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Entscheidungshilfe „Welche Schule für mein Kind?“

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Präsentation zum Thema: "Entscheidungshilfe „Welche Schule für mein Kind?“"—  Präsentation transkript:

1 Entscheidungshilfe „Welche Schule für mein Kind?“
Informationsveranstaltung Entscheidungshilfe „Welche Schule für mein Kind?“ Begrüßungsbild Anmerkung: Die Kommentare zu den einzelnen Folien bieten Detailinformationen und dienen der Vorbereitung des Vortragenden. Sie sind teilweise sehr speziell und nur als Zusatzinformation gedacht. Die Präsentation sollte nicht länger als eine Schulstunde dauern. Planen Sie aber Zeit für die Beantwortung der anstehenden Fragen ein. Mit einem Mausklick auf die kleinen Pfeile neben dem Logo navigiert man eine Folie vor oder zurück. Ein Mausklick in die Folie baut schrittweise die Folie auf.

2 Ablauf der Veranstaltung
Pflichtschule oder Wahlschule? - Grundlegende Überlegungen - Voraussetzungen für den Besuch eines Gymnasiums Darstellung und Vergleich der einzelnen Schulformen: - Gymnasium - Erweiterte Realschule bzw. Gesamtschule - (Schengen-Lyzeum) Wichtige Hinweise - Termine - Wie melde ich an? - Hinweise Schlussbemerkungen Aussprache Erläuterung des Ablaufs der Veranstaltung

3 Erweiterte Realschule (ERS) Gesamtschule (GeS)
Übergang nach Klassenstufe 4 weiterführende Schulformen An die Grundschule schließen sich drei Schulformen an: Eine Wahlschulform: Gymnasium Das Gymnasium stellt besondere Anforderungen an die Kinder. Das Ziel des Gymnasiums ist das Abitur. Zwei Pflichtschulformen: Erweiterte Realschule (ERS) Gesamtschule (GeS) Die Schulformen für alle Kinder Der Weg zu allen Bildungsabschlüssen. Hinweis, welche Schulen nach Klasse 4 in Frage kommen. Wichtig ist der Hinweis, dass ein leistungsfähiges und –williges Kind, unabhängig von der jetzt gewählten Schulform, die Möglichkeit hat, Abitur zu machen.

4 Übergang nach Klassenstufe 4 Hilfestellung im Entwicklungsbericht
Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch eines Gymnasiums: gute Noten positive Lern- und Leistungsentwicklung gute Arbeitshaltung und gutes Sozialverhalten gutes Denkvermögen und sprachliche Ausdrucksfähigkeit Seit 2009/10: Wegfall der verbindlichen Laufbahnempfehlung und des Übergangsverfahrens Hilfestellung: „Zusammenfassende Beurteilung“ des Entwicklungsberichts „Die Leistungsentwicklung des Schülers/der Schülerin lässt den erfolgreichen Besuch eines Gymnasiums, einer Gesamtschule und einer Erweiterten Realschule erwarten.“ oder „Dem Schüler/Der Schülerin wird der Besuch einer Erweiterten Realschule oder einer Gesamtschule empfohlen.“ Vorgehensweise beim Vortrag Vorbemerkung: Seit dem Schuljahr 2009/10 ist eine verbindliche Laufbahnempfehlung und das Übergangsverfahren entfallen. Die Schülerinnen und Schüler können nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 4 der Grundschule in die Klassenstufe 5 der Erweiterten Realschule, der Gesamtschule oder des Gymnasiums übergehen. Die Zeugniskonferenz gibt eine Hilfestellung, die im Entwicklungsbericht festgehalten wird und mit einer zusammenfassenden Beurteilung schließt. Um den Kindern und Ihren Eltern zu verdeutlichen, dass ein Gymnasium hohe Anforderungen stellt, wird am Ende des Entwicklungsberichtes in einer „Zusammenfassenden Beurteilung“ die in der Folie formulierte Aussage für den weiteren Bildungsweg des Schülers getroffen. Beratungsgespräch zur Schullaufbahn Die Eltern sollten den Ratschlägen der Grundschullehrkräfte eine hohe Bedeutung beimessen, denn die Klassenlehrer/-innen vermögen die Leistungen Ihres Kindes im Hinblick auf die Anforderungen der weiterführenden Schulen sehr gut einzuschätzen. Zusammenfassung Nutzen Sie bitte unbedingt dieses Beratungsgespräch nach dem Halbjahreszeugnis, denn Sie und die Klassenlehrkraft sollten gemeinsam zum Wohle des Kindes die passende Schulform finden.

5 Gymnasium oder Pflichtschule?
Wahlschule Pflichtschulen Gymnasium Gesamtschule Erweiterte Realschule 5 Jahre Hauptschul-abschluss Hauptschul-abschluss 8 Jahre 1 Jahr Grundsätzlich: Ziel des Gymnasiums ist das Abitur. Folgende Information nur bei Nachfragen ansprechen Verlässt ein Schüler bzw. eine Schülerin das Gymnasium nach Klasse 9 und hat Leistungen erreicht, die den Kriterien eines Hauptschulabschlusses entsprechen, so erhält er/sie auf dem Abgangszeugnis einen Gleichstellungsvermerk, der ihm/ihr den Hauptschulabschluss zuerkennt. Verlässt ein Schüler bzw. eine Schülerin das Gymnasium nach Klasse 10 und hat Leistungen erreicht, die den Kriterien eines mittleren Bildungsabschlusses entsprechen, so erhält er/sie auf dem Abgangszeugnis einen Gleichstellungsvermerk, der ihm/ihr den mittleren Bildungsabschluss zuerkennt. Verlässt ein Schüler bzw. eine Schülerin das Gymnasium am Ende der Klasse 11 und entsprechen seine/ihre Leistungen denen, die den schulischen Voraussetzungen der Fachhochschulreife entsprechen, so erhält er/sie beim Bildungsministerium ein entsprechendes Zeugnis. Mittlerer Bildungsabschluss Mittlerer Bildungsabschluss 3 Jahre Abitur in 8 Jahren G8 Abitur in 9 Jahren G9

6 Gymnasium (G 8) Gymnasium Klassen 5 – 9
Sekundarstufe I Gymnasium Klassen 5 – 9 Unterricht im Klassenverband Klasse 10 Unterricht im Klassenverband Abschluss der Sekundarstufe I Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) Klassen 11 und 12 Unterricht in fachbezogenen Kursen Hauptphase der gymnasialen Oberstufe Die Oberstufe umfasst am Gymnasium (G 8) die Klassenstufen 10 bis 12. Dabei kommt der Klassenstufe 10 eine Doppelrolle zu: Sie schließt einerseits die Sekundarstufe I ab und dient gleichzeitig als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und gehört sowohl zur Sekundarstufe I als auch zur Sekundarstufe II. Ein Schüler, der nach qualifizierter mittlerer Reife die Oberstufe eines grundständigen Gymnasiums besucht, beginnt dort in der Einführungsphase, d. h. in der Klassenstufe 10. Wichtig: Es ist keine Wiederholung der an der ERS bzw. GeS absolvierten Klasse 10, nur eine andere Zählweise. An den Oberstufen von beruflichen Gymnasien und einigen Gesamtschulen ist die Zählweise der Oberstufe wie früher: Klassen 11 – 13. Zentrale Abiturprüfung Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

7 Schwerpunkte an Gymnasien
Gymnasiale Zweige Naturwissen- schaftlicher Zweig Sprachlicher Zweig Ab Klassenstufe 5: Erste Fremdsprache Erste Fremdsprache Ab Klassenstufe 6: Zweite Fremdsprache Zweite Fremdsprache An einzelnen Gymnasien stehen sprachliche Zweige und/oder mathematisch-naturwissenschaftliche Zweige zur Auswahl. Nähere Informationen über angebotene Zweige oder Fremdsprachenfolgen der einzelnen Gymnasien finden sich in der Broschüre „Welche Schule für mein Kind?“ oder sind an „Tagen der offenen Tür“ an dem jeweiligen Gymnasium zu erfragen. (Beispiel für mögliche Sprachenfolgen: Französisch, Englisch, Spanisch oder Englisch, Französisch, Latein oder …) Daneben gibt es noch Gymnasien mit besonderen Schwerpunkten Gymnasien mit Musikzweig (Krebsberggymnasium, Gymnasium am Schloss, Robert-Schuman-Gymnasium) Sportgymnasium (Rotenbühlgymnasium) Gymnasien mit Schwerpunkt Informatik (Albert-Einstein-Gymnasium, Saarpfalz-Gymnasium, Max-Planck-Gymnasium) Gymnasium mit Schwerpunkt Bio-Wissenschaften (Gymnasium am Stefansberg) Gymnasien mit bilingualen Zügen Das Deutsch-Französische-Gymnasium DFG Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in ein Gymnasium oder eine dort angebotene Sprachenfolge oder einen bestimmten Zweig. Reichen die Plätze nicht aus, muss ggf. gelost werden. Ab Klassenstufe 8: Dritte Fremdsprache Hauptfach Physik, verstärkter Unterricht in Mathematik, Chemie und Biologie

8 Erweiterte Realschule
Vergleich GeS - ERS Gesamtschule Erweiterte Realschule Klassenstufe 5: Gemeinsamer Unterricht in allen Fächern Erste Fremdsprache ist je nach Schulstandort Französisch oder Englisch. (An manchen Schulen kann man zwischen Französisch und Englisch wählen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Eingangssprache besteht nicht.) Für Schulen mit zwei Eingangsfremdsprachen gilt: Wenn sich mehr Schüler für eine Eingangssprache entscheiden, als Plätze vorhanden sind, wird ausgelost. Ein Anrecht auf eine bestimmte Eingangssprache besteht nicht. Das Fach Arbeitslehre wird in beiden Schulformen mit 2 Wochenstunden angeboten. Klassenstufe 6: Weiterhin gemeinsamer Unterricht in allen Fächern An der ERS wird die Fremdsprache auf zwei Anspruchsebenen unterrichtet.

9 Vergleich GeS - ERS Gesamtschule Erweiterte Realschule Klassen 7 - 9
Gesamtschule Erweiterte Realschule Klassen 7 - 9 Die Klassen bleiben erhalten. In den meisten Fächern: gemeinsame Vorbereitung auf die drei Bildungsabschlüsse Nur in den Fächern Mathematik und 1. Fremdsprache ab Kl. 7 zusätzlich in Deutsch ab Kl. 8 Physik und Chemie ab Kl. 9 Einteilung je nach Leistungsfähigkeit in Grundkurse (Grundniveau), Erweiterungskurse (erhöhtes Niveau), ab Klasse 9 auch Aufbaukurse (gymnasiales Niveau) Klasse 10 Erweiterungskurse und Aufbaukurse Klassen 7 - 9 Klassenneubildung in Klasse 7 nach Leistungsfähigkeit der Kinder Gesamtschule: Die Einteilung der Schüler in Grund- und Erweiterungs- bzw. Aufbaukurse bezeichnet man als „äußere Fachleistungsdifferenzierung“. In den differenzierten Fächern gibt es für die einzelnen Kurse unterschiedliche Lehrpläne. Die äußere Differenzierung erfolgt schrittweise: in Klasse 7 in Mathematik und der 1. Fremdsprache in Klasse 8 zusätzlich in Deutsch in Klasse 9 zusätzlich in Physik und Chemie Grundlage der Ersteinstufung in einen Kurs der äußeren Fachleistungsdifferenzierung sind die Leistungsentwicklung und das Lernverhalten im betreffenden Fach unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers/der Schülerin; insbesondere die Abschlusserwartungen sind in die Überlegungen einzubeziehen. In der Regel werden Schüler/Schülerinnen mit guten und sehr guten Leistungen in den Erweiterungskurs, Schüler/Schülerinnen mit ausreichenden oder minderen Leistungen in der Regel in den Grundkurs eingestuft. In den Fächern ohne äußere Differenzierung werden die Lerninhalte so aufbereitet, dass die Kinder gemeinsam auf die drei Bildungsabschlüsse (Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss oder Abitur) vorbereitet werden. In den Klassen 9 und 10 werden abschlussbezogene Kurse gebildet, d. h.: Schüler, die voraussichtlich den Hauptschulabschluss machen, werden in die Grundkurse eingestuft. Schüler, die voraussichtlich den mittleren Bildungsabschluss machen, werden in die Erweiterungskurse eingestuft. Schüler, die in die gymnasiale Oberstufe übergehen wollen, müssen in Klassenstufe 10 mindestens drei A-Kurse belegen. Erweiterte Realschule In Klassenstufe 7 werden neue Klassen gebildet. Grundlage der Zuordnung in Hauptschul- bzw. Realschulklasse sind die Leistungsentwicklung und das Lernverhalten des Schülers/der Schülerin unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit. Ein Schüler/ Eine Schülerin kommt in der Regel in eine Realschulklasse, wenn er/ sie mindestens in einem der Fächer Deutsch und Mathematik ein Gut und im anderen ein Befriedigend hat. In der ersten Fremdsprache im E-Kurs ein Befriedigend bzw. im G-Kurs ein Gut, ansonsten höchstens eine Note unter ausreichend. In einer Realschulkasse werden die Schüler in allen Fächern auf dem Anforderungsniveau der Realschule unterrichtet. Ab Klasse 7 wird ein erweitertes Fächerangebot gemacht. In einer Hauptschulklasse orientiert sich der Unterricht in allen Fächern an einem einfacheren Niveau. Das Hauptaugenmerk liegt auf Grundkenntnissen und –fertigkeiten, die für die Berufswelt von Bedeutung sind.  siehe Folie 13 Ab der Klassenstufe 9 werden sogenannte A-Gruppen gebildet, in denen Schülerinnen und Schüler in den Fächern Mathematik, Deutsch und 1. Fremdsprache auf gymnasialem Niveau unterrichtet werden. Ab der Klassenstufe 10 werden in den A-Gruppen zusätzlich die Fächer Physik und Chemie auf gymnasialem Niveau unterrichtet. Hauptschulklasse Grundniveau in allen Fächern Realschulklasse erhöhtes Niveau in allen Fächern Ab Klassenstufe 9: Abiturgruppen in Deutsch, Mathematik, und der 1. Fremdsprache zur Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe

10 Erweiterte Realschule
Durchlässigkeit GeS - ERS Gesamtschule Erweiterte Realschule Grund- kurs Erweiterungs-kurs Aufbau- kurs Hauptschul- klasse Realschul- klasse Ein- bzw. Umstufungen zwischen den Kursen erfolgen nach Leistungen der Schüler/innen auf Konferenzbeschluss und sind zu jedem Halbjahr möglich. Ein Wechsel zwischen Hauptschul- und Realschulklasse ist bei entsprechenden Leistungen der Schüler/innen auf Konferenzbeschluss zu jedem Halbjahr möglich. Einmal vorgenommene Einstufungen in G-, E- oder A-Kurse bzw. in eine Hauptschul- bzw. Realschulklasse sind nicht endgültig. Gesamtschule: Je nach Notenbild, Leistungsbereitschaft und –fähigkeit der Schülerinnen und Schüler kann die Klassenkonferenz zu jedem Halbjahr Schülerinnen und Schüler in einem differenzierten Fach umstufen. Bei mangelhaften Noten oder mangelnder Leistungsbereitschaft und –fähigkeit in einem differenzierten Fach werden Schülerinnen und Schüler in diesem Fach abgestuft (vom A-Kurs in den E-Kurs bzw. vom E-Kurs in den G-Kurs). Bei guten Noten und guter Leistungsbereitschaft und –fähigkeit in einem differenzierten Fach werden Schülerinnen und Schüler in diesem Fach aufgestuft (vom G-Kurs in den E-Kurs bzw. vom E-Kurs in den A-Kurs). Über Klassenwiederholung entscheidet auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz. Erweiterte Realschule: Schülerinnen und Schüler im Hauptschulzweig können nach Notenbild, Leistungsbereitschaft und –fähigkeit auf Beschluss der Klassenkonferenz dem Realschulzweig zugewiesen werden. Wenn Schülerinnen und Schüler im Realschulzweig das Klassenziel nicht erreichen, müssen sie die Realschulklasse wiederholen oder können in die nächst höhere Hauptschulklasse wechseln (z. B. zwei „mangelhafte“ Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik oder 1. Fremdsprache). Bei Nichterreichen des Klassenziels wird die Klasse wiederholt. Wer im Realschulzweig nicht versetzt wird, kann auch in die nächst höhere Hauptschulklasse wechseln. Förder-Maßnahmen sollen den Schülerinnen und Schülern den Wechsel in einen Erweiterungs-/Aufbaukurs bzw. den Wechsel in eine Realschulklasse erleichtern. .

11 Exakte Informationen über die Unterrichtsangebote in Klasse 7 - 9
Exakte Informationen über die Unterrichtsangebote in Klasse 7 - 9 Direkt zu den möglichen Abschlüssen in den Klassen 9 und 10 Die Folie ermöglicht, während der Präsentation Detailinformationen zu überspringen.

12 Gesamtschule Klassen 7 bis 9
Schwerpunkte Gesamtschule Gesamtschule Klassen 7 bis 9 Ab Klasse 7 wählen die Schülerinnen und Schüler zu dem Pflichtunterricht einen Wahlpflichtbereich: die zweite Fremdsprache oder ein Fach aus dem Angebot Technik/Wirtschaft, Natur/Umwelt, Kommunikation und Medien, Musisch-kulturelle Erziehung oder aus weiteren Angeboten der Schule Betriebspraktika und Betriebserkundungen dienen der Berufswahlvor-bereitung und unterstützen die Kinder beim Übergang ins Berufsleben. Der Wahlpflichtbereich wird nach Interessenlage der Schülerinnen und Schüler und nach organisatorischen Möglichkeiten einer Schule angeboten. Alle Schulformen (Gym, ERS, GeS) bieten in der Klassenstufe 8 oder 9 den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten, ein Betriebspraktikum zu absolvieren. ERS und GeS legen besonderen Wert auf eine intensive Berufswahlvorbereitung.

13 Erweiterte Realschule Klassen 7 bis 9
Schwerpunkte Erweiterte Realschule Erweiterte Realschule Klassen 7 bis 9 Hauptschulklassen Hauptschwerpunkt auf den Fächern: - Deutsch - Mathematik - Arbeitslehre - Betriebspraktika - Betriebserkundungen dienen der Berufswahlvorbereitung und unterstützen die Kinder beim Übergang ins Berufsleben. Realschulklassen Neben dem Pflichtunterricht wählen die Schülerinnen und Schüler einen Wahlpflichtbereich. Ab Klasse 7 kann man wählen: - zweite Fremdsprache oder - Technik/Wirtschaft (Arbeitslehre) Ab Klasse 9 kann man wählen: - Fortsetzung der zweiten Fremdsprache oder zwei Fächer aus dem Angebot - Informatik/Wirtschaft, - Natur/Umwelt, - Textverarbeitung/Bürokommunikation, - Wirtschaftskunde/Sozialkunde, - Kunst oder weitere Angebote der Schule Die Berufsorientierung (Betriebserkundungen, 3-wöchiges Praktikum) gilt auch für den Realschulbereich. Die meisten Erweiterten Realschulen bieten in Klassenstufe 9 im Hauptschulbereich statt des herkömmlichen Arbeitslehreunterrichts in der Schule einen beruforientierten Wochentag an. Die Schülerinnen und Schüler gehen nahezu während des ganzen Schuljahres an einem festen Wochentag in einen Betrieb. Daher haben diese Praktika in den Schulen Abkürzungen wie BoDi (Berufsorientierter Dienstag) oder BoDo (Berufsorientierter Donnerstag).

14 Erweiterte Realschule Kl. 9
Hauptschulabschluss GeS bzw. ERS Gesamtschule Kl. 9 Erweiterte Realschule Kl. 9 Landesweite Abschlussprüfung Schüler/innen im Hauptschulzweig In G-Kurse eingestufte Schüler/innen Berufsfachschulen nach zwei Jahren mittlerer Bildungsabschluss Berufsausbildung oder Berufsgrundbildungsjahr Hauptschulabschluss In E/A-Kurse eingestufte Schüler/innen In G-Kurse eingestufte Schüler/innen Schüler/innen im Hauptschulzweig Schüler/innen im Realschul-zweig (auch bereits in Abiturgruppe) Landesweite Abschlussprüfung Klasse 10 Der erste Bildungsabschluss, der von den Pflichtschulen angeboten wird, ist der Hauptschulabschluss am Ende der Klasse 9. Alle Schüler, die zu Beginn der Klassenstufe 9 in G-Kurse eingestuft waren (GeS) bzw. die eine Hauptschulklasse besuchen (ERS), machen die gleiche landesweite Abschlussprüfung. Dabei werden die Fächer Deutsch und Mathematik schriftlich geprüft. In der ERS wird das Fach Arbeitslehre, an einer GeS das Wahlpflichtfach mündlich geprüft. Mit bestandenem Hauptschulabschluss kann eine Berufsausbildung begonnen werden oder – da die Schüler/innen berufsschulpflichtig sind – ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert werden. Wurden im Hauptschulzeugnis gute Noten erzielt, können Berufsfachschulen besucht werden. Sie führen nach zwei Jahren zum mittleren Bildungsabschluss und beinhalten eine berufliche Grundbildung, die ggf. später die berufliche Ausbildungszeit verkürzt. Berufsfachschulen mit folgenden Fachbereichen werden angeboten: Kinderpflege, Haushaltsführung und ambulante Betreuung, Handelsschule, Gewerbeschule und Sozialpflegeschule. Für die Fachbereiche Kinderpflege und Haushaltsführung und ambulante Betreuung muss die Berufsgrundschule "Hauswirtschaft-Sozialpflege" erfolgreich besucht worden sein bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in vorliegen. Übergang nach Klasse 10 GeS: Alle Schüler, die in Klasse 9 in E-Kurse bzw. A-Kurse eingestuft waren und einen bestimmten Notenschnitt erfüllen (Schülerinnen und Schüler, die von der Klassenkonferenz für den mittleren Bildungsabschluss empfohlen sind, in Klasse 9 aber in einem Fach noch einen G-Kurs belegten, werden in diesem Fach nun in einen E-Kurs umgestuft.) ERS: Alle Schüler, die in Klasse 9 im Realschulzweig waren und nach Klasse 10 versetzt wurden. Hauptschulabschluss Klasse 10 Berufsausbildung oder Berufsgrundbildungsjahr Berufsfachschulen nach zwei Jahren mittlerer Bildungsabschluss

15 Mittlerer Bildungsabschluss
Gesamtschule Klasse 10 Erweiterte Realschule Klasse 10 Erweiterungs- und Aufbaukurse in Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, Physik und Chemie Fächererweiterung der Abiturgruppen Neben Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache: nun zusätzlich Physik und Chemie Landesweite Abschlussprüfung Mittlerer Bildungsabschluss Grundlage für den Abschluss sind Vornoten, gebildet aus dem Jahreszeugnis der Klassenstufe 9, dem Halbjahreszeugnis aus Klasse 10 und einer Note aus dem 2. Halbjahr der Klassenstufe 10. Alle Schüler nehmen am Ende der Klasse 10 an einer landesweiten Abschlussprüfung teil: Schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache Mündliche Prüfung in mindestens einem weiteren Fach (Schülerinnen und Schüler, die an einer GeS in einem A-Kurs bzw. in einer ERS in einer A-Gruppe sind, brauchen unter bestimmten Voraussetzungen nicht in allen drei Fächern eine schriftliche Prüfung abzulegen.) Wie geht es weiter? Mit dem mittleren Bildungsabschluss können die Schülerinnen und Schüler eine Berufsausbildung beginnen oder eine Fachoberschule (Ziel: Fachabitur) besuchen. Bei bestimmten Leistungen dürfen sie eine gymnasiale Oberstufe besuchen. Gesamtschule: ausreichende Leistungen in den A-Kursen und gute bis befriedigende Leistungen in den übrigen Fächern. Neuerung bei den Erweiterten Realschulen Leistungsfähige Schülerinnen und Schüler, die den Wunsch zum Übergang zur gymnasialen Oberstufe haben, werden bei guten Leistungen im Jahreszeugnis der Klassenstufe 9 besonders auf den Übergang vorbereitet. Sie werden in der Klassenstufe 10 in sogenannten Abiturgruppen (bzw. Abiturklassen) in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache, Physik und Chemie auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Zum Übergang auf eine Oberstufe ist ein bestimmtes Notenprofil im Abschlusszeugnis erforderlich – nicht die Teilnahme am Unterricht der Abiturgruppe. Mittlerer Bildungsabschluss gute Noten im Abschlusszeugnis mind. 3 A-Kurse (zwei aus den Fächern Mathematik, Deutsch oder 1. Fremdsprache) und gute Noten Berufs- ausbildung Fachoberschule (Fachhochschulreife) Gymnasiale Oberstufe Abitur in weiteren 3 Jahren

16 Grundlegende Überlegungen
Das Gymnasium ist die richtige Schulform für Ihr Kind, denn … … Ihr Kind ist belastbar und Sie trauen ihm zu, dass es schon nach 8 Jahren Abitur macht. … Sie kennen Ihr Kind und vertrauen der Beratung der Grundschule. Die Erweiterte Realschule bzw. die Gesamtschule ist die richtige Schulform für Ihr Kind, denn … … Sie möchten Ihrem Kind Zeit geben, sich zu entwickeln. … es kann alle seiner Leistungs- fähigkeit entsprechenden Bildungs- abschlüsse erreichen (Hauptschulabschluss – mittlerer Bildungs- abschluss – Abitur). … Sie kennen Ihr Kind und vertrauen der Beratung der Grundschule. Nachdem die Schulformen vorgestellt sind, bietet diese Folie noch einmal die Möglichkeit einer Besinnung: Soll mein Kind in acht oder neun Jahren Abitur machen? Soll mein Kind einen anderen Bildungsweg einschlagen?

17 zum Schengen-Lyzeum (bei Bedarf)
zum Schengen-Lyzeum (bei Bedarf) sonst: weiter mit Anmeldung und Termine

18 Schengen-Lyzeum Perl Das Schengen-Lyzeum in Perl…
Deutsch-Luxemburgisches Schengen-Lyzeum Perl Das Schengen-Lyzeum in Perl… … ist eine grenzüberschreitende Schule zur gemeinsamen Unterrichtung deutscher und luxemburgischer Kinder und Jugendlicher. Sprachen spielen deshalb eine große Rolle in der Schule. … nimmt vorrangig Kinder aus Luxemburg und aus der Gemeinde Perl auf. Kinder aus anderen Gemeinden werden im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen. … ist eine Ganztagsschule: montags, mittwochs, freitags: Unterricht bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags: Unterricht bis 13 Uhr Von Montag bis Freitag: Schülerbetreuung vor Schulbeginn ab 7 Uhr und nach Unterrichtsende bis 16 oder 18 Uhr Die Regierungen des Saarlandes und des Großherzogtums Luxemburg haben beschlossen, ab 2007 im Landkreis Merzig-Wadern eine internationale Begegnungsschule einzurichten. Schülerinnen und Schüler verschiedener Herkunft werden gemeinsam unterrichtet und können je nach ihrer Befähigung verschiedene Abschlüsse erlangen, die in Deutschland und in Luxemburg anerkannt werden. Das Abitur (Abiturprüfung des Saarlandes) und der berufsbildende Abschluss werden nach Klassenstufe 12 erreicht. In der Mehrzahl der Fächer wird der Unterricht in deutscher, in mehreren Fächern (z.B. Sport, Musik) in französischer Sprache erteilt. Besonders berücksichtigt werden der europäische Gedanke sowie die Erziehung zu gegenseitigem Respekt und Weltoffenheit. Durch die Ganztagsform hat die Schule Möglichkeiten, besondere Angebote im musischen und sportlichen Bereich zu bereit zu halten. Zugangsvoraussetzung ist für die Klassenstufe 5 der erfolgreiche Abschluss der Klassenstufe 4 einer deutschen Grundschule oder einer luxemburgischen Primarschule.

19 Schengen-Lyzeum Perl 12 11 10 9 8 7 6 5 Deutsch-Luxemburgisches
12 11 10 9 8 7 6 5 Allgemeine Hochschulreife (Abitur + Diplôme de fin d‘études secondaires) Diplôme de technicien administratif et commercial + Fachhochschulreife Hauptphase der gymnasialen Oberstufe Technicien-Ausbildung Mittlerer Bildungsabschluss Einführungsklasse der gymnasialen Oberstufe Beginn der Technicien-Ausbildung Berufsbildender Bildungsgang Gymnasialer Bildungsgang Hauptschulabschluss Deutsch, Französisch, Englisch 2 Sachfächer bilingual (französisch) Einige Fächer auf 2 bzw. 3 Anspruchsebenen Deutsch, Französisch, Lëtzebuergesch 2 Sachfächer bilingual (französisch)

20 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse: 21. Januar 2011
Anmeldung und Termine Ausgabe der Halbjahreszeugnisse: 21. Januar 2011 Beratungsgespräche für die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der Klassenstufe 4 in der Grundschule vom bis Anmeldung an den weiterführenden Schulen vom 15. bis 22. Februar 2011 (auch samstags)

21 Sonderpädagogische Förderung
2 Möglichkeiten: Unterrichtung in der Regelschule (mit Unterstützung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen) Unterrichtung in speziellen Förderschulen Wichtig bei gewünschter integrativer Unterrichtung in der Regelschule: Weisen Sie die ausgewählte Schule bei der Anmeldung auf den bestehenden Förderbedarf oder auf eine laufende Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes hin. An der weiterführenden Schule findet dann ein Förderausschuss statt. Die Schulaufsicht entscheidet über die Fortführung der integrativen Unterrichtung. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre: „Welche Schule für mein Kind?“ Sonderpädagogische Förderung in und nach der Grundschule Die Wahl des Förderortes richtet sich vorrangig nach den Erziehungszielen der Eltern. Wünschen die Eltern die gemeinsame Unterrichtung, können ihre Kinder in der Regelschule unterrichtet werden. Alternativ bieten die Förderschulen im Saarland vielfältige und umfassende Fördermöglichkeiten vom frühen Kindesalter an bis hin zur Vorbereitung auf eine spätere Eingliederung in Beruf und Gesellschaft. Beim Übergang eines beeinträchtigten Kindes, das in der Grundschule am gemeinsamen Unterricht teilgenommen hat, in eine weiterführende Schule ist folgendes zu beachten: 1. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind unter Beachtung der Anmeldetermine bei einer Regelschule an. 2. Bei dieser Anmeldung weisen sie auf den festgestellten sonderpädagogischen Förderungsbedarf ihres Kindes hin. 3. Die weiterführende Schule bildet einen Förderausschuss und leitet ihre Empfehlung an die Schulaufsichtsbehörde weiter. 4. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die Fortführung der integrativen Unterrichtung in der Sekundarstufe I.

22 Anmeldung und Termine Wichtig:
Wichtig: Die Anmeldung zu allen weiterführenden Schulen muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen. Das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 ist im Original mitzubringen (Das Original verbleibt an der weiterführenden Schule). An keiner Schulform erfolgt die Anmeldung automatisch. Sie müssen Ihr Kind persönlich an der Schule Ihrer Wahl anmelden. ERS und GeS haben einen festgelegten Einzugsbereich. Kinder, die außerhalb des Einzugsbereichs wohnen, können im Rahmen vorhandener Plätze aufgenommen werden.

23 Schlussbemerkungen „Tage der offenen Tür“
„Tage der offenen Tür“ An den weiterführenden Schulen finden „Tage der offenen Tür“ und Informationsabende statt. Bitte informieren Sie sich vor Ort. Viele Schulen haben auch eine eigene Seite im Internet oder schriftliches Informationsmaterial. Viele Schulen bieten eine Nachmittagsbetreuung an. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort. Weitere Informationsquellen: - Broschüre: „Welche Schule für mein Kind?“ - Homepage des Bildungsservers:

24 Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für seine weitere Schullaufbahn.


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