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§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe.

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Präsentation zum Thema: "§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe."—  Präsentation transkript:

1 § 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe zukommen zu lassen. Besondere Aufmerksamkeit soll Kindern gelten, die durch Unfall oder Tod eines oder beider Elternteile betroffen sind, und in der Region Aachen ansässig sind.

2 Was wird gefördert ? Schulbuchfonds (über FB 45) Nachhilfeunterricht Möbel Bekleidung je nach Fall medizinische Hilfen und Hilfsmittel, wo für Kinder Eigenanteile zu zahlen sind Klassenfahrten (keine Ferienmaßnahmen!) Musikunterricht / Instrumente Sportmaßnahmen Übernahme von Eigenanteilen bei Schulveranstaltungen Ausbildungsbedarfe alles was im Einzelfall noch anfallen kann Der Förderantrag kann auch nur 5,00 EUR betragen!

3 Wer wird gefördert ? - Kinder und Jugendliche ( 0 bis +/- 18 Jahren)

4 Welche finanziellen Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein ?
Bezug von Leistungen nach dem SGB II / XII Familien mit Einkommen entsprechend den vorgenannten Leistungen zzgl % Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe

5 Wie wird beantragt ? Der Antrag erfolgt formlos an den Verein. Praktischer Weise per an Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten: Name und Anschrift des Antragstellers (z.B. Schule) Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes Kurze Schilderung „Was wird benötigt und weshalb!“ Gewünschte bzw. notwendige Höhe der Förderung in EURO Mitteilung der Bankverbindung

6 Was muss dem Antrag beigefügt werden ?
Der Antragsteller muss nachweisen, dass eine Bedürftigkeit wie beschrieben vorliegt. Dies kann in Form von Einkommensbelegen oder Leistungsbescheiden erfolgen. Wenn Antragsteller z.B. Schulen, Behörden oder caritative Vereine (z.B. Kinderschutzbund, SKM, SKF) sind, reicht auch im Antrag die Versicherung aus, dass die o.g. Bedürftigkeit vorliegt.

7 Was tun bei Rückfragen ? Anruf beim Schriftleiter oder Schatzmeister Schriftleiter: Frank Prömpeler 0241/65896 o. 0241/ Schatzmeister: Meinolf Bauschulte /8622


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