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1 / Dobesberger / BRV / 01.12..09 Bericht zur aktuellen Situation.

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Präsentation zum Thema: "1 / Dobesberger / BRV / 01.12..09 Bericht zur aktuellen Situation."—  Präsentation transkript:

1 1 / Dobesberger / BRV / 01.12..09 Bericht zur aktuellen Situation

2 2 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Teilnehmerstand und Betreuungssituation Entwicklung durchschnittlicher Teilnehmerstand (Stahlstiftung klassisch) November 1987 - August 2011

3 3 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Teilnehmerentwicklung 1/2009 bis 8/2011

4 4 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Eintritte Stahlstiftung klassisch (1/2008 - 8/2011)

5 5 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Altersstruktur nach Divisionen

6 6 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Teilnehmerzahl nach Divisionen Teilnehmer nach Divisionen im Zeitraum 01.12.08 - 31.12.10 in Prozent und alle Teilnehmer seit 1987

7 7 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Teilnehmer mit Invalidität und über 50-jährige Teilnehmer mit über 50 % Invalidität und über 50-jährige Teilnehmer (Krise 01.12.08 - 31.12.10)

8 8 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Zeitintensive Teilnehmer Eintritte seit 01.01.11 in Linz: 105 Teilnehmer davon 4 mit über 50 % Invalidität 18 über 50-jährige von den 105 Teilnehmern sind 29 Personen sehr zeitintensiv Gründe für die Zunahme der Zeitintensivität sind: Psychische Probleme (z.B. Burnout) Gesundheitliche Probleme Die Verkomplizierung des Ausfüllens der Maßnahmenpläne des AMS, welche für viele Teilnehmer ein großes Problem darstellt

9 9 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Eintritte, Austritte und Vermittlungsquote Jänner 2009 - August 2011 Eintritte: 1.675 Austritte: 1.324 Jobsuche ohne Erfolg 15,5 % Eintritte und Austritte 01/09 - 08/11 Stahlstiftung klassisch

10 10 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 in Tsd. Rücklagen per 31. Dezember 2009 5.500 Rücklagen per 20. August 2010 1.572 Rücklagen per 28. Jänner 2011 137 Rücklagen per 2. Februar 20111.127 Rücklagen per 3. Juni 2011 1.383 Rücklagen per 15. September 20111.273 Entwicklung der Rücklagen 2011

11 11 / Dobesberger / BRV / 01.12..09 Finanzierungsstruktur der Stahlstiftung

12 12 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Lohn- und Gehaltsverzicht von 0,5 % der Mitarbeiter/innen Basis: Zusatz-Kollektivverträge 1987, (1989), 2009, 2010 Sehr unterschiedliche Praxis in den Mitgliedsgesellschaften bei der Umsetzung Mit Verrechnungssätzen - basierend auf durchschnittlichen Löhnen bzw. Gehältern - werden die Solidaritätsbeiträge von der Stahlstiftung den Mitgliedsgesellschaften in Rechnung gestellt Arbeiter: 8 + 4 = 12 (12 x jährlich) Angestellte:12 + 6 = 18 (12 x jährlich) Leitende Ang.:32 + 16 = 48 (12 x jährlich) Solidaritätsbeiträge

13 13 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Jährliche Erhebung von 0,5 % der Lohn- und Gehaltssumme im November Erhebung der genauen Zahl der Mitarbeiter/innen Erhebung der Zahl der KV-Sitzer Liste, welche Lohn- bzw. Gehaltsbestandteile dafür herangezogen werden Monatliche Vorschreibung von 1/12 der erhobenen Summe und von entsprechenden Durchschnittsbeträgen für die KV-Sitzer Nachverrechnung bzw. Gutschrift für Veränderungen beim Personalstand 12 Monate später Vorschlag für die zukünftige Verrechnung der Solidaritätsbeiträge

14 14 / Dobesberger / BRV / 01.12..09 Zugangsregelungen für Teilnehmer/innen

15 15 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Wirtschaftliche oder strukturelle Gründe Personalabbau aus wirtschaftlichen Gründen der Mitgliedsgesellschaft Personalabbau bedingt durch Rationalisierungsmaßnahmen der Mitgliedsgesellschaft Kein weiterer innerbetrieblicher Einsatz des/der betroffenen Mitarbeiters/in in der Mitgliedsgesellschaft möglich, wegen - gesundheitlicher Einschränkungen - nicht berufsbegleitend behebbarer Qualifizierungsmängel - Unvermittelbarkeit in verbundene Unternehmen

16 16 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Voraussetzungen für den Eintritt in die Stahlstiftung 1.Anspruch des/der betroffenen Mitarbeiters/in auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2.Bei Mitarbeiter/innen mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung: Eine unmittelbare Vermittelbarkeit durch das AMS (prüft das AMS innerhalb von 14 Tagen vor Stiftungseintritt) darf nicht gegeben sein 3.Zustimmung des/der betroffenen Mitarbeiters/in 4.Zustimmung der innerbetrieblichen Sozialpartner (Personalmanagement, zuständiger Betriebsrat). Sollte es zwischen diesen keine Einigung geben, dann fungieren Unternehmens- bzw. Belegschaftsvertreter aus dem Kuratorium bzw. der Geschäftsführung als Eskalationsinstanz 5.Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses aus wirtschaftlichen und/oder strukturellen Gründen

17 17 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Rückforderung Ausbildungskosten Die Stahlstiftung ist dezidiert kein Angebot für Mitgliedsgesellschaften, die wegen Auftragsschwankungen ihre Mitarbeiter/innenzahl vorübergehend reduzieren. Um ein derartiges Vorgehen zu verhindern, kann die Stahlstiftung die angefallenen Ausbildungskosten in solchen Fällen von der Mitgliedsgesellschaft zurückfordern.

18 18 / Dobesberger / BRV / 01.12..09 Stipendien für Teilnehmer/innen

19 19 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Das Grundstipendium -Höchststipendium: 450,-- pro Monat (14 x jährl.) -Mindeststipendium: 170,-- pro Monat (14 x jährl.) Das Zusatzstipendium -Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern wird ein Zusatzstipendium von 75,-- und für jedes unversorgte Kind von 40,-- pro Monat gewährt (12 mal jährlich) Die Höchstgrenzen -Das Arbeitslosengeld und das Grundstipendium dürfen 80 % der Berechnungsgrundlage nicht übersteigen. Das 13. und 14. Grundstipendium wird bei dieser Limitierung nicht berücksichtigt. -Sämtliche von der Stahlstiftung gewährten Zahlungen (Grund- und Zusatzstipendium) und das Arbeitslosengeld dürfen 100 % der Berechnungsgrundlage nicht überschreiten. Stipendienmodell(e) Stiftungseintritte bis 31.12.2010 Das Grundstipendium -Höchststipendium: 370,-- pro Monat (14 x jährl.) -Mindeststipendium: 170,-- pro Monat (14 x jährl.) Das Zusatzstipendium -Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern wird ein Zusatzstipendium von 75,-- und für jedes unversorgte Kind von 40,-- pro Monat gewährt (12 mal jährlich) Die Höchstgrenzen -Das Arbeitslosengeld und das Grundstipendium dürfen 80 % der Berechnungsgrundlage nicht übersteigen. Das 13. und 14. Grundstipendium wird bei dieser Limitierung nicht berücksichtigt. -Sämtliche von der Stahlstiftung gewährten Zahlungen (Grund- und Zusatzstipendium) und das Arbeitslosengeld dürfen 100 % der Berechnungsgrundlage nicht überschreiten. -Die Zahlungen der Stahlstiftung dürfen 370,-- monatlich nicht überschreiten (inklusive Grund- und Zusatzstipendium). Stiftungseintritte ab 1.1.2011

20 20 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Schreiben des Sozialministeriums: Ab 1.9.2011 (korrigierter Termin: 1.1.2012) keine Ausbildungsstipendien über der Geringfügigkeitsgrenze Potenziell ca. 350 - 370 Betroffene in der Stahlstiftung Offene Frage 13. und 14. Stipendium Vorgangsweise: Weitere Gespräche Stipendien kürzen (ab 1.1.2012) und Klage usw. Handlungsnotwendigkeit Stiftungsstipendien

21 21 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Personelles

22 22 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 Vorschlag Personelle Änderung Kuratorium: Mag. Andreas Stockinger (Siemens VAI Metals Technologies GmbH) statt: Dr. Reinhard Kastl (Siemens VAI Metals Technologies GmbH)

23 23 / Dobesberger / BRV_Info_20-09-2011 / 20110914 2012: 25 Jahre Stahlstiftung


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