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Bundesweite Tagung der Leiterinnen und Leiter der Studierendensekretariate am 11. Und 12. Oktober 2007 in Greifswald Burkhard Danz Leiter Referat für Studienangelegenheiten.

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Präsentation zum Thema: "Bundesweite Tagung der Leiterinnen und Leiter der Studierendensekretariate am 11. Und 12. Oktober 2007 in Greifswald Burkhard Danz Leiter Referat für Studienangelegenheiten."—  Präsentation transkript:

1 Bundesweite Tagung der Leiterinnen und Leiter der Studierendensekretariate am 11. Und 12. Oktober 2007 in Greifswald Burkhard Danz Leiter Referat für Studienangelegenheiten Charité – Universitätsmedizin Berlin

2 „Die unterschiedliche Bedeutung von Begriffen der Bundesstatistik“
(Ich bitte die hochtrabende Ankündigung zu entschuldigen)

3 Ausgangssituation: besondere Situation der Charité = Gliedkörperschaft zweier Universitäten Fragen und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Fragen der Leitung der Charité Fragen des Justitiariats der Charité Hochschullehrer die von anderen Unis an die Charité gewechselt sind: „Wir in Ulm/Köln/München... haben das ganz anders gemacht...“ usw. Wie handhaben das andere Universitäten und Hochschulen?? Fragen, verschickt am 28.Juli 2007 Wie sind bei Ihnen definiert Hochschul-, Fachsemester, vorklin. o. klin. Semester? Stufen Sie Studierende in den Fachsemestern zurück, nach welchen Regeln? Bei Unterbrechung des Studiums wie wird neu eingestuft, zwingendes Gebot der Fachsemesterfortschreibung? Beurlaubung = Aussetzen der Fortschreibung? Forschungssemester = Urlaubsgrund? Lassen Sie Studierende außerhalb der Regelstudienzeit zu, wenn ja welcher Umfang? Datenverarbeitung im Studierendensekretariat, eigenständig oder durch Rechenzentrum? Wer hat Zugriff auf die Datenbanken, wie ist Support für Ihre Hard- und Software organisiert?

4 Geantwortet haben 19 Universitäten + 2 amtliche Stellen
BMBF + Statistisches Bundesamt Uni Köln Uni Göttingen Uni Bielefeld Kunstakademie Münster Uni Greifswald Uni Magdeburg Uni Chemnitz Uni Stuttgart Uni der Künste Berlin Uni Hohenheim Musik Hochschule Leipzig TU Berlin TU Dresden Uni Bamberg Uni Ulm Uni Osnabrück Uni Konstanz Uni Mainz Hochschule Darmstadt Umsetzung auf der strategisch-operativen Ebene Top-down-/ Bottom-up-Ansatz Curriculare Implementierung durch dezentrales Multiplikatorenmodell Zentrale Lernplattform Bereitstellung und Erweiterung zentrale Supportangebote eKompetenzentwicklung der Lehrenden als integraler Bestandteil der Hochschuldidaktiktischen Weiterbildung Etablierung von Anreiz- und Belohnungssystemen Qualitätssicherung und Verwertung

5 BMBF „Vielen Dank für Ihre Anfrage vom … zu verschiedenen praktischen Fragen der Studierendenverwaltung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann hierzu leider nichts beitragen. Insbesondere gab und gibt es keine bundesrechtlichen Regelungen zu den jeweils angesprochenen Sachverhalten, die Ansatzpunkte für eine begriffliche Klärung bzw. zur praktischen Handhabung bieten könnten. Ich bedauere, Ihnen keine weiteren Hinweise geben zu können.“ (Ralf Birle BMBF)

6 Statistisches Bundesamt
„ ... das Statistische Bundesamt ist für die methodische Weiterentwicklung und Koordinierung der Bundesstatistik zuständig. Ziel ist u.a., dass die statistischen Ergebnisse im Längs- und Querschnitt (z.B. zwischen den Bundesländern) vergleichbar sind. Deshalb hat das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den statistischen Landesämtern einen Definitionenkatalog entwickelt, der als Erläuterung zum Fragebogen dient. Änderungen und Ergänzungen werden in der Regel in der Referentenbesprechung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder beraten und beschlossen. Mehrfach hat sich aber auch schon der Hochschulstatistikausschuss, in dem das BMBF, die für die Hochschulen zuständigen Landesministerien, der Wissenschaftsrat, die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen vertreten sind, mit ausgewählten Themen des Definitonenkatalogs befasst.“ Pia Brugger ( Statistisches Bundesamt/ VI B – Hochschulstatistik) Referatsleiterin

7 Ergebnisse : Wie erwartet orientieren sich die meisten am Definitionenkatalog des Statistischen Bundesamtes. Es gibt regionale Unterschiede, geschuldet der förderalen Gesetzgebung. Durch die Umwandlung der Abschlüsse (BA/MA) erfolgen abweichende Regelungen von bisherigen Gepflogenheiten. Große Unterschiede bei Zulassung außerhalb der Regelstudienzeit (wenn es die Zeit zulässt, können einzelne Aussagen konkret dargestellt werden) Allgemeine, für alle Universitäten und Hochschulen, geltende Regelungen gibt es nicht und wird es in absehbarer Zeit nicht geben...

8 Jedoch kann eine Übersicht über die Praktiken und Erfahrungen anderer Partner hilfreich sein, eigene Regelungen zu präzisieren und Verständnis für die Entscheidungen der anderen Uni`s zu entwickeln und letztendlich den Studierenden mit entscheidenden Informationen hilfreich zur Seite zu stehen. Wenn gewünscht kann ich Ihnen die bisherigen Ergebnisse zukommen lassen bzw. wäre ich bereit, die Umfrage weiter zu führen und gegebenenfalls zu erweitern... Vielen Dank


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