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Förderungen für Lehrbetriebe

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Präsentation zum Thema: "Förderungen für Lehrbetriebe"—  Präsentation transkript:

1 Förderungen für Lehrbetriebe

2 Basisförderung Sie beträgt:
im 1. Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen im 2. Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen im 3. und 4. Lehrjahr jeweils eine Lehrlingsentschädigung Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Sie ersetzt die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie von 1.000 EUR.

3 Förderung neuer Lehrstellen
WAS WIRD GEFÖRDERT? Alle Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen Alle Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden Alle Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen Erstmaliges Ausbilden in einem Lehrberuf, der zu bisher im Lehrbetrieb ausgebildeten Lehrberufen weniger als zur Hälfte verwandt ist WIE HOCH? 2.000 Euro für jedes geförderte Lehrverhältnis Hinweis: Ersetzt den bisherigen Blum-Bonus.

4 Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
WAS WIRD GEFÖRDERT? Die erfolgreiche Teilnahme an einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis Führung einer Ausbildungsdokumentation Positive Absolvierung eines Praxistest durch den Lehrling zur Mitte der Lehrzeit WIE HOCH? 3.000 Euro pro Lehrling Wird der Praxistest nicht bestanden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die halbe Förderung (1.500 Euro) zu erhalten.

5 Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
WAS WIRD GEFÖRDERT? Verpflichtende sowie freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen Berufbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung WIE HOCH? 75 % der Kurskosten bis max Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten)

6 Weiterbildung der Ausbilder
WAS WIRD GEFÖRDERT? Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder im Umgang mit den Lehrlingen dienen (z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung) Hinweis: Es werden keine Fachkurse gefördert! WIE HOCH? 75 % der Kurskosten bis max Euro pro Ausbilder und Kalenderjahr

7 Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
WAS WIRD GEFÖRDERT? Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund) WIE HOCH? 100 % der Kurskosten bis max Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb Zusätzlicher Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten

8 Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
WIE HOCH? Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg: 200 Euro Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung: 250 Euro Voraussetzungen: Die Lehrabschlussprüfung wurde beim erstmaligen Antritt mit Auszeichnung oder gutem Erfolg bestanden. Bei Doppellehren ist eine Förderung nur für die erste abgelegte Lehrabschlussprüfung möglich. Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.

9 Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
WAS WIRD GEFÖRDERT?  Jobcoaching von Mädchen, die im Lehrbetrieb einen Lehrberuf mit Frauenanteil bis max. 30 % erlernen. Projekte, welche die verstärkte Aufnahme und Ausbildung von Mädchen in Lehrberufen mit einem Frauenanteil von max. 30 % zum Ziel haben. WIE HOCH? Jobcoaching: Coachingkosten bis max. 100 Euro pro Einheit (= 1 Stunde) in folgendem Ausmaß: „Starterpackage“ bis zu max. 20 Einheiten „Aufbaupackage“ bis zu max. 10 Einheiten pro Lehrling und Lehrjahr sowie begleitendes Coaching bis zu max. 5 Einheiten für den Ausbilder Zusätzliche Kosten werden mit einer Pauschale von 25 Euro pro Einheit abgegolten.

10 Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen
Projekte: Gefördert werden Personalkosten des Lehrberechtigten bzw. der beteiligten Mitarbeiter im Ausmaß der geleisteten Arbeitsstunden auf Basis des Stundensatzes der Prüferentschädigungen bei der Lehrabschlussprüfung (derzeit 23 Euro pro Stunde) sowie angemessene Sachkosten im Ausmaß der vorgelegten Rechnungen

11 Integrative Berufsausbildung - Teilqualifizierungen
Für Ausbildungsverhältnisse nach § 8b (2) BAG können folgende Förderungen in Anspruch genommen werden: Basisförderung Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen Weiterbildung der Ausbilder Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

12 Allgemeine Infos Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

13 Allgemeine Infos Wie werden die Förderung beantragt?
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer. Belege (z.B. Zahlungsbestätigungen) sind dem Antrag in Kopie beizulegen. Welche Fristen sind zu beachten? Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet drei Monate nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres bzw. des förderbaren Ereignisses.

14 Allgemeine Infos Ansprechpartner: Weitere Infos unter:
Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern Österreichs Weitere Infos unter:


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