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Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Präsentation zum Thema: "Leistungen für Bildung und Teilhabe"—  Präsentation transkript:

1 Leistungen für Bildung und Teilhabe

2 Kinder Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

3 sofern sie bzw. ihre Eltern
SGB II-Leistungen oder SGB XII-Leistungen oder Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten

4 auch wenn bisher keine der vorgenannten
Leistungen bezogen wurden, kann evtl. ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen

5 Diese teilweise neuen Bedarfe
sind zeitlich begrenzt für Bildung: bis zum 25. Lebensjahr zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: bis zum 18. Lebensjahr

6 und werden z u s ä t z l i c h zum eigentlichen Leistungsanspruch gewährt

7 Leistungen für Bildung sind:
tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

8 neu hinzugekommen: auch eintägige Schulausflüge können bezuschusst werden. auch Kinder einer Kindertageseinrichtung haben Anspruch bei Ausflügen/Fahrten

9 Leistungen für Bildung sind: finanzielle Ausstattung für den
persönlichen Schulbedarf Auszahlung: 70 € zum und 30 € zum

10 Leistungen für Bildung sind:
tatsächliche Kosten zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs

11 Leistungen für Bildung sind:
eine angemessene Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels

12 Leistungen für Bildung sind:
Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen (nur bis zum ) (Eigenanteil für Eltern 1 €/Essen)

13 Leistungen zur Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben sind bis zu einem Betrag von mtl. 10 € vorgesehen z. B. für Mitgliedsbeiträge/Kosten aus Sport Spiel Kultur Geselligkeit

14 aber auch für Kosten bei Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) oder vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen Bildung

15 oder aber für eine Teilnahme an Freizeiten wie z. B. Theaterfreizeiten oder Ferienspiele

16 Die v. g. Leistungen müssen
gesondert beantragt werden Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf (sofern SGB II- bzw. SGB XII- Leistungen bezogen werden)

17 Die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgen für den Bewilligungszeitraum, frühestens jedoch nach Antragstellung

18 Geldleistung an Kunden:
für persönliche Schulausstattung (70 € und 30 €) Schülerbeförderungskosten Direktzahlung an Anbieter: bei Schulausflügen Lernförderung Mittagsverpflegung und Vereinsbeiträge/Musikunterricht/Freizeiten


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