
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Doppelte Bedeutung des Wortes während; Sätze mit während
1) Während – als Konjunktion: zum Ausdruck der gegensätzlichen Bedeutung des Nebensatzes und Hauptsatzes (kroatisch: dok) z.B. Während die Europäische Kommission Gesetzestexte vorschlägt, ist das Parlament an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsakte beteiligt. 2) Während – als Temporaladverb zum Ausdruck der Gleichzeitigkeit ( =za vrijeme) z.B. Während der Hauptverhandlung ... (za vrijeme glavne rasprave...) (Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
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Relativsätze (Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
Nebensätze aus der Gruppe der Attributsätze Beginnen mit dem Relativpronomen als Konjunktion: der, die, das; welcher, welche, welches Deklinierbar (in Einklang mit dem Bezugssubstantiv) z.B. a) Das zweitwichtigste Organ ist die Kommission, die das Initiativrecht besitzt. b) Das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete direkt gewählt werden, hat wichtige Mitspracherechte. c) Wichtiges Organ ist der Rat der Europäischen Union, in dem die Staats- und Regierungsschefs zusammentreten. (Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
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Gebots- und Verbotssätze (Gebot – zapovijed, naredba Verbot – zabrana)
Sprachliche Form zum Ausdruck des Gebots: 1.MODALVERB MÜSSEN: Nahrung muss ohne Zusatzstoffe hergestellt werden 2.MODALAUSDRUCK mit verpflichtet/geboten + zu + Infinitiv: Die Nahrungsindustrie in Deutschland ist verpflichtet, Nahrung ohne Zusatzstoffen herzustellen. Sprachliche Form zum Ausdruck des Verbots: 1.MODALVERB DÜRFEN MIT VERNEINTEM INFINITIV : In Deutschland darf Nahrung nicht mit Zusatzstoffen hergestellt werden. 2.MODALAUSDRUCK mit verboten/nicht erlaubt + zu + Infinitiv: In Deutschland ist es verboten, Nahrung mit Zusatzstoffen herzustellen. (Übungen und Materialien im Lehrbuch Rechtsdeutsch)
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