Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Unternehmensformen in Bulgarien

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Unternehmensformen in Bulgarien"—  Präsentation transkript:

1 Unternehmensformen in Bulgarien
Walfach - Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa, Mag. Boris Metodiev, RA FOWI - Forschungsinstitut für Wirtschaftsrecht in Osteuropa

2

3 Empfohlene Literatur Daskalov/Metodiev, Unternehmensgründung in Bulgarien, LexisNexis (2006), Seiten 8 bis 54 Das Buch ist in der WU-Bibliothek vorhanden

4 Rechtsdatenbanken - Internetzugang
oder Englisch und Bulgarisch Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung, Formularen etc.

5 Unternehmensformen - Rechtsquellen
Rechtsquelle: Handelsgesetz Teil II Das Gesellschaftsrecht ist grundsätzlich an deutsch-österreichische Vorbilder angelehnt

6 Unternehmensformen Gesellschaften Einzelunternehmer Zweigniederlassung
Representative Office Exkurs: Betriebsstätte

7 Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften OHG - СД
KG – КД GesbR – дружество по ЗЗД Kapitalgesellschaften AG - АД GmbH - ООД KGA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) - КДА

8 Personengesellschaften
Im Unterschied zu Österreich sind die Personengesellschaften (OHG und KG) in Bulgarien sind juristische Personen Können in GmbH oder AG umgewandelt werden unterliegen der Körperschaftssteuer Die Personengesellschaften haben mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter

9 Die GmbH & Co. KG Allgemeines über GmbH & Co. KG
Beschränkung der Haftung Mindestkapital Geschäftsführung und Vertretung GmbH & Co. KG in Bulgarien ist zulässig, aber nicht verbreitet - Körperschaftssteuerpflicht GmbH & Co. KG in Österreich ist sehr verbreitet - keine Körperschaftssteuerpflicht

10 GesbR als Unternehmensform
GesbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts Keine juristische Person Aber für Zwecke der Besteuerung gilt als juristische Person – Körperschaftssteuer Eintragung im Register BULSTAT (EIK) Konsortium als GesbR

11 Gründung von AG Gründungsversammlung
Mindestkapital: € ca davon effektive Einzahlung von 25% Bestellung von Direktorenrat (bzw. Aufsichtsrat) Feststellung der Satzung Eintragungsanmeldung: einfache Schriftform

12 Gründung AG Einpersonengründung zulässig Gründungskosten ca. € 250.-
Gebühren für Firmareservierung, Eintragung und Veröffentlichungsgebühren

13 Verwaltung der AG Freie Wahl zwischen zwei Verwaltungssysteme:
Einstufensystem: Direktorenrat (England) Zweistufensystem: Vorstand und Aufsichtsrat Pflicht zur Audit-Prüfung und Einreichung im Handelsregister

14 Bestellung der Direktorenratsmitglieder
Direktorenrat versus Vorstand und Aufsichtsrat (jeweils mind. 3 Mitglieder) Die Bestellung von Ausländern ohne Wohnsitz in BG zulässig Keine Arbeitsgenehmigung Verträge über die Geschäftsführung bzw. Aufsicht

15 Publikums-AG Grundsätzlich eine AG gemäß HG
Sondervorschriften im Gesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren Registrierung bei der Finanzaufsichtskommission Übertragung der (immateriellen) Aktien durch Eintragung beim Zetraldepositar

16 GmbH-Gründung Mindestkapital: ca. € 2500.-; effektive Einzahlung: 70%.
Gesellschaftsvertrag und Eintragungsanmeldung: einfache Schriftform Gebühren für Firmareservierung, Eintragung u. Veröffentlichung: ca. € 100.-

17 Einpersonengründung Zulässig für ausländische Personen ohne jegliche Bewilligungen Der Alleingesellschafter kann auch Geschäftsführer sein Errichtungserklärung statt Gesellschaftsvertrag

18 Geschäftsführerbestellung
Bestellung von Ausländern ohne Wohnsitz in BG ist möglich Keine Arbeitsgenehmigung notwendig, wenn sog. Geschäftsführer-Vertrag Aufenthalt und Beschäftigung von EU-Bürgern

19 Handelsregister Derzeit geführt von den Landesgerichten
Reform des Handelsregister ab Zuständig Registeragency (Justizministerium) Zentralisiertes und elektronisches Handelsregister Einheitliche Identifikationskode (EIK)

20 Register BULSTAT BULSTAT-Register wird von der Registeragency geführt
Nach der Eintragung im Handelsregister ist derzeit eine weitere Registrierung ins Register BULSTAT notwendig Einheitliche Identifikationskode (BULSTAT-Nummer) Ab ist die Eintragung von Handelsgesellschaften und Einzelkaufleute ins Register BULSTAT nicht mehr notwendig (One-Stop-Schop) BULSTAT-Register bleibt zuständig für Freiberufler, Handwerker, GesbR, Representative Office etc.

21 Gewerberecht Lizenzierung, Registrierung oder freie Ausübung der Geschäftstätigkeit Gesetz über die administrative Regulierung der Wirtschaftstätigkeit: Tabelle der lizenzpflichtigen Tätigkeiten: 39 Gesetz über das Handwerk: Tabelle der registrierungspflichtigen Handwerke: 129


Herunterladen ppt "Unternehmensformen in Bulgarien"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen