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Prüfungen und Abschlussvielfalt. Schulordnung - Einstufung Grundlagen: Leistungsentwicklung, Lernverhalten, Gesamtpersönlichkeit, Abschlusserwartungen.

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Präsentation zum Thema: "Prüfungen und Abschlussvielfalt. Schulordnung - Einstufung Grundlagen: Leistungsentwicklung, Lernverhalten, Gesamtpersönlichkeit, Abschlusserwartungen."—  Präsentation transkript:

1 Prüfungen und Abschlussvielfalt

2 Schulordnung - Einstufung Grundlagen: Leistungsentwicklung, Lernverhalten, Gesamtpersönlichkeit, Abschlusserwartungen

3 Einstufung am Ende der Klassenstufe 8 A-Kurs Gymnasialniveau E-Kurs Mittlere Reife-Niveau G-Kurs Hauptschulniveau G-KursE-Kurs Note 09-07 Note 09-07 Note 15-10 Note 15-10 Note 06-04 Note 06-01 Note 00-03 Fachleistungsdifferenzierung in Klassenstufe 9

4 Einstufung am Ende der Klassenstufe 8 Regelfälle für Kl. 9 in Biologie/Chemie Physik und Gesellschaftswissenschaften: Schülerleistungen in Klassenstufe 8 in Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften: 03P. G-Kurs 04P. – 09P. E-Kurs 10P. A-Kurs

5 Rechtsgrundlagen Verordnung – Schulordnung – über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen- Lyzeums Perl Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Schulen für Behinderte Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen

6 Die Wege nach Klassenstufe 9 Klassenstufe 9 Gymnasialer Zweig: dt.-lux. Abitur nach Klassenstufe 12 oder Fachhochschulreife nach Klassenstufe 11 Beruflicher Zweig: Régime technique – division de la formation administrative et commerciale Mittlere Reife nach Klassenstufe 10 Lux. Abschluss nach Klassenstufe 12 Dt. Abschluss nach Klassenstufe 12 Berufsausbildung: Berufsschule, Lycée Technique Berufsfachschulen mit weiteren Qualifikationen (MBA,…) Schengen-Lyzeum

7 Hauptschulabschluss (HSA) Der Hauptschulabschluss wird grundsätzlich durch eine Abschlussprüfung erlangt. Es gilt die Hauptschulabschluss- Prüfungsordnung. Schüler, (die in einem G-Kurs < 10P. ) sind und von denen auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses 9 zu erwarten ist, dass sie die Berechtigung zum Übergang in Klassenstufe 10 nicht erlangen werden, nehmen an der Hauptschulabschluss-Prüfung teil. Die Entscheidung hierüber trifft die Klassenkonferenz.

8 Hauptschulabschlussprüfung Schriftliche Prüfungsfächer: Mathematik und (nach zum Schulhalbjahr getroffener Wahl der Schülerin oder des Schülers) Deutsch oder Französisch Mündlich: Wahlpflichtbereich mit dem Umfang von 3 Schulhalbjahren (8/2, 9/1, 9/2)

9 Prüfungsordnung - HSA Am schriftlichen Teil der HSA-Prüfung nehmen teil: die Schüler der Klassenstufe 9, die im zweiten Halbjahr in einen Grundkurs (< 10P.) eingestuft sind und so die Berechtigung zum Übergang in die Klassenstufe 10 auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses nicht erreicht hätten

10 Prüfungsvornote Festsetzung der Vornoten (vor der Prüfung ) Bekanntgabe am 2.Mai 2012 Die Vornote in dem einzelnen Fach wird gebildet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses 9, des Jahreszeugnisses 8 und der Note für das 2. Halbjahr 9; diese drei Noten sind grundsätzlich gleichwertig. Weichen diese Noten voneinander ab, so entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Vornote in einem Mittelwert liegt oder ob einer Teilnote besonderes Gewicht zukommt. AbschlussprüfungHSA.pptx

11 Hauptschulabschluss Voraussetzungen: Mathe, Deutsch oder Französisch: mindestens 04P. In Mathe, Deutsch oder Französisch eine Note unter ausreichend und in drei nichtschriftlichen Fächern unter ausreichend und in Mathe, Deutsch oder Französisch die Note befriedigend erteilt wurde. In 4 nichtschriftlichen Fächern die Note unter ausreichend liegt und er mindestens in Mathe, Deutsch oder Französisch ausreichende Leistungen besitzt. In 5 nichtschriftlichen Fächern eine Note unter ausreichend erteilt wurde, er jedoch in Mathe, Deutsch oder Französisch eine mindestens gute Leistung und eine mindestens befriedigende Leistung erbringt.

12 Hauptschulabschluss + Voraussetzungen: (Punkte auf G-Kurs-Niveau) HSA erreicht und Deutsch + Mathe+ Französisch 21P. & kein Fach 04P. und Gesellschaftswissenschaften + Biologie + Chemie + Physik 28P. & höchstens 1 x < 04P. und keine 00P.

13 Übergang zum beruflichen Zweig des Schengen-Lyzeums Erweiterte Realschule / Gesamtschule / Lycée technique : Vorausetzungen: – Punkte auf E-Kurs-Niveau – Höchstens 1 G-Kurs und dort 10P. und – Deutsch + Mathe + Französisch + Englisch + Gesellschaftwissenschaften + Biologie + Chemie + Physik 32P. & 00P. und höchstens 1 x < 04P. … Im beruflichen Zweig Mittlerer Bildungsabschluss mit Prüfung AbschlussprüfungMBA.pptx Lycée Technique/ Gesamtschule / Erweiterte Realschule

14 Secondaire technique (Lux.) Ende der Klassenstufe 9 Technique génerale: Art.30 (2): °Art.: 28: max 1G-cours avec au min. 10pts et (math,fr,all,angl, ch, bi, ph, scs ) 32pts et 00P. et max.1 x < 04P. et (toutes branches)74pts (E-niveau) et math 10 pts (E-niveau) Prof. de santé et prof. sociales Art.: 30 (2): °Art.:28 et °(bio, chemie,physique)28pts (E-niveau) Commerce et administration: Art.:30 (2): °Art.:28 et ° (fr., all.,angl.)28pts (E-niveau)

15 Gymnasiale Oberstufe Übergang in Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Ende der Klassenstufe 9 Voraussetzungen: Im 2. Hj. 9: 5 x A-Kurs (von 8), davon 3 aus Deutsch, Mathe, Französisch, Englisch 5 A-Kurse 04P. (Ausgleichsregelung bei 1 Minderleistung) Übrige Kurse 09P. (auf E-Kurs-Niveau) Übrige Fächer 04P. Mittlerer Bildungsabschluss ohne Prüfung nach Kl. 10

16 Vorteile der Bildungswege am Schengen-Lyzeum Hauptschulabschluss mit drei Fremdsprachen Mehrere Übergangsmöglichkeiten in das dt. und lux. Bildungssystem Klassenstufe 10 mit MBA und der Möglichkeit weitergehender dt. und lux. Abschlüsse nach Klassenstufe 12 (Bereich: Verwaltung und Handel) Durchlässigkeit nach Klassenstufe 10 Wechsel in den Gymnasialzweig Fachhochschulreife Dt. Lux. Abitur nach 12 Jahren

17 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!


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